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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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bersichten und Pläne über die Communalverwaltung vorgelegt werden, und dabei das Bedürfniß zu Erhebung der beantragten Anlage sich klar herausstelle; man kann also nicht sagen, daß eine solche Anlage zu diesem oder jenem speziellen Zweck verwen det werden solle. Ich halte aber auch dieses Amendement für die Absicht des Antragstellers bedenklich; denn wenn dieseSon- derung und Beschränkung ausgeführt würde, so wäre es zugleich ein Zugeständniß, daß man für die schon vorhandenen Schulden derartige Abgabenerhebungen fortgehen lassen wolle. v. W elck: Aus diesem Grunde hatte auch ich diesen An trag nicht unterstützt und muß bemerken, daß ich ihn nicht für nothwendig halte, da die Regierung durch die einzusendenden Vermögens-Verzeichnisse und deren Nachträge und durch die alljährlich einzureichenden Haushalt-Pläne fortwährend in Kenntniß von diesen Schulden erhalten wird. Ich glaube aber auch, daß der Antrag nur beschränkend ist, denn es können alte Kriegsschulden existiren, deren Deckung aber gar nicht bei den übrigen Mitteln schwer fällt; also in solchen Fällen würde nun die Staatsregierung in dem von Zedtwitzschen Antrag durchaus keine Veranlassung finden, eine dergleichen Abgabe aufzuheben oder deren Einführung zu verbieten. Secr. v. Zedtwitz: Dies Letztere bestimmt mich, mei nen Antrag wieder zurückzunehmen. Er hat eine Erklä rung des Herrn Ministers hervorgerufen, bei der ich mich gern beruhigen kann; denn es liegt darin, daß die Regierung noch weiter, als ich beabsichtigte, zu gehen gesonnen ist, und daß sie daher gewiß, wenn die Zeit gekommen ist, überhaupt diese Abgaben aufheben wird, ja sogar da, wo noch alte Kriegs schulden existiren. Auch läßt es sich erwarten, daß bei einer solchen vollständigen Uebersicht der städtischen Verhältnisse keine neue Schuld mehr von ihr würde unterstützt werden wol len, wie es an manchen Orten, und selbst hier der Fall gewe sen ist. Ich nehme also meinen Antrag zurück, wenn ich auch nicht will, daß man in der Art abstimme, wie es die Deputation zu thun vorgeschlagen hat, sondern immer nur nach dem Anträge des Herrn v. Welck. v. Carlowitz: Der Antrag des Herrn v. Welck ent spricht meinen Ansichten vollständig. Es wird mir leid thun, gegen denselben stimmen zu müssen. Ich werde es aber den noch thun, und zwar aus folgenden Gründen: die Regie rung hat in der Deputationssitzung die Erklärung, gegeben, daß sie auf die Abschaffung dieser Abgaben Bedacht nehmen werde. Sie hat diese Erklärung hier wiederholt, und ich schenke meines Lheils der Regierung vollkommenes Vertrauen. Der Weg nämlich, den ich in dergleichen Fallen zu betreten gewohnt bin, ist der, daß, wenn die Regierung mir eine Zu sicherung der Art ertheilt, ich mich bei derselben beruhige, daß aber, wenn wider Erwarten die Regierung ansteht, ihr Ver sprechen zu erfüllen, ich alsdann meine Zuflucht zu dem Recht der Petition nehme, das jedem Mitglieds der Ständeversamm lung zukommt. Und diesen Weg will ich nicht etwa erst heute betreten, ich habe ihn schon eingeschlagen. Wie man hier bei Gelegenheit der Modifikation der Lehne auf vorigem Landtage dis Frage verhandelte: ob Personen aus dem Bauernstände erlaubt sein solle, Rittergüter zu erwerben? und sie bejahte, wurde die correlateBeschrankung der Rittergutsbesitzer, Bauer güter zu erwerben, nicht aufgehoben. Ich erklärte damals von dem Referentenstuhl herab, daß wir die Aenderung dieser Bestimmung von der Negierung zu erwarten hätten. Gleich wohl vergingen seit dieser Zeit zwei Jahr, ohne daß Etwas er folgte. In den ersten 8 Tagen dieses Landtags schon griff ich daher zu dem Petitionsrecht und rief nun den Gesetzentwurf hervor, der vielleicht nächstens hier berathen werden wird. Diesen Weg gedenke ich denn auch hier wiedereinzuschlagen; ich werde mit aufmerksamem Auge den Gang der Negierung ver folgen, und wenn wider Erwarten die heute ertheilte Zusiche rung unerfüllt bleiben sollte, so werde ich zeitig genug von meinem Petitionsrecht anderweit Gebrauch machen. Staatsminister v. Zeschau: Ich habe bloß in Beziehung auf den zweiten Fall zu bemerken, daß damals die Regierung nicht im Stande gewesen ist, Etwas zu thun. Was möglich war, ist geschehen und ist bereits vorgelegt worden. Prinz Johann: So viel ich vernommen habe, ist das Gesetz bearbeitet worden, noch ehe der Antrag des Herrn v. Carlowitz an die Kammer gelangte. v. Carlowitz: Es ist in der Proposition nicht angekün digt worden; ob es gleichwohl bearbeitet worden sei, konnte ich sonach nicht wissen, da ich in die Geheimnisse der Ministe rien nicht eingeweiht bin. Bürgermeister Nittersta dt: Ich glaube allerdings, daß früher einige Mißgriffe vorgekommen sein können in Bele gung der ländlichen Erzeugnisse mit Abgaben bei dem Ein gänge in die Städte; allein der Antrag des Hrn. Amtshaupt mann v. Welck scheint mir, wenigstens so, wie ich ihn verstan den habe, doch etwas zu weit zu gehn. Man könnte näm lich daraus folgern, als könne den städtischen Gemeinheiten völlig abgeschnitten werden, sich selbst irgend eine Consumtions- abgabe aufzulegen; dieses Recht wird wohl jeder Stadt ver bleiben müssen. Dagegen glaube ich, daß Einrichtungen ge troffen werden könnten, die dahin gingen, daß dergleichen Abgaben nur den Stadtbewohner und nicht auch den Land bewohner oder den Produzenten trafen. Es würde unter an dern z. B. auch dahin eine bessere Einrichtung zu bewirken sein, daß, wenn ländliche Erzeugnisse in die Städte kommen, die nicht in der Stadt consumirt werden und zurück gehen, die Produzenten diese Abgabe wieder erstattet erhalten müssen; oder mit andern Worten, daß eine Maßregel getroffen werde, nach welcher landwirthschaftliche Artikel, welche in Städte ein gebracht und dort verbraucht werden, von den übrigen, welche eingebracht werdenMd wieder zurück- oder durchgehen, zu un terscheiden sind. In so weit will ich dem Anträge selbst meine Zustimmung nicht versagen. Allerdings glaube ich, daß man früher zu weit gegangen ist, indem man eine Art Abgabe ein geführt hat, durch welche Andere gleichsam mit besteuert wor den sind; insofern nun nach dem Prinzip der Gerechtigkeit die Regierung erklärt hat, Alles thun zu wollen, um diese Abga-
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