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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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Erg geben und was nicht berechnet werden kann. Ich würde kein Wort erwähnen, wenn Alle gleichmäßig getroffen wür den, es giebt aber einzelne Gegenden, Gegenden, die ganz und gar kerne Einquartierung erhalten, und warum sollen einzelne Staatsangehörige diese Last allein übernehmen? Es laßt sich daher rechtfertigen, daß eine Ausgleichung durch eine bessere Vergütung erfolge, zu welcher doch Alle zugezvgen werden und dazu beitragen müssen. Ich habe das blos erklä ren wollen, damit der Ausschuß bei der ferner» Berichterstat tung darauf mit Rücksicht nehmen kann. Vicepräsident Mammen: Ich hatte mir ebenfalls vor genommen einen Antrag hierbei zu stellen, da ich aber hoffe, daß der Gegenstand nochmals an den Ausschuß verwiesen wird, will ich es unterlassen. Ich muß mir aber erlauben zu bemerken, daß ich jedenfalls die jetzige Vergütung, die für die Einquartierung gegeben wird, besonders das Quartiergeld von einem Neugroschen für ganzlich unzulänglich halte. Vorzüglich stellt sich das in den Städten heraus; wenn man in derartigen Fällen in den Städten die Einquartierung in andere Häuser geben muß, so ist es gewöhnlich, daß man 3—4 Neugroschen dafür zu bezahlen hat, und es ist billig, daß vom Staate eine angemessene Vergütung gewahrt werde. Es stellt sich die Un zulänglichkeit der Vergütung in der jetzigen Zeit doppelt em pfindlich heraus, wo wir mit Soldaten in einer solchen Un masse versehen sind, daß viele Bürger in einzelnen Städten und Ortschaften, wenn die Sache so fortgeht, in kurzer Zeit ruinirt sein werden. Es ist das vorzüglich der Fall in kleinen Fabrikstädten, wo einzelne Hausbesitzer ost den größten Kheil des Kaufpreises des Hauses schuldig sind, und nur durch die auferlegten Einquartierungen nach und nach so herunterkom men, daß sie der Verarmung entgegengehen. Wie ich vorhin erwähnte, will ich keinen Antrag stellen, weil ich hoffe, daß die Sache an den Ausschuß zurückgeht; ich will nur den Aus schuß bitten darauf hinzuwirken, daß eine Vergütung ausge sprochen werde, welche hknreicht, um die Quartierträger für das gewährte Quärtier vollkommen zu entschädigen. Berichterstatter Abg. v. Biedermann: Ich habe gar nichts dagegen, daß von der Erhöhung etwas auf das Quar tier und etwas auf die Verpflegung gerechnet werde. Der Ausschuß hat die Sache nur summarisch aufgefaßt und der wertem Ausführung überlasten, wie das repartirt werden könnte. Präsident G eorgi: Wünscht noch Jemand hierüber das Wort? RegrerungscomMiffar v. Witz leb en: Es ist im Aus- schußberichte an zwei verschiedenen Stellen der Staatsregie rung der Vorwurf gemacht worden - daß sie das Versprechen, die Mliitairleistungen zu vergüten, nicht vollständig erfüllt habe, Wenn, wie es allerdings aus der DrdonnMz hervor- geht, gesagt worden ist, daß die Militairleistüngeü vergütet MrdM füllen, so konnte u nter diesen nichts Arideres verstanden werden, als diejenigen Leistungen, welche gesetzlich von den Quartierträgern zu geben waren;. die andern freiwillig gege benen Leistungen, die ganz in dem guten Willen der Quartier träger stehen, konnten bei der gesetzlichen Normirung nicht be rücksichtigt werden, um so weniger, als sie auch von den Ge setzgebern — der Staatsregierung und den Ständen — nicht für nöthig gehalten worden waren. Ich kann deshalb dm, Vorwurf nicht gelten lassen, daß die Staatsregierung ihre Zu sage nicht erfüllt haben soll. Es geht dies aus den Ansätzen der Petenten selbst hervor, die sie ursprünglich in der Petition selbst aufgestellt haben. Nämlich hier ist die gesetzlich vorge schriebene Mundportion */-- Pfd. Fleisch mit Gemüse, Salz und Gewürz zusammen mit 2 Ngr. 3 Pf. angegeben. Die Staatsregierung vergütet für diese Portion 2 Ngr. 5 Pf.; die Petenten haben ferner das Nachtlager nur mit 1 Ngr. ange setzt, und das istgerade das, was vergütet wird. Ich will hier nicht davon sprechen, und werde später darauf zurückkommcn, ob diese Vergütung in den Städten überall hinreichend sein möchte; aberdajetztüberdiesePetitionenberathen wirdundder Bericht diesePetitionen zunächst angeht, so muß ich den Vor wurf des Ausschußberichtes auch in Bezug auf Wohnungs vergütung für nicht gerechtfertigt erkennen. Was das Brod anlangt, so geben die Petenten die Portion Brod zu 1^2 Ngr. an, während die Staatsregierung nur 1 Ngr. vergütet. Der Ausschuß sagt aber selbst, daß dies nach den Verhältnissen zu hoch gegriffen sei, und man weiß aus Erfahrung, daß bei Con- tracten, wo auf Gewinn gesehen wird, die Backer selbst weit unter dem Entschädigungssätze das Brot zu liefern im Stande sind. Ich habe das nur gesagt, um die Staatsregierung gegen den Vorwurf zu rechtfertigen, daß sie ihre Zusage nicht erfüllt habe. Die gesetzlich erforderten Leistungen werden vergütet und auch hinlänglich bezahlt. Darauf konnte keine Rücksicht genommen werden, was irgend Jemand freiwillig geben will. Nun erkennt das Ministerium mit großem Vergnügen an, daß von Seiten der Quartierträger viele Dinge freiwillig ge geben worden find; obgleich hier und da in vielen Fällen cs auch in den Verhältnissen, wohl auch in dem weniger guten Willen der Quartierträger gelegen Hatz daß nur das Gesetzliche gewahrt wurde. Ich muß mich gegen die Stelle des Berich tes erklären, worin gesagt ist, daß der Quartierträger durch Verweigerung der Verabreichung nicht gesetzlich festgesetzter Leistungen kn den meisten Fällen sich Unannehmlichkeiten zu zieht. Ich hoffe, wenn diese ungewöhnlichen Leistungen ge wahrt wurden, daß es weniger aus Furcht vor Unannehmlich keiten geschehen ist, sondern aus dem guten Willen derQuar- tiertrager gegen ihre Landsleute, und ich glaube auch noch be haupten zu> können- wegen der guten Aufführung der Solda ten^ und nicht blos aus Furcht vorUnannehmlichkeiten, welche ich nichtrecht einzüsehen vermag. Sollte nun aber dieKiriN- mer heute, oder bei einet spätem Revision daraüf bestehen, eine Erhöhung,der Sätze eintreten zu lassen, so würde es auch nothwendig, werden, daß diese Erhöhung normirt werde, und daß wenigstens ein Aheil von den- angeführten Gegenständen,
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