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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Nostitz und Haberkorn. Ich erlaube mir zu bemerken, daß Ls sich gegenwärtig und zunächst nur um die Frage handelt: soll die §. 1 nochmals der Deputation zur gutachtlichen Bericht erstattung zurückgegeben werden oder nicht? Auf das Mate rielle der §. 1 wird zur Zeit und vor Entscheidung dieser Vor frage durchaus nicht einzugehen sein, erst dann, wenn diese entschieden und der Antrag des Abg. v. Nostitz abgelehnt wor den ist, wird sich die Debatte wieder über das Materielle der 1 verbreiten können. Ich gebe jetzt dem HcrrnAbg. Rittner das Wort. Abg. Rittn er: Ich würde allerdings gewünscht haben, über das Materielle der Sache sprechen zu können, allein da der Herr Präsident eben erklärt, daß nur über den Nostitz'schen Antrag gesprochen werden dürfte, so will ich mich dahin erklä ren, daß ich ihn gegenwärtig nicht mehr für nöthig hatte. Nach der Meinung des Abg. v. d. Planitz, der ich mich wohl auch anschließen könnte, ist der Nostitz'sche Antrag überflüssig, indem die Sache schon vorliegt und durchgesprochen werden kann und Jeder wohl weiß, welchen von den drei Sätzen, ob 3000 Thaler, 2500 Khaler oder 2000 Thaler er bewilligen will. Ich werde daher gegen den Nostitz'schen Antrag stimmen. Abg. Meisel: Dem, was der Abg. Rittner soeben be merkt hat, kann ich keineswegs beistimmen, ich bin aber voll kommen damit einverstanden, daß es sich allerdings jetzt blos um den Antrag des Abg. v. Nostitz dreht und das Materielle so lange bei Seite bleiben muß, bis wir darüber eine Entschei dung haben, ob die Sache an die Deputation zurückgegeben wird oder nicht. Der Herr Vicepräsident hat schon vorhin die Statthaftigkeit des Antrages zugegeben, dessen ungeach tet hat aber der Abg. Sachße sich davon nicht zu überzeugen vermocht und eben darauf Bezug genommen, daß ß. 115 der Landtagsordnung nicht klare Maaße darüber gäbe. Ich weiß freilich nicht, ob er vielleicht nur die'Seite 37 nachgesehen hat, wo sich §. 115 in der Landtagsordnung vorfindet, und er sich begnügt hat, diese Seite allein durchzugehen, oder ob er Gründe gehabt hat, um den Schlußsatz, der Seite 38 steht, nicht in Betracht zu ziehen, denn da heißt es so: „Sind von der Kammer bei der Zurückweisung des Berichts nur be stimmte Abteilungen desselben oder bestimmte Punkte des Gegenstandes zur weitern Bearbeitung ausgesetzt worden, so hat sich die Deputation in ihrem fernern Berichte hierauf zu beschränken und diese Abtheilungen oderPunkte allein werden in der Kammer als Ergänzung der schon vorhergegangenen Verhandlungen zur Beratung gebracht, dies jedoch unbe schadet solcher Wiederholungen, welche des Zusammenhanges wegen notwendig sein möchten." Da steht aber auch durch aus nichts von einer bestimmten Fassung, wie es freilich wohl in §. 79 vorgeschrieben ist, wenn Modifikationen von einem Mitgliede gemacht werden. Also scheint ein sehr be deutender Unterschied darin zu liegen, übrigens auch passend zu sein, daß bei dem vorliegenden Anträge eine bestimmte Fassung nicht zu geben ist, daß aber auch, wenn die Kammer es beschließen sollte, die Deputation sehr wohl überdiese ein zelne Paragraphe nochmals berathen und sie in Erwägung ziehen könne. Der Herr Referent, der auch das Materielle in Zweifel zu ziehen schien, hat diesen Zweifel schon dadurch beseitigt, daß er selbst jn das Materielle eingegangen ist, er hat aber auch dabei zu gleicher Zeit zu erkennen gegeben, daß die Verlegenheit, in welcher die Deputation und namentlich er als Referent sich befinden könnte, nicht so groß sein dürste, weil er eben uns schon schilderte, daß die Deputation aus mehreren Gründen, die er angab, sich bewogen gesehen hatte, den Vorschlag uns so zu geben, wie er in dem Berichte steht. Allein, meine Herren, ich glaube, es ist nicht ausreichend, es scheint mir fast noch ein Jrrthum von der einen oder der an dern Seite hierbei obzuwalten, denn von derStaatsregierung ist wiederholt bemerkt worden, daß der sogenannte parlamcn- tarischeRücktritt die Sache eigentlich verändert, und wenn der Herr Staatsminister eben nochmals erklärt hat, es sei von dem obersten Gerichtshöfe bereits entschieden, daß bei einem solchen Falle gar keine Pension gegeben werde, so glaube ich, ist es wohl der Mühe werth, daß dieser Punkt nochmals in der Deputation zur Erwägung kommt. Will freilich die Kam mer davon absehen und die Sache ohne Vorbereitung zur Discussion bringen, so wird das etwas Anderes sein, es wird sich die Kammer zu entscheiden haben. Jetzt steht der Antrag noch, und ich glaube, er muß entweder abgelehnt oder ange nommen werden. Abg. Sachße: Ich stimme dem Abg. Meisel ganz bei, daß der Antrag entweder abgelehnt oder, angenommen wer den muß, denn ein Drittes giebt es nicht, aber nicht darin stimme ich bei, daß an die Deputation jede Paragraphe einer Gesetzvorlage, über welche verschiedene Ansichten in der Kammer sich zeigen, zurückgewiesen werden könne, und daß dies gegenwärtig sogar zweckmäßig sei. Da nun dem Anträge des Abg. v. d. Planitz eine mehr bestimmte Fassung gegeben worden ist, so kann weiter nicht in Frage kommen, als ob die Paragraphe noch in Ueberlegung zu ziehen wäre. Jetzt giebt es Dreierlei, entweder die Regierungsvorlage, oder der Deputationsantrag, oder der Antrag des Abg. v. d. Planitz. Der Herr Referent hat sich deutlich über diesen Antrag ausge sprochen, er hat in Vergleichung mit der Regierungsvorlage und dem Planitz'schen Amendement gezeigt, worauf es dabei ankommt, worin der Unterschied besteht, und zu allem Ueber- fluß könnte höchstens derselbe nochmals die Deputationsmit glieder auffordern, sich darüber zu erklären, ob sie dabei be harren oder anderer.Meinung wären; allein auch das halte ich für etwas ganz Ueberflüssiges. Wollten wir den Antrag auf Zurückweisung an die Deputation annehmen, so gäben wir ein Beispiel zu einer Beschränkung oder zu einer Ab weichung von der Landtagsordnung, die ich für unsere Ver handlungen fürchte, denn dann könnte Jeder, sowie eine Differenz über eine Paragraphe auftaucht, sowie ein Vor schlag gegeben wurde, in den Einer sich nicht hineinzusinden
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