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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Vicepräsident Gottschald: Ich halte es sogar für be denklich, dem Anträge der Deputation beizustimmen. Es ist, wie schon vorhin erwähnt wurde, namentlich vom Herrn v. Welch ein himmelweiter Unterschied zwischen Ablösungen und Allodisicationen. Bei den ersteren heißt es: es muß abge löst werden, das Wohl des Staates erfordert es; bei den'Allo- dificationen dagegen heißt es: es kann allodisicirt werden, insofern das Wohl oder das Interesse der einzelnen Familie es erheischt. Da wir aber aus dem Munde des Herrn Staats ministers gehörthaben, daß diese Stempelabgabe, der in andern Staaten gegenüber, ohnedies nicht sehr hoch ist, so glaube ich, könnte es füglich bei den bisherigen Sätzen sein Bewenden haben. Ich werde mich daher, wenn ich im Laufe derDebatte eines Bessern nicht belehrt werde, gegen das Deputations gutachten erklären. Referent Bürgermeister Wimmer: Ich muß ebenfalls erklären, daß zwischen Allodist'cationen der ritterschaftlichcn Lehen und Aufhebung des Lehnsverhältnisses der bäuerlichen Güter ein Unterschied ist. Ersteres kann nicht als Ablösung betrachtet werden, man muß es vielmehr als eine Begünstigung der ritterschaftlichen Lehen ansehen. Ich glaube den wesent lichen Unterschied in Folgendem zu finden: An den bäuer-- lichenLehen hat der Gutsbesitzer, derLehnsherr gar keinEigen- thumsrecht, denn das bäuerliche Lehn fallt dem, der das Laudemium zu fordern hat, nie als Eigenthum zu, während ein solches an den ritterschaftlichen Lehen dem Regenten unbe dingt zusteht. Wir haben vorzüglich aus diesem Grunde auch im Deputationsberichte uns Seite 546 dahin ausgesprochen, daß wir die Allodisicirung dieser Lehen nicht als Ablösung betrachten können. Wenn von dem Herrn Vicepräsidenten geäußert worden ist, daß esmicht zweckmäßig sei, auch nur auf eine Abminderung der Stempelabgabe einen Antrag zu rich ten, so muß ich demselben nochmals zur Erwägung geben, wie von der Deputation nachgewiesen worden ist, daß der Stempel jetzt von einem ganz andern Werthe zu entrichten ist, als er der Natur der Sache nach zu entrichten sein dürfte, und dieser Gesichtspunkt war es hauptsächlich, welcher die Deputation bewog, die Annahme des Antrags der Kammer anzuempfehlen. Secretair v. Polenz: Auf eine solche Minderung der Stempelabgabe herabzugehen, wie im Deputationsberichte, welchen ich beispielsweise anführte, möchte auch ich nicht rä chen, denn das würde doch zu unbedeutend erscheinen, da hiernach von dem 100,000 Lhaler betragenden Gutswerthe nur ein Stempel von 6 Khaler 15 Neugroschen gegeben würde. Das ist meiner Ansicht nach zu wenig für die große Vergünstigung, welche in der Allodisicirung liegt. Ich habe aber demungeachtet kein Bedenken in dem Deputations antrage gefunden, weil man es lediglich der Staatsregierung anheimstellt, in welcher Weise und was sie mindern wolle. Ich habe also das hier von der Deputation Aufgestellte blos als ein Beispiel angesehen, welches für die Staatsregierung keineswegs maaßgebend sein möchte. v. Heynitz: Ich möchte doch in diesem Punkte das De putationsgutachten vertheidigen- Es wurde nämlich von Sprechern vor mir gesagt, ein so niedriger Stempel stehe in gar keinem Verhältnisse zum Werthe des zu allodisicirenden Gutes. Dem muß ich entgegnen, daß eigentlich der Canon es ist, was Derjenige, der das Gut allodificiren läßt, für Ver änderung der Qualität des Gutes zahlt. Ich halte daher Dasjenige, was die Deputation rücksichtlich des Gegenstandes des Geschäfts gesagt hat, für richtig und werde auch für den Deputationsantrag stimmen. Bürgermeister Müller: Da man sich gewundert hat, daß auch ich bei dem ersten Passus gegen den Deputations vorschlag gestimmt habe, so sehe ich mich genöthigt, anzu geben, weshalb ich auch bei diesem Punkte dagegen stimmen werde. Man hat neulich bei einer Verhandlung auf die guten, schönen, alten Zeiten Rücksicht genommen und sie gepriesen und gelobt rücksichtlich der Genügsamkeit der Schullehrer. Ich habe mich im Geiste in diese schöne, alte Zeit zurückver setzt und gedacht: ach, wäre sie doch jetzt noch! Auch heute denke ich noch so, denn dann würde vielleicht auch ich zu den sgui'tss gehören, freilich nur zu den eyuitos laZum oder den vüovulisrs äe loix. Da man aber die Gegenwart in die Ver gangenheit nicht umwandeln kann, so gehe ich von der An sicht aus, daß man entweder ein Institut, das der Zeit nicht mehr entspricht, vollständig aufheben oder nicht daran rütteln müsse. Eins von beiden! Das immerwährende Rütteln zieht endlich auch das Aufhören nach sich. Will man zu diesem Ziele kommen, so spreche man das Aufhören lieber gleich aus. Mit dem Verfahren der Deputation bin ich aber nicht ein verstanden, denn ich sage: man hebe entweder ein Institut vollständig auf, oder man lasse es, wie es ist, und deshalb werde ich gegen die Deputation stimmen. Prinz Johann: Mir scheint doch, daß hier der Spruch ganz am Platze ist: mockium tenuore bsati. Ein Mitglied der Deputation will weiter gehen, als die übrigen; andere Mitglieder der Kammer wollen das Deputationsgutachten ganz verwerfen. Zwischen beiden hält die Majorität der De putation die richtige Mitte, und aus diesem Grunde werde ich für ihren Antrag stimmen. v. Heynitz: Zur Widerlegung. Wenn soeben von einem beredten Sprecher geäußert wurde, daß man entweder die Verhältnisse bestehen lassen oder gänzlich aufheben solle, so muß ich mir dagegen die Bemerkung erlauben, daß die De putation keineswegs es ist, welche die Idee der Erleichterung der Allodisicationen zuerst aufgestellt hat, sondern daß, wie die Deputation auch sehr richtig nachgewiesen hat, die Gesetz gebung es ist, welche schon seit einer langen Reihe von Jah ren diesen Weg-eingeschlagen hat. Die Gesetzgebung geht schon lange darauf aus, den Lehnsverband nach Wunsch und
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