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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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allem diesen Vortheil den Beamten zuwenden wollen, sie hat dabei auch die strengem disciplinellen Maaßregeln im Auge gehabt, welche das Staatsdienergesetz an die Hand giebt, und daher hat derselbe Grund, welchen der Ausschuß gegen die Ansicht der Staatsregiepung anführt, die letztere für diese Ansicht bestimmen müssen. Sie ist der Ueberzeugung, daß Jemand, der seine Anstellung mit einer gewissen Sicherheit besitzt, auch mehr Werth darauf legen wird, sie zu behalten; wenn aber der Ausschuß meint, daß es ein Vorthekl sei, daß bei Privateisenbahnen die Beamten sofort entlassen werden können, so möchte ich auf eine Bestimmung desStaatsdiener- gesetzes Hinweisen, wie sie im §. 25 unter o. enthalten ist und wornach ein Beamter, wenn er sich ein in seiner Instruction deshalb vorgesehenes Vergehen hat zu Schulden kommen lassen, auch sofort entlassen werden kann, daß also dieFüglich- keit der sofortigen Entlassung, auf welche man hier mit Recht großen Werth legt, ebenso da sein würde, cs mögen die Eisen bahnbeamten im engern Sinne des Wortes Staatsdiener sein oder nicht z aber auch noch andereDisciplknarmaaßregeln enthalt das Staatsdienergesetz, wozu die Staatsregierung be fugt sein würde, wenn das letztere auf die Eisenbahnbeamten Anwendung litte. Allein man darf hierbei nicht blos solche Beamte ins Auge fassen, welche ihre Pflicht etwa vernachlässi gen, sondern die große Mehrzahl, bei welcher dies nicht der Fall ist. Auch bei den guten Dienern ist es offenbar nicht wünschenswert!), da es bei dem Eisenbahndienste hauptsäch lich darauf ankommt, über rüstige Kräfte verfügen zu können, diese Leute zu lange im Dienst zu erhalten; dies würde aber nothwcndig geschehen müssen, wenn die Verwaltung in der Lage wäre, dieselben durch die Entlassung ganz brodlos zu machen. Selbst in Bezug auf die Anstellung der Eisenbahn beamten würde es von nicht geringem Werths sein, wenn die wichtigsten Catcgorien derselben Staatsdiener wären, und zwar um deswillen, weil die Wahl bei Anstellung derselben unstreitig einen weit größern Spielraum dann haben würde; denn es liegt ganz in der Natur der Sache, daß die Bewerber,, namentlich die aus dem Militair austretenden vorzüglichen Unteroffiziere, dem Eisenbahndienste jede andere Branche vor ziehen müssen, wo sie sehen, daß ihre Stellung gesicherter ist. Ich darf mir allerdings kaum schmeicheln, auf die Ansicht der geehrten Kammer hierbei eine wesentliche Einwirkung aus üben zu können, da der Antrag des Ausschusses bereits in der andern Kammer Annahme gefunden hat; nichtsdestoweniger habe ich es für meine Pflicht gehalten, hierbei zu zeigen, daß die Regierung nicht ohne reifliche Erwägung diese Ansicht gefaßt hat. Sie hat sich namentlich vorher davon überzeugt, welche Bestimmungen in d.ieserBeziehung km Auslandsgelten, und hat dabei die Ueberzeugung gewonnen, daß allenthalben, wo Staatseisenbahnen bestehen, die Stellung dieser Diener eine weit günstigere ist, als in Sachsen, und daß es kaum im Vortheile der diesseitigen Verwaltung liegen dürfte, wenn man diese ungünstigere Stellung der Eisenbahnbsamten fort dauern lassen wollte. r. K Vicepräsident Mammen: In Bezug auf das zuletzt Bemerkte möchte ich mir doch eine Bemerkung erlauben. Ich bin nämlich nicht der Meinung, daß allein die Aussicht auf Pensionen die tüchtigen Leute zu dem Eisenbahndienst hsrbeiziehen werde; ich glaube vielmehr, daß ein guter Gehalt dasselbe thun werde, wie die von dem Herrn Regierungs- commiffar in Aussicht gestellte Pensionirung. Wenn nämlich diese Leute so bezahlt werden, daß sie sich etwas erübrigen können, so ist es dasselbe, als wenn sie später aus der Staats- casse Pension beziehen. Ich erlaube mir hierbei auch noch auf die Pensionscasscn aufmerksam zu machen, wie sie bereits bei vielen Eisenbahnen bestehen, und deren Beförderung von uns auch der Staatsregierung anempfohlen werden wird. Was die Bemerkung des Abg. v. Biedermann betrifft, daß ich seinen Antrag nicht richtig verstanden hatte, so möchte ich bemerken, daß er mir darauf hinauszugehen scheint, daß wir uns nur bei dem einen Theile der Beamten unbedingt er klären sollen, daß wir uns dem früher gestellten Anträge vom 22. März 1847 wieder anschlicßsn. In diesem Antrags ist nämlich ausgesprochen, daß die Kammer die feste Erwartung ausspreche, daß in der Regel die Eisenbühnbeamten dis Staatsdienereigenschaft nicht erhalten sollen. Ich glaube aber nicht, daß es zweckmäßiger sein würde,— und ich glaube in dieser Beziehung den Abgeordneten richtig verstanden zu haben, — wenn wir eine Theilung eintreten ließen zwischen dem Bureau- und dem technischen Personal, wir würden wenigstens in dieserBeziehung eine gewisse Hoffnung bei dem einen Theile erregen, als würden sie später Staatsdiener wer den. Wenn wir die allgemeine Fassung empfehlen, wie sie in der zweiten Kammer beliebt worden ist, so muß ich gestehen, daß die verschiedenen Ausschußmitglieder vielleicht von ver schiedenen Ansichten dabei geleitet worden sind. Diejenigen, die bei einem künftigen Pensionsgesetzc- sich für die Bei behaltung der Pensionen aussprechen wollen, bleiben eben so ungebunden, wie die, welche sich nicht prajudiciren und die Pensionen für die Zukunft aufheben wollen, und deshalb ist gerade diese allgemeine Fassung anzuempfchlcn. Leider scheintaber eine Aeußerung, die derHerrSiegierungscommissar gethan hat, uns kein sehr günstiges Prognostikon zu stellen in Bezug auf das künftige Pensionsgefttz, indem cs scheint, als ob die Staatsregierung der Beibehaltung des Pensions wesens geneigt sek. Regierungscommiffar v. Ehrenstcin: Ich muß mir hierauf die einzige Bemerkung erlauben, daß es durchaus nicht in meiner Absicht gelegen hat, im Allgemeinen über die Absicht der Regierung hinsichtlich des Pensionswesens zu sprechen. Abg. v. Ioseph: Der Antrag, einem Lheile oder einer bestimmten Categorie der bei den Staatseisenbahnen Ange stellten die Staatsdienereigenfchaft und die Anwartschaft auf , Pension zu geben, ist ein Anachronismus. Er erscheint in einer Zeit, wo Seiten des Volkes über die zu entsetzlicher 45*
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