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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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eine Vereinigung nicht vorhanden gewesen wäre. Deshalb, weil die Staatskasse nicht verbunden ist, diese 5 p. 6. zu bezah len, anzunehmen, daß die Provinzialkasse dazu verpflichtet sei, würde ein falscher Schluß sein. Abg. Eisen stuck: Ich bin allerdings bei diesem Gegen stände in großer Ungewißheit und zwar aus folgendem Grunde. Es wurde zur Regulirung des Staatsschuldenwesens der Erb londe und des der Oberlausitz eine ständische Deputation^ bei dem vorigen Landtag gewählt. Sie hat sich dem Geschäfte unterzogen, aber von den Ergebnissen ihrer Erforschung ist an die Kammer nichts Klangt. Es heißt im Decrete der Staats regierung : es hasse sich die Deputation einverstanden erklärt. Wenn ein Einverständniß da ist, so kann man allerdings nichts darüber sagen; aber der Kammer haben die Documente, worauf dies Einverständniß beruht, nicht vorgelegen. Die Kammer vermag nicht zu beurtheilen, ob statthaft sei, daß diese 52,000 Lhaler zu 5 p. 6. auf die Staatskasse genom men werden. Es ist mir noch ein Bedenken beigegan gen. Während man von Seiten der Erblande allerdings be müht gewesen ist, alle Capitalien, die höher als 3 x. 6. Zin sen trugen, abzuzahlen, sind von der Oberlausitz Capitalien zu 5 p. 0. auf die Staatskasse übernommen worden. In wie fern der Particular-Vertrag dazu das Recht giebt, und wenn die Deputation, die zu Ermittelung des Oberlausitzer Schul denwesens bestellt und erwählt war, aus den Dokumenten die Verbindlichkeit ersehen hat, muß ich mich dem submittiren, aber der Kammer hat noch nichts darüber vorgelegen. Wenn mich das Gedächtniß nicht trügt, und das thut es in solchen Dingen nicht leicht, so hat man die Summen, welche zu 4 und 5 x. 6. auf die Staatskasse überwiesen werden sollten, nicht angenommen, wahrscheinlich ist dies geschehen, weil man diese 52,000 Thlr. ausgenommen hat. Ob diese höchst onerose Bestimmung hätte übernommen werden müssen, vermag ich wieder nicht zu beurtheilen, weil der ständische Beschluß vom Landtage veull 1825 der Kammer nicht vorgelegt worden ist. Es ist also die Kammer jetzt genöthigt, alles anzunehmen, was von der Regierung in dieser Hinsicht vorgelegt und wobei gesagt wird, daß die ständische Deputation diese Ueberzeugung ge wonnen hat. Hat sie diese Ueberzeugung gewonnen und ver mag sie diese motivirt darzulegen, so versteht es sich, daß man damit einverstanden sein müßte. Aber eine weitere Erörte rung halte ich doch für nöthig; es ist allerdings von Be lang , ob man 52,000 Thlr mit 5 oder 3 p. 0. verzinst; es ist ersteres eine Capitalerhöhung von 33,000 Zchlr., welche man auf die Staatskasse übernimmt. Es ist allerdings, was auch der Abgeordnete v. Lhielau gesagt hat, das Institut nicht iso- lirt, wozu das Capital verwendet werden soll; es müssen Zu schüsse vom Staate gegeben werden. Das liegt in der Ver einigung. Es hat mit den übrigen Capitalien, welche von der Universität Leipzig und dem Procuraturamt Meißen über nommen worden sind, doch eine andere Bewandniß. Das sind Institute, welche dem ganzen Lande zu Gute gehen, wäh rend jene doch nur Provinzialinstitute sind. Ich erkläre offen, daß ich nicht im Stande bin, über diese Position abzustimmen, so lange ich nicht die Ueberzeugung von der Deputation erlangt habe, daß diese Uebernahme nothwendig war. Ich weiß nicht, ob der jetzigen Deputation diese Unterlagen vorgelegen haben; ich finde mich durch die Bemerkung der Staatsregierung nicht überzeugt, daß ich mich zu einer so großen Überlastung ver stehen könnte. Allerdings wird von der Staatsregierung ein Plan verfolgt, der sehr zweckmäßig ist; er ist in England ver folgt worden, in Frankreich hat man nicht damit durchdringen können, daß eine Conversion zu 3 p. 6. stattfinde. Soviel ist gewiß, daß man nur für die lausitzischen Provinzial-Insti tute Capitalien zu 5 p. 6. verzinst, während man die der Erb- ländischen aufgekündigt hat und sie zurückbezahlt wurden. Ist diese Versicherung so .bindend, wie angenommen wird, so müßte man sich dem allerdings unterwerfen. Abg. v. Lhielau: Ich wollte mir nur erlauben, etwas über die Ansichten zu sagen, die der Abgeordnete zur Linken (Eisenstuck) ausgesprochen hat. Ich kann dagegen nichts sa gen, wenn der geehrte Abgeordnete wünschenswerth und zweck mäßig findet, die Protokolle über dio Verhandlungen kennen zu lernen, welche zwischen den Deputaten der Oberlausitz und den Deputaten der Kammer selbst, am 16. März 1835 statt gefunden haben, an welchem Tage in Gegenwart des Hrn. Finanzministers die gegenseitige Abrechnung erfolgt ist. Was aber dasVerhältniß der Verzinsung betrifft, welches der geehrte Abgeordnete so eben erwähnt hat, so stellt sich dies etwas an ders heraus. Zuvörderst konnten die Oberlausitzer Stände bei der Ueberweksung der Schulden und dem Abschlüsse des Vertrags sich natürlicherweise nicht anders erklären, sondern sie mußten verlangen, daß die von ihnen übernommenen Ver bindlichkeiten, da sie nicht mehr von ihnen erfüllt werden konn ten, indem sie sich dem Haushalte der Erblande anschlossen, von der Staatskasse übernommen werden müßten, ebenso gut als die Oberlausitz in den bestehenden Totaltheilen an der hö her» Verzinsung der von den Erblanden elngeworfenen fünf- procentigen Capitalien Theil nimmt. Was aber hier diese Süftung betrifft, so ist dieser Vertrag von der Kammer aner kannt, er hat zur Berathung Vorgelegen, und es ist nament lich ein Paragraph, den ich nicht gleich zu citiren weiß, in die- em Vertrage enthalten, wornach die Uebernahme dieser Capi- alien ausdrücklich ausbedungen, und von der Staatsregierung unter Genehmigung der Kammer zugesagt wurde. Also dürfte das Rechtsverhältniß schon begründet sein, wonach dieses Ca pital die fünfprocentige Verzinsung zu verlangen habe. Wenn man aber erwähnt, in welcher Weise die Erblande Nachtheile und die Oberlausitz Vortheile dadurch habe, so ist zu bemerken, daß dieser gleichgültig sein kann, ob diese Capitalien mit 5 oder mit 3 Procent verzinst werden; es hat nur die Folge gehabt, daß aus den Summen, welche für die Erblande bewilligt wur den, und wo die Oberlausitz mitgewirkt und 250,000 Thlr. mit getragen hat, nur einige 30,000 Thlr. für die dortigen Schri en bewilligt wurden, mithin das Verhältnis in welchem die Oberlausitz prositirt, nicht groß ist, sie steht vielmehr im Ge nitiv dabei; sie müßte im Gegentheil weit mehr von der Staatskasse verlangen, als sie jetzt durch diese Stiftungen an
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