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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Deputation beitritt, eine Gefahr für die Lehnsverhattm'sse durchaus nicht entstehen kann. v. Metzsch: Ich muß mich nochmals auf das Bestimm teste gegen den Vorwurf verwahren, als wenn die Petenten die gänzliche Aufhebung des Lehnsverbandes nach Oben beab sichtigten. Ich wenigstens will dies keineswegs, und es kann daher auch der Vorwurf einer Jnconsequenz, welcher von einer Seite her Denjenigen gemacht wurde, welche dem Deputa tionsgutachten beiträten, mich um so weniger treffen. Ich er blicke eine Haupterleichterung bei den Allodisicationen haupt sächlich darin, und es wird dies erst bei Punkt 3 besonders hervorgehoben, daß denLehnsbesitzern künftig gestattet werde, den auszuwerfenden Modisicationscanon der Landrentenbank zu überweisen, und resp. das Ablösungscapital mit Landren tenbriefen nach dem Nennwerthe bezahlen zu dürfen. In Be treff dieses Punktes haben wir aber bereits die hier ein schlagenden Beschlüsse bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzentwurfs, einige Nachträge zum Ablösungsgesetz betref fend, gefaßt, und es ist also die zu wünschende Erleichterung bei den Allodisicationen für die Zukunft schon hierdurch in Aussicht gestellt. v. Po fern: Die letzten Worte des Herrn v. Zehmen haben mich hinsichtlich dessen, was ich sagen wollte, als ich um das Wort bat, entwaffnet, indem er die Gesinnung treuer Vasallen auch für Diejenigen vindicirt, "welche Allvdialgüter besitzen, und ich kann mich darüber nur freuen. Im Allgemei nen beruhigt mich besonders die Erklärung der hohen Staats regierung, daß sie nicht beabsichtige, ein in die Rechte der Ge- sammthände eingreifendes Gesetz vorzulegen; es beruhigen mich ferner auch die Aeußerungen, welche Herr v. Heynitz und der Herr Präsident gegeben haben. Secretair v. Polenz: Ich halte es. für meine Pflicht, zu erklären, daß gewiß Alle, Lehnsvasallen wie Besitzer von allodisicirten Gütern, dieselbe Gesinnung haben; wir dürfen dies bei Allen voraussetzen, die es mitdem allgemeinen Wohle, mit König, Vaterland und Gott wohlmeinen. Präsident v. Schönfels: Ich befinde mich auch in dem Falle, ein allodisicirtes Gut zu besitzen, ich glaube aber nicht nöthig zu haben, auf die Aeußerung des Herrn v. Posern et was Weiteres zu erwidern, denn ich glaube, es wird wohl we der in diesem Saale, noch außerhalb desselben Jemand sein, der an der Gesinnung der Besitzer der allodisicirten Güter irgendwie zweifelt. Nur Herr v. Posern scheint die Gesinnun gen der Gutsbesitzer nach der Lehnsqualität ihrer Besitzungen zu bemessen. v.Metzsch: Ich schließe mich der soeben vernommenen Aeußerung des Herrn Präsidenten an; ich besitze auch ein allo disicirtes Gut. Graf zu Solms-Wildenfels: Es ist von dem Herrn ' Minister die Herrschaft Wildenfels erwähnt worden, und ich kann dabei nur meinen Wunsch aussprechen, daß an den da- sigen Lehnsverhälknissen, wie sie jetzt bestehens nichts verän dert werden möge. Ich und meine Vorfahren haben bisher treu an dem Lehnsverbande gehalten, und daß etwas von den Vorfahren auf mich übergegangen ist, ist größtentheils eine Folge des Lehnsverbandes. Ich glaube mich daher um so mehr berechtigt, die Bitte an das Staatsministerium zu richten, wenigstens die Herrschaft Wildenfels bei dem alten Lehnsver bande zu belassen. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu wünschen; ich werde daher bezüglich des Punk tes 1 die Discussion schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. Referent Bürgermeister Wimmer: Die Discussion ist auf die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Aufhebung des Lehnsverbandes übergegangen. Ich verliere mich nicht auf diesesFeld, es ist ein unfruchtbares in Bezug auf die heute zur Berathung vorliegende Frage. Darüber aber sind wir doch wohl Alle einig, daß das Institut zum größten Theis seine politische Bedeutung verloren hat, und daß es wün- schenswerth ist, die Oberlehnsherrlichkeit zu beseitigen, ohne Familienrechte zu verletzen. Wenn ich dies ausspreche, so wiederhole ich nur das, was im Jahre 1833 bei Berathung des im Jahre 1834 erlassenen Gesetzes über Allodisication der Lehen in diesem Saale von Seiten derHerren, welche damals Mitglieder dieser Kammer und meistens Besitzer von ritter- schaftlichen Lehngütern waren, geäußert worden ist. In Be zug auf das, was von dem Herrn Staatsminister v. Nostitz bemerkt worden ist, habe ich zu entgegnen, daß die auf dem Falle stehenden Lehen nach den jetzigen Bestimmungen gar nicht allodisicirt werden können. Wenn also die Deputation gesagt hat, daß die Allodisication den Lehen größere Erleich terung erhalten möchte, so ist es ganz folgerichtig, wenn von ihr auch hinsichtlich solcher Lehen, welche auf dem Falle stehen, die Möglichkeit, sie zu allodisiciren, beantragt worden ist. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun zur Frag stellung übergehen. Der erste Punkt handelt von der Erleich terung der Allodisication der ritterschaftlichen Lehen. Bezüg lich dieses Punktes trägt die Deputation darauf an, folgenden Antrag an die Staatsregkerung zu bringen: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, eine Erleichterung der Allodificirung der Lehen, namentich auch hinsichtlich der auf dem Falle stehenden Lehen, durch eine Gesetzvorlage zu gewähren", und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie sich mit die sem Anträge einverstehen will? — Gegen 9 Stimmen hat das Deputationsgutachten Annahme gefunden. Präsident v. Schönfels: Wir können nun zu Punkt 2 übergehen. Referent Bürgermeister Wk mmerr Wenn all 2 Petenten den Wunsch aussprechen, daß durch Gesetz eine.
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