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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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übrig sind, um eine weitere Ablösung vollends zu Stande zu brin gen. Sollte abgelöst werden, so muß man auch voraussetzen, es komme mit allen Berechtigten zur Ablösung; dann scheinen dazu aber sehr bedeutende Mittel erforderlich zu sein. Wie hoch diese sich belaufen können, darüber hat sich die Deputa tion noch gar nicht ausgesprochen. Meine Ansicht wäre daher die, daß man die Frage, wie man das auch bei den Schützen- und Cantoreigesellschasten gethan, vertagte, bis zur Bera- thung über das Budjet, und sich die Mittel dazu erst herbei zuschaffen suchte. - Ich finde dies selbst im Sinne des vorlie genden Dekrets. Denn in demselben ist Seiten der Staats regierung nirgends Genehmigung dieser Maßregel verlangt worden. Ueberall wird nur gesagt, es würde mitgetheilt zur Kenntnißnahmr. Wie der Abgeordnete Eisenstuck bemerkt hat, ist allerdings eine nachträgliche Genehmigung nicht zu umge hen. Ward sie im Dekret nicht verlangt, so kann ich mir das nicht anders erklären, als daß man jetzt dem ganzen Inhalte nach weiter Nichts wollte, als erstens zu bemerken, warum man gewisse Nedaktionsveränderungen sich erlaubt habe; zwei tens die Antwort auszusprechen auf verschiedene Anträge, welche bei Gelegenheit des Gesetzentwurfs an die Staatsregie rung gebracht worden waren, und drittens eine Hinweisung zu geben, auf die man später wieder zurückkommen wolle bei dem Budjet. Nach der Verordnung sollte ferner, wer von der Ablösung Gebrauch machen wollte, sich zu Johannis mel den und zu Michaelis Zahlung empfangen. Nun scheint mir diese Maßregel von Michaelis an geschlossen zu sein. Wenn sich nun noch Jemand meldet und die Ablösung bewerkstelli gen will, so müßten die Mittel dazu erst herbeigeschafft wer, den, und diese würden nun jeden Falls auf das Budjet zu bringen sein. Also komme ich immer auf den Antrag zurück, daß man über diese Frage sich jetzt nicht aussprechen möge, son dern solche vertage bis zur Berathung über das Budjet, um erst zu übersehen, wie viel Mittel dazu erforderlich sein möch ten , und ob solche herbeizuschaffen sein könnten. Mein An trag geht also dahin, die Berathung hierüber bis zum Budjet auszusetzen. Präskdent: Es hat der Referent und der Abg. Sachße ums Wort gebeten. Ich will jedoch zuvörderst die Kammer mit einem Anträge bekannt machen, welchen der Abg. Eisenstuck ein gereicht hat. Der Abg. Eisenstuck hat beantragt: „Wegen die ses Punctes die Genehmigung der Kammer rücksichtlich der in tz. 7. erwähnten Zahlungen, so wie der Staatsregierung Er mächtigung zu ertheilen, auch während der nächsten Finanz- Periode in ähnlicher Weise die Amortisation derartiger Ent schädigungen zn bewirken." Ich würde bei der Abstimmung Vorschlägen, ob man nicht den Antrag theilm möchte, so, daß ich den letztem Satz wegen künftiger Ermächtigung besonders zur Fragstellung brächte. Abg. Eisenstuck: Zur Motivkrung habe ich nur zu sa gen, daß ich die Maßregel im Interesse des Staates für nütz lich halte; aber die ständische Zustimmung nachträglich einzu holen, halte ich für unerläßlich. Es ist allerdings von der Staatsregierung im Interesse des Staates gehandelt worden, aber die Staatsregierung kann nicht die Ermächtigung haben, über die Staatsmittel zu verfügen, ohne die ständische Zustim-, mung nachträglich e'mzuholen. Wenn ich noch hinzugefügt habe, die Ermächtigung für die nächste Finanz-Periode aus- zufprechen, so bin ich dazu bestimmt worden, weil ich die Maßregel für heilsam anerkenne, weil ich doch voraussetzen muß, die Staatsregierung werde, wenn sie dergleichen Ab kommen trifft, die nvthigen Geldmittel zur Hand haben; sie würde sonst das nicht thun. Wenn ich ferner annehme, daß jetzt die Genehmigung der Kammer für die vergangene Zeit er folgt, so scheint damit im Einklang zu stehen, daß auch eine solche Ermächtigung für die Zukunft stattsinden könne. Präsident fragt zuvörderst den Antragsteller, Abg. Ei senstuck, ob er damit einverstanden sei, daß auf den letzter» LH eil eine besondere Unterstützungsfrage gestellt werde. Nach dem dies bejaht worden war, erhält der Eisenstucksche Antrag auf die Frage des Präsidenten beim ersten und zweiten Lhcile zahlreiche Unterstützung. Der Präsident bemerkt, daß auch der Abg. Atenstädt einen Antrag zur Unterstützung zu bringen wünsche. Abg. Atenstädt: Mein Antrag steht freilich dem, wel chen der Abg. Eisenstuck zuletzt gestellt hat, entgegen. Dieser wünscht, die Maßregel zu einer fortdauernden zu machen. Ich kann mich jetzt darüber nicht aussprechen, und ich wünsche auch nicht, daß die Kammer sich jetzt darüber aussprechen möge. Ich habe damit nicht sagen wollen, daß die Maßregel nicht stattsinden solle, ich glaube aber, daß man nicht eher darüber urtheilen kann, bevor man nicht zu übersehen im Stande, wie viel man dazu bedürfe, und ob die Mittel vorhanden sind. Die Deputation hat sich darüber nicht ausgesprochen. Das kann nur bei Berathung des Budjets hinlänglich übersehen werden. Wenn der Antrag des Abg. Eisenstuck jetzt schon angenommen wird, so müssen auch die Mittel herbekgeschafft werden. Es ist aber möglich, daß noch andere Maßregeln vorliegen, welche die Kräfte der Staatskasse in Anspruch nehmen; ich würde da her dafür sein, die Sache bis zur Berathung über das Budjet auszusetzen. Präsident: Unterstützt die Kammer den Antrag des Abg. Atenstädt? Wird hinlänglich unterstützt. Staatsminister v. Zeschau: Zn der Mittheilung, welche das vorliegende Dekret über den in Frage befangenen Gegen stand enthalt, liegt die Ansicht der Staatsregierung, daß sie zu dieser Maßregel die nachträgliche Zustimmung der Kammer bedürfe; sie ist auch mit dem gestellten Amendement einverstan den. Was die Sache selbst betrifft, so glaube ich, es muß die Staatsregierung immer den Sinn und die Absicht, welche die geehrte Ständeversammlung bei andern Gelegenheiten aus gesprochen, bei ihren Verwaltungsmaßregeln vor Augen ha ben. Unzweifelhaft lag aber, als dieses Gesetz erlassen wurde, die Absicht zum Grunde, die Staatskassen so viel als möglich von fortlaufenden Leistungen zu befreien. Es ist dies auch die Absicht der Staatsregierung, und sie hält sich verpflichtet, da-
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