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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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sie darum. Diese Fälle sind zahlreich vorgekommen. Werden sie verklagt, so sind sie nicht einmal im Stande, die Prozeßko sten zu bezahlen. Ich finde nun hier nicht die Vorschläge, wie diesen Mangeln abgeholfen werden soll. Alle Maßregeln schei- nennur die Haupt- und Subcollecteurs zu treffen. Was ge gen die Sub-Subcollecteurs verfügt werden soll, das weiß ich nicht; ich wüßte kein anderes Mittel, als die Subcollecteurs für solche Leute verantwortlich zu machen; freilich sind sie diejeni gen, die die meisten Loose absetzen, aber ost können die Haupt- collecteurs nichts von ihnen bekommen, und ziehen daher von den Gewinnen ihr Guthaben ab; der Subcollecteur mag nun sehen, wie er es mit seinen Leuten ausmacht. Das ist eine Maß regel, welche die niedrige Classe um ihre Gewinne bringt. Referent v. Schröder: Ich habe bei dem Deputations gutachten nicht'anders annehmen können, als daß die Mitthei lung der Staatsregierung wenigstens mittelbar Vorgelegen hat, daß dergleichen Sub-Subcvllecteure gar nicht mehr existiren sollen. Abg. Nour: Es giebt keine Sub-Subcollecteure, son dern es sind bloß die Boten und Mäkler, die allerdings großen Unfug mit den Loosen treiben. Abg. Jung Hanns: Die Lotterie-Direction hat sich nicht allein zur Pflicht gemacht, den Absatz der Lotterieloose zu beför dern und so zu verfahren, daß allen Mängeln und Klagen be gegnet werde, sondern auch die Ordnung herzustellen. Was die Sub-Subcollecteurs betrifft, so werden sie durch das neue Regulativ ganz abgeschafft. Staatsminister v. Ze schau: Die Bemerkung des geehr ten Abg. Atenstädt erledigt sich dadurch, daß eben ein Haupt mißbrauch bei der Lotterie darin bestand, daß eine große An zahl Unter-Collecteure und Haupt-Collecteure vorhanden war, welche die Behörde nicht einmal kannte; diesem ist abge holfen, es soll kein Unter-Collecteur angenommen werden, dessen Namen die Direction nicht kennt und nur solche, welche das öffentliche Vertrauen genießen, und als solche von den Ortsobrigkeiten bezeichnet worden sind. Präsident: Ich würde also die Frage stellen, ob die Kammer mit der Ansicht der Deputation, daß durch diese Maßregeln der Staatsregierung den ständischen Wünschen nachgekommen sek, einverstanden ist? wird einstimmig bejaht. Referent 0. Schröder verliest den Bericht weiter: Ferner war der Wunsch ausgesprochen worden, daß den Collecteurs verboten werde, die auszugebenden Loose in klei nere Lheile, als der Plan besagt, mithin unter zu verthei- len und sie von Mehrern zugleich spielen zu lassen, und ist demselben von der Regierung thunlichst entsprochen worden. Präsident: Ist die Kammer auch damit einverstanden? Einstimmig Ja. Referent v. Schröder theilt aus dem Berichte unter an dern noch Folgendes mit: Wenn endlich annoch ständischer Seits beantragt wor den, daß keinem öffentlich Angestellten eine Haupt- oder Sub- collection zu halten gestattet werden möge, so hat die Regie rung diesem Wunsche insofern Folge gegeben, als allen Beam ¬ ten, deren Function derartige Einflüsse auf den mit ihnen in Berührung kommenden Eheil des Publicums denkbar er scheinen läßt, insonderheit den für die Abgabenverwaltung angestellten Personen und andern mehr, die Betreibung von Collectionsgeschäften unter keiner Bedingung gestattet, bei an dern Angestellten, aber, bei denen eine derartige Besorgniß nicht stattsindet, die Uebernahme von Cöllecten von der Er- laubniß ihrer vorgesetzten Behörde abhängig gemacht hat. Wie nun der Deputation annoch durch den Hrn. Regie- rungs-Commiffar mündlich eröffnet worden, daß vorstehende Bestimmungen auch auf städtische und sonstige communliche Angestellte Anwendung haben sollen, wie eben die allgemei nere Fassung des Satzes an die Hand gebe, so glaubt die De putation, daß man sich auch hierbei beruhigen könne, giebt jedoch der Kammer anheim: " ob sie nicht die hohe Staatsregierung annoch angehen wolle, diese Bestimmungen auch auf Eheweiber und andere Familienmitglieder der Angestellten auszudehnen, weil sie außerdem sehr leicht umgangen und wohl gar der Fall eintreten könnte, daß die dem Ehegatten oder Familien vater vorgesetzte Behörde von einer auf diese Weise geführten Lotteriecollecte keine Kenntniß erlangte. Abg. Junghanns: Diesem Anträge widersetze ich mich keineswegs, kann aber versichern, daß die Direction sehr auf merksam gewesen, daß nichts umgangen wird, und daß bis jetzt ein solcher Fall nicht eingetreten ist. Präsident: Wenn Niemand weiter über diesen Gegen stand sprechen will, so stelle ich die Frage: ob die Kammer mit dem Anträge der Deputation einverstanden sei? Einstimmig Ja. DieSitzung wird hierauf um halb 2 Uhr geschlossen. Vierte öffentliche Sitzung der I. Kammer den 1. December 1836. Eingänge zur Registrande. — Berathung über den Gesetzentwurf: gegen die Theinahme am Lotto und an auswärtigen Lotterien. Es sind 36 Mitglieder anwesend. Das über die letzte Sitzung aufgenommene Protocoll wird verlesen, genehmiget, und von den Mitgliedern v. Biedermann und Grafen v. Schönburg unterzeichnet. Secr. Hartz zeigt nun zuvörderst der Kammer an, von welcher Ansicht er hinsichtlich der bei Fassung des Protocolls zu befolgenden Modalität ausgegangen sei und erbittet sich die Meinung der Kammer: ob er in dieser Maße fortfahren solle? Man erklärt sich einverstanden damit. Der Vortrag aus der Registrande enthält folgende Ge genstände : 1) Bericht der 1. Deputation, den Gesetzentwurf zu einem Gesetze gegen die Teilnahme am Lotto und an auswär tigen Lotterieen betreffend. Der Präsident bemerkt, daß dieser Bericht auf der Tagesordnung stehe, und heute die Berathung über diesen Gegenstand stattsinden werde. 2) Der Thoreinnehmer Bischoff zu Budkssin bittet um Vermittelung wegen einer Forderung von 3,000 Khlrn., die er an die Staatskasse macht (zur Prüfung an die 4. Depu tation). 3) Der Rentamtmann Preußker zu Großenhain
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