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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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war aber zu einer Aufgabe des Communalprincips, wie dasselbe im ersten Satze der §.2 ausgesprochen istsund in dem erwähnten Anträge in die ständische Schrift noch schärfer herausgehoben wird, durchaus nicht zu bewegen. Um diesseits zu beweisen, daß es keineswegs in der Absicht liege, die Ver bindlichkeit der Schulgemeinden zur Salarirung ihrer Lehrer als ursprünglichen Grundsatz ganz aufzugeben, wurde sogar ein Vermittclungsvorschlag in Anregung gebracht, nämlich der Vorschlag, daß die in ß: 1 festgesetzte Erhöhung der Mini malgehalte durchgängig aus den Mitteln der Gemeinden zu erfolgen haben sollte, und wir versprachen, denselben zur An nahme empfehlen zu wollen; allein er fand ebenfalls bei den jenseitigen Deputationsmitgliedern keinen Anklang, und die jenseitige Deputation erklärte sich höchstens geneigt, den An trag in die ständische Schrift fallen zu lassen, wenn sich die erste Kammer mit der Fassung der ß. 2, wie sie die zweite Kammer beschlossen hatte, einverstehen, also bei dem Com- Munalprincip festhalten wollte. Ihre Deputation bestand bei diesem Vereinigungsverfahren aus 6 Mitgliedern, da das siebente durch Unwohlsein abgehalten war, der Verhandlung beizuwohnen. Zwei von diesen 6 Mitgliedern hatten schon früher der Beibehaltung des Communalprincips sich geneigt erklärt, ein drittes Mitglied änderte währenddes Vereini gungsverfahrens seine desfallsige Ansicht; ich kannJhnen also in diesem Augenblicke allerdings nur von Seiten der Hälfte der Deputation den dringenden Wunsch ans Herz legen, von ihrem frühem Beschlüsse in Bezug auf das Communalprincip nicht abzugehen. Unverkennbar hatte die Rücksicht auf das Verhältniß der Städte großen Einfluß auf den Beschluß der zweiten Kammer und namentlich auf die Ansicht der Depu tation der zweiten Kammer, und es ist allerdings nicht zu ver kennen, daß dieZulagen, die unserer Ansicht nach aus der Staatscasse gewährt werden sollen, nur in seltenen Fällen den Städtern zu Gute gehen werden, während doch in dem Falle, daß diese Zulagen aus der Staatscasse gewährt werden sollen, die Steuerlast im Allgemeinen, also auch für die Städte, mit erhöht wird. Indessen glaubten wir doch, daß dieser Grund allein nicht durchschlagen könne; eben so wenig glaubten wir die Befürchtung haben zu können, daß durch den Umstand, daß den Schullehrern in Zukunft diese Gehaltserhöhungen und Zulagen aus der Staatscasse gewährt werden würden, bei ihnen mehr und mehr der Wunsch und das Verlangen erzeugt werden könnte, überhaupt ganz unter die Kategorie der Staatsdiener gerechnet zu werden. Wir glaubten, daß dem immer noch der wichtige Umstand entgegenstehen würde, daß das Princip, daß die Gemeinden von Hause aus allemal für die Sala- rirung ihrer Lehrer sorgen müßten, durch unfern gefaßten Beschluß gar nicht so wesentlich alterirt wird, wie es scheint, daß man in der zweiten Kammer die Ansicht gehabt hat, daß dies der Fall sei. Ich habe Ihnen also von Seiten der ge dachten Hälfte der Deputation zu rathen, bei dem früheren Beschlüsse stehen zu bleiben, und zwar aus denselben Grün- I. K. (S. Abonnement.) den, die wir Ihnen schon bei der ersten Discussion angeführt haben. Wir glauben fortwährend noch, daß, wenn den ein zelnen Gemeindecassen die Gewährung dieser Zulagen ange sonnen werden würde, dadurch eine in den meisten Fällen ganz unerschwingliche Last für die Gemeinden herbeigeführt wer den würde, und daß das namentlich doppelt empfindlich für sie und doppelt bedenklich sein müßte in einer Zeit, wie die jetzige ist; es würde das, auch von der Ueberzeugung haben wir uns nicht trennen können, im Ganzen eine sehr unerfreu liche Stimmung gegen den ganzen Lehrerstand herbeiführen, wenn die Gemeinden in dieser Beziehung jetzt zu noch mehr Beitragen und pecuniären Opfern genöthigt werden sollten. Ja, wir mußten sogar auch bei der Ueberzeugung noch be harren, daß die Staatsregierung wohl kaum befugt sein könnte, Zulagen, die sie blos aus einem Billigkeitsgefühle, welches wir auch vollkommen theilen, den Lehrern nach einer festbestimmten Scala, also hier nach den Dienstjahren bemes sen, bewilligen will, den Gemeinden zwangsweise aufzu erlegen. Es schien uns fortwährend, daß die Gemeinden ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, wenn sie nur über haupt die Gehalte gewähren, die nach dem seitherigen Gesetze ausgesprochen sind, und die nach §. 1 des jetzigen Gesetzent wurfs auch noch erhöht werden sollen; aber daß man ihnen nun auch noch die Zulagen dazu zumuthen solle, das schien uns nicht gerechtfertigt zu sein. Ich glaube, daß uns daher, wenn wir diesem Beschlüsse beitreten sollten, wenig Dank von Seiten der Gemeinden erwachsen würde, und daß, wie gesagt, ihre Verhältnisse so sind, daß auch kaum Jemand es zu verantworten sich getrauen würde, wenn den, namentlich in manchen Lheilen des Landes vorhandenen sehr armen Ge meinden noch so bedeutende Zulagen angesonnen werden. Es kommt noch in administrativerBeziehung hinzu, Naß, soll ten diese Zulagen aus der Gemeindecasse gewährt werden, cs einer Gemeinde sogar gar nicht möglich sein würde, auf einen länger» Zeitraum hinaus irgend ein dauerndes Budget für ihre Verhältnisse aufzustellen, denn sie würden natürlicher weise nicht immer so genau nachrechnen können in Bezug auf das Dienstalter der Lehrer, sie würden also häufig, ehe sie noch zweckentsprechende Vorbereitungen dazu hätten machen können, zu Zulagen genöthigt werden. Es ist, wie gesagt, nicht möglich gewesen, in den Vereinigungsdeputationen darüberein Einverstandniß hervorzubringen, und die geehrte Kammer wird sich also nur zu entschließen haben, ob sie bei ihrem früheren Beschlüsse stehen bleiben, oder der zweiten Kammer nachgeben wolle.« Schließlich crlqube ich mir noch in Bezug auf die ursprüngliche Meinung der Deputation etwas hinzuzufügen. Die geehrten Herren werden sich näm lich erinnern, daß bei dem erstmaligen Vortrage über diesen Gegenstand ein Majoritäts- und ein Minoritätsgutachten abgegeben wurde, und daß nur in Erwägung der pecuniären Lage der Gemeinden die Majorität der damaligen Deputation Ihnen abrieth, auf eine feste Normirung der Zulagen einzu gehen, sondern lieber wünschte, daß der Staatsregierung ein 43
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