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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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schlusse anzuempfehlen. Man hat, wie dies bereits in dem jenseitigen Berichte herausgehoben worden ist, auch in andern Kammern die Erfahrung mehrerer Landtage zu Rathe gezogen, bevor man sich über eine definitive Geschäftsordnung geeinigt hat. Es hat ferner die provisorische Landtagsordnung, so häufigen Anfechtungen sie auch beim Beginn des vorigen Land tags unterlag, dennoch allmählig und, wie die Deputation meint, mit vollem Rechte immer mehr und mehr Anerkennung gefunden. Auch bleibt es ja den Ständen unbenommen, im Verein mit der hohen Staatsregierung und auf.dem gewöhnli chen Geschäftswege Mangeln, die sich etwa noch fühlbar ma chen sollten, abzuhelfen, und endlich scheint auch für diesen Landtag wieder die Zahl der nöthigen Vorlagen keine unbedeu tende zu sein. Referent v. Carlowiß: Ueber diesen Gegenstand dürfte ebenfalls besonderer Beschluß zu fassen sein. Wenn auch die Deputation annehmen konnte, als gehe dieser Antrag über die ursprüngliche Absicht der Staatsregierung hinaus, so scheint doch, nach den Verhandlungen der zweiten Kammer zu urthei- len, die Regierung sich damit jetzt einverstehen zu wollen, daß auf diesem Landtage dieser Gegenstand nicht zur Erledigung komme, sondern die Landtagsordnung auch ferner als Provi sorium, wie bisher, beobachtet werden solle, vorbehältlich auf einzelne Modifikationen etwa zu richtender Anträge. Staatsminister Nostiz und Jänkendorf: Ich kann bestätigen, daß dies die Ansicht der Staatsregierung gewe sen ist. . Präsident: Ich habe dem nur noch hinzuzufügen, daß ich von ganzem Herzen wünsche, daß sowohl dem Gutachten und dem Beschlüsse der zweiten Kammer als auch dem Gut achten unserer verehrten Deputation^ welche sich völlig auf das jenseitige stützt, beigetreten werde. Wenn gleich am Anfänge des ersten Landtags öfter geglaubt wurde, daß die damals zur Richtschnur gegebeneLandtagsordnung mancherVeränderungen und Verbesserungen bedürfe, so hat man sich dennoch derma len damit ausgesöhnt und die Ueberzeugung gewonnen, daß es nothwendig sei, irgend eine Richtschnur zu haben. Je mehr u. mehr man von derselben Anwendung machte, desto mehr über zeugte man sich, daß diese Richtschnur eine sehr angemessene und passende sei. Selbst auf diesem Landtage hat man schon wiederholt Gelegenheit gehabt, sich von der Zweckmäßigkeit der selben zu überzeugen, und eben deshalb dürste man um so vor sichtiger sein, von einer erprobten Sache nicht früher abzugehen, bis man die Ansicht gewonnen hat, daß das, was man neu er schaffen will, auch besser sei. Ganz vorzüglich aber kann es nur zum Gedeihen der guten Sache gereichen, einen geregelten Geschäftsgang zu haben, und ich kann nicht umhin, der verehr ten Deputation in dieser Beziehung meinen innigsten Dank für das von ihr abgegebene Gutachten abzustatten. Ich würde mir nun die Frage an die hohe Kammer zu richten erlauben: Ob sie nach dem Vorschläge der Deputation, welcher dem Be schlüsse der zweiten Kammer beitritt, dieproviforischeLandtags- ordnung auch für diesen ganzen Landtag als provisorisch fort dauern lassen wolle, einzelne Fälle über Anträge auf Modifi kationen ausgenommen ? Einstimmig angenommen. Referent v. Carlo witz trägt hierauf den II. Lheil des Deputations-Gutachtens süd 2. vor: Ueber die Frage: Ob den Hm. Präsidenten dermonatl. Zu schuß v.300Lhlrn. zu gewahren sei, gaböie jenseitigeDeputalion ihr Gutachten, dahin ab, daß,, da hier eine Bewilligung aus Staatskassen in Frage sei, anheim gegeben werden müsse, ob annoch die gutachtliche Ansicht der 2. Deputation vernommen werden solle, daß man aber für den Fall der Verneinung dieser Frage bei der Unvermeidlichkeit eines Repräsentationsaufwands der Herren Präsidenten, der durch die bloßen Diäten nicht ge deckt werden könne, und nach dem Vorgänge anderer Staaten es unbedenklich- finde, die Summe von monatlich 300 Lhlrn. —- —- für jeden der beiden Präsidenten der hohen Kammer, wie früherhin geschehen, auch bei jetzigem Landtage auf die Staatskasse zu übernehmen und bei dem Landtagsaustvande mit zu verrechnen. — Diesem Gutachten, das die Genehmi gung der H. Kammer, ohne daß sie moch einen Bericht der 2. Deputation für erforderlich gehalten, gefunden hat, pflichtet auch die unterzeichnete Deputation bei und empfiehlt es ihrer Kammer aus den angegebenen Gründen ebenmäßig- zur An nahme. . ' . Referent: Zur Rechtfertigung.des Deputations-Gut achtens habe ich nur noch erläuternd zu erwähnen, daß dem. ersten Anscheine nach dieser Gegenstand ein Bera- thungs-Gegenstand gewesen , wäre, der dem Geschäfts kreise der 2. Deputation angehört ; allein er hängt mit den übrigen Gegenständen so genau zusammen, daß die 1. Deputation es auf sich genommen hat, ihn sofort der Be schlußfassung anheim zu geben, wodurch freilich nicht ausge schlossen ist, daß ihn die Kammer auch jetzt noch an die 2. Deputation verweisen könnte. Dasselbe Verfahren ist auch von der Deputation ,der H. Kammer beobachtet worden. Man hat aber auch dort nicht für nöthig gefunden, diese Verweisung zur 2. Deputation zu beschließen. - v. Polenz: Ich sollte wohl glauben, daß die Mitglied er der 2. Deputation mit der Ansicht' der I. Deputation so voll kommen einverstanden wären, daß hier eine Frage zu stellen nicht nöthig sein dürste. Präsident: Ich habe die Frage zu stellen: Ob die hohe Kammer auch mit diesem Ähnle des Deputations-Gutachtens sich einverstanden.erkläre? Einstimmig Ja! L Referent v. Carlowich': Es würde die Abstimmung über das Dekret durch Namensaufruf zu erfolgen haben. Indes sen muß ich vorher der hohen Kammer einen Zweifel mitthei len, den ich mir zwar selbst zu beantworten getraue, über den ich aber nicht ungern die Ansicht des einen oder an dern Kammermitglieds vernehmen würde. Es ist nämlich die Frage übrig, welche Kammer die Schrift abzufassen habe? eine Frage, deren Beantwortung hier einige Schwierigkeiten des halb darbietet, weil das Dekret an die I. Kammer zuerst ge langt, von der II. aber zuerst berathen worden ist. Ich meines Lheils glaube indeß immer: die l. Kammer, da das Dekret zuerst an diese gelangt ist. Ist die hohe Kammer da mit einverstanden, so würde ich mich als Referent der Abfassung der Schrift unterziehen. Präsident: Es dürfte nun durch Namensaufruf die 2
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