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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die Kammer, indem sie den Beschluß, es soll die Gefangniß- strafeüber 8 Wochen nicht in den Gerichtsgefangnissen verbüßt werden, mithin einen Beschluß über eine bloße Negative gefaßt hat, nicht zugleich Beschluß darüber gefaßt hat , was mit den vorgeschlagenen höheren Strafen von drei Monat Gefangniß werden soll. Sollen sie in den Landesgefängnissen verbüßt, oder soll die dreimonatliche Gefängnißstrafe durchgängig auf acht Wochen herabgesetzt, oder soll anstatt derselben Arbeitshaus an- gedrohet werden? Darin liegt die Zpcongruität. Auf das Erste zurückzukommen, daß sie in den.Landesgefangnissen verbüßt werden sollen, wäre wohl nicht möglich, da bereits so viele Beschlüsse vorliegen, die dem entgegenstehen,, und in der That wüßte ich dann nicht, warum man ein Landesgefangniß neben dem Arbeitshaus haben wollte; dann könnte man beide ver schmelzen. Das ist also in der That nicht möglich; das Andere, ob man durchgängig auf 8 Wochen Gefängniß herabgchn oder auf Arbeitshaus hinaufsteigen wolle, habe ich der geehrten Kam mer zu überlassen. Es ist jetzt nicht Sache der Regierung, nach dem angenommenen Beschluß Cvnfequenz in das Gesetzbuch herein zu bringen Mein Hauptgrund, warum ich der Ansicht des Abgeordneten von Carlowitz über die weitere Behandlung beistimmte, war der, daß ich hoffte, man werde nach der Rück äußerung der!!. Kammer von den Beschlüsse wieder abgehen, und weil viele Abänderungen, die jetzt in Folge jenes Beschlusses nothwendig werden, sich dann von selbst erledigen würden. Königl. Commissair v. G r o ß: Ich gebe auch zu bedenken, daßdieganzen Vorschriften über.diedisziplinelle Behandlung der Sträflinge in den Landesgefangniffett zeigen, daß man nicht die Absichtgehabt hat, Verbrecher dahin zu versetzen, welche sichder in der gemeinen Meinung entehrenden Verbrechen schuldig gemacht haben. Diese Vorschriften hat die Kammer bei der Berathung über den Artikel 11. genehmigt, und sie würde mit sich in Wi derspruch gerathen, wenn sie nun beschließen wollte, daß auch entehrende Verbrechen dort abgebüßt werden sollen. Präsident: Meine Herren, erlauben Sie mir, daß ich diese Debatte für geschlossen betrachte; ich habe aber noch Ei niges hinzuzufügen. Die geehrten Antragsteller v. Carlowitz und Bürgermeister Wehner haben zwei Anträge gestellt und in der Folge wieder zurückgenommen. Es hat unser hochverehr ter Referent mehrere Auswege gezeigt, die wir betreten könn ten ; es ist von -em ersten Antragsteller dann Einiges erwähnt worden, wie man in Bezug auf die Form und die Materie die Sache behandeln könnte , und später ist von dem protokoMren- deu - Sscretair ein vermittelnder Vorschlag, gemacht worden. Zn Folge dieses Vorschlags .haben beide geehrte Antragsteller ihre Anträge zurückgenommen, und es hat nur Bürgermeister Ritterstädt auf'ein Bedenken — so möchte ich. es? nur nen nen — aufmerksam gemacht. Nun erlaube.ich mir hinzu zu fügen, daß der von dem protokollirenden Secretair vorgeschla gene Ausweg der ist, auf denich iy-der Folge, wenn ich ge, fusiden hätte", daß die Debatte sich vonsselbst schließe- oder daß sie z« schließen sei, zurückgekommen wäre, und der in,der Kämm^Anklang,zu, finden scheint, nämlich, daß es ange messen sein dürfte - die Deputation zü ersuchen, in Folge des gestern gefaßten Beschlusses, por jeder Session das, was man bei jedem Artikel abzuändern hätte, vorzubereitet der Kammer zu eröffnen. Wenn die geehrte Deputation dies thun würde, so hätte sie zugleich das Bedenken zu erwägen, welches vom Bürgermeister Ritterstädt aufgestellt würde, und es würde auch darüber, wenn es ihr so wichtig erscheint, zugleich refe- rirt werden müssen. Damit aber dieser Weg um so sicherer von der geehrten Deputation eingeschlagen werden könne, die, man möchte sagen-, nicht mit Arbeit überhäuft, sondern fast gequält ist, habe ich der Kammer Folgendes zu eröffnen: Morgen ist ohnedies Sonntag; Montag ist- meine Absicht im Criminalgesetze fortzufahren; einen Lag in der nächsten Wo che, und zwar wahrscheinlich Dienstags, keine Session zu hal ten; ferner ist meine Absicht, einen andern Bericht einzuschal ten. Es sind auch mehrere Berichte noch vorliegend, so daß es uns nicht an Beschäftigung fehlen wird, wenn wir auch der Deputation Zeit lassen, auf dem jetzt vorgeschlagenen Wege weiter in die Sache einzugehen und zu bewerkstelligen, was beide Antragsteller wünschen. Es wird demnach Alles, meine Herren, was sie gewünscht haben, geschehen, und ich bin überzeugt, daß eine allgemeine Zufriedenheit hervorgeru fen wird. Es wird also ein Lag ganz ausfallen, es werden andere Gegenstände eingeschaltet werden; das ist jedoch meine Sache, ich behalte mir dies vor, da ich das Ganze übersehen muß; daher können Sie überzeugt sein, daß ich mit Rücksicht auf die Geschäfte der Deputation, die Sitzungen eintheilen werde. Ich ersuche Sie daher, da die Zeit ohnedem so sehr abgelaufen ist, sich Montag um 10 Uhr zur Fortberathung des Criminalgesetzbuchs wieder zu versammeln; ob ich den Dienstag andere Gegenstände vorlegen, oder an diesem Tage ganz aussetzen werde, werden wir am Montage sehen. Somit schließt sich nach 2 Uhr die Sitzung. Sieben und zwanzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 23. Januar 1837. Erörterung über eine Bemerkung desAbg. v. Egidy zum Protokoll.— Eingänge zur Registrande.—-Berathung des Berichts der ^De putation über das Dekret v. 13.Novbr. 1836, verschiedene Be stimmungen wegen der Befreiung von indirekten Abgaben betr. — Fortsetzung der bcsondern Berathung über den Gesetz- Ä entwurf, das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über ganz geringe Forderungen betr. (§§. Il. rmd 12.)— - Die Sitzung beginnt gegen halb 11 Uhr Vormittags, und sind dabei 66 Mitglieder anwesend. Das.Protokoll der letz ten Sitzung wird verlesen, und auf die Frage des P r ä si d e n- tenr Db Niemand Etwas dagegen zu erinnern habe, äußert: s Wg. m Egidy: Ich muß mir eine Bemerkung zum Pro^ tokoll erlauben. Ich besinne mich zwar, daß der geehrte Abg. Ei senstuck, als er von denKalamitäten, die den Advokatenstand in Sachsen verfassungsmäßig träfen- sprach, . sich auch des Ausdrucks bediente, daß ,er>unter melMlei Unbilden (ver gleiche Nr. 28^ d. Bl. Seite 832.) zu - seufzen habe, und
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