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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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gungsfonds nach Procentsätzen auszusprechen mit dem Zuschlag der anwachsenden Zinsen. Wenn ferner dürch die Anwen dung dieser Methode zunächst für die gegenwärtige Zeit eine bedeutende Ersparniß, die Summe von 51,000 Lhlrl und Et was darüber, sich herausstellt, so hat es Wich doppelt gefreut, in dieser Kammer die Gründe aufgestellt zu sehen, welche dafür sprechen. Es sind die Rücksichten der Billigkeit, besonders auf die kleinen Gewerbe und die kleinen Landbesitzer, die zunächst hier nicht vertreten sind. Es ist gerade um so ehrenvoller, daß diese Gegenstände hier Erwähnung gefunden haben, und ich muß mir gestatten, dies laut auszusprechen. Es ist ferner ein sehr wichtiger Grund, aus welchem die Deputation den Vor schlag macht und ihn empfiehlt, der GrundderBeschleunigung. Es werden ungefähr 32 p. 6. an Zeit in der gänzlichen Abzah lung gewonnen gegen den andern Tilgungsplan, denn es sind nur 47 Jahre, dagegen dort ungefähr 66 Jahre zur Tilgung erforderlich, und wenn man die Zeit und die Verhältnisse in der selben auf 47 Jahre keinesweges genau vorhersehen kann, so ist das in einem um so größeren Zeitraum um so weniger mög lich, so daß man wünschen muß, auf diese Beschleunigung die Absicht gerichtet zu sehen, und eben so müssen wir wünschen, daß dieselbe wirklich glücklich erreicht werde. Nächstdem ist auch noch eine Ersparniß am Kapital in das Auge gefaßt, denn bei der angegebenen Lilgungsart werden 1,313,000 Lhlr. und Etwas darüber dem Lande erspart. Dies zu thun, ist un bedingt die Schuldigkeit der Stande; ich halte daher für noth- wendr'g, auf diesen Plan einzugehen. Die Gründe, die ihm ent gegenstehn, sind nichtso bedeutend; sie können gefunden werden im Interesse der Gläubiger; diese gaben zwar in der Zeit der Noch ihr Geld, doch haben sie bloß Sicherung zu erwarten und zu fordern; allein wenn sie in der Art, wie hier geschehen, be rücksichtigt werden, ist dann ihr Recht getilgt, und darüber hin- aus'haben sie keineAnsprüche zu machen. Wenn von der Re gierung angeführt worden ist, daß die Methode, 1 * p. 6. zur Tilgung jährlich zu gewähren, durch ihre Einfachheit sich em pfehle, so ist das richtig, und ich bin dafür, daß besonders im Finanzfach die allerhöchste Einfachheit eintrete, weil sie die beste Garantie dadurch giebt, daß sie die leichtesteUebersicht gewährt; allein bei der Stellung unserer ganzen Finanzverwaltung wird die größere Schwierigkeit, welche durch Anwendung der Me thode unserer Deputation erwächst, nicht bedeutend sein. Es ist ein immer, nur im veränderten Maße durchlaufendes Rech- nungsexempel von 1—47 Jahren; und es ist diese Sache im mer wieder nach derselben Berechnung zu behandeln, bis mit 47 Jahren die ganze Berechnung aufhvrt. Um deswillen muß ich völlig nurDemjenigen beistimmen, was die Deputation vor schlägt. Ich glaube, besonders, wenn hinzutritt, was von der hohen Staatsregierung auch erwähnt ward, daß man bei günstigen Verhältnissen den Tilgungsfonds erhöhen könne, daß wir sodann auf jede Weise für den Staatskredit nach unserer ständischen Pflicht gesorgt haben und für das Interesse der Staatsgläubiger beinahe zu sehr. Daher glaube ich, wie auch von dem Hrn. Minister erklärt worden, daß man von kei ner'Seite, selbst auch nicht von der der hohen Staatsregierung ein^ederikLnHaben kastn, dem Deput. - Gutachten beizupflich- tenDi^'D eput. selbst hat uns dieses auf der278.S. ihres Gut achtens m folgenden Worten gegeben: „daß der Tilgungs fonds in der zeitherigen Maße aus 1 p. 0. mitZinsenzufchlag fortbestehe," und ich frage die Kammer: Ob sie dem Gutach ten der Deputation zu diesemPunct beipflichte? Wird ein stimmig bejaht. , Secr. Hartz: Der Herr Minister schlug die Frage vor, ob man nicht Präsident: Es waren dies zwei Gegenstände, die be sonders behandelt werden mußten; das, was von dem Herrn Minister vorgeschlagen worden ist, kann erst nun zur Frage nach dem Deputations-Gutachten kommen. Nach den von dem Herrn Minister gemachten Aeußerungen kann der Plan, für welchen Beschluß gefaßt worden, keinesweges anders, als unter denjenigen Modifikationen angenommen werden, welchh unter diesen Umständen sich nunmehr gleichsam von selbst ver-> stehn, und aus diesen Umständen selbst hervorgehn. Ich frage daher die Kammer: Ob sie hiermit einverstanden sei? Es er-, folgt ein allgemeines Ja. Der Referent Bürgermeister Schill geht nun zum Vor trag des 9. Punktes über, nach welchem es bei dem Ausloo- sungsplane von 1821 ferner verbleiben soll, wobei die De putation Nichts bemerkt hat; dagegen erhebt sich Staatsminister v. Zeschau: Ich will hier nur zur Er läuterung bemerken, um jeder nachtheiligen Folgerung zu be gegnen, daß die Regierung sich selbst nicht für ermächtigt hal ten konnte, von diesem Plan abzugehn, da sie sowohl, wie die Preußische Regierung, in Folge der geschloßenen Ausglei chungs-Convention verbunden ist, den festgestellten Plan zss halten. Der 9. Punct wird hierauf einstimmig angenom men. Nach dem Vortrag des 10. und 11. Punctes von Seiten des Referenten wird der erstere auf die Frage des Präsident einstimmig genehmigt. Auch den letztem war in Folge frühern Beschlusses keine Frage zu stellen. Nach Vortrag des 12. Punctes, welcher lautet: „Die Höhe des Bedürfnisses zu dem Staatsschuldentil gungsfonds laßt sich erst bestimmen, wenn sä xvt.8.b. Beschluß gefaßt worden ist; sollte die Kammer den Vorschlag derDcpu- tation annehmen, so würde auf die ganze Zeit bis zur völligen Tilgung eine feste unveränderliche Summe auf das Budjet kommen." Referent Bürgermeister Schill bemerkt: Wie nach dem Beschlüsse, welcher nunmehr gefaßt worden, die feste Summe des Geldbedarfs zur jährlichen Wiederbezahlung 410,810Lhlr. sei. Staatsminister v. Ze sch au: Zur Erläuterung erlaube ich mir zu bemerken: daß diese 410,810 Thlr. nur das Be- dürsniß für die ehemalige Steuerkreditkassen-Schuld, ml. der Kammerkreditkassen-Schulden bezeichnen.
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