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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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Vermögen nicht besitze, sondern sogar 4060 Thlr., sage Viertausend Thaler Schulden habe. Ich be dauere das Kloster selbst. Nach dieser Aussage könnte aller dings jenes Gerücht nichts weiter, als eine Verleumdung erscheinen. Fern von mir, weder über das Eine noch über das Andere ein Urtheil zu fallen. So viel aber steht fest, daß es fortwährend an Verdächtigungen dergleichen Art nicht fehlt und fehlen wird,— ob mit Recht oder Unrecht, sei dahinge stellt —, daß es daher den Klöstern nur erwünscht sein muß, eine strengere Controle von Seiten der Regierung über sich geführt zu sehen. Dringend ersuche ich daher die Regierung, die versprochenen Erörterungen und Kenntnißnahme von der ganzen Sachlage ehebaldigstzu veröffentlichen, und damit end lich einmal der Zeit und dem Fortschritte einige Rechnung zu tra gen. Ich glaube durch dergleichen Gründe meine Interpella tion gerechtfertigt zu haben. Präsident Georgi; Die Interpellation wird noch heute <in das Gesammtministerium gesendet werden. Wir gehen nun zu der heutigen Lagesordnung über, zu der Berathung des Berichts unsers Finanzausschus ses, die Uebernahme der Chemnitz Riesaer Eisenbahn auf den Staat betreffend. Ich ersuche den Berichterstatter Abg. v. Watzdorf, uns den Vortrag zu gewahren. Berichterstatter Abg. v. Watzdorf verliest das königl. Decret (s. L.-M. 11. K. Nr. 68, S. 1546, Sp. 2): Ich darf wohl voraussetzen, daß sammtliche Mitglieder bereits von der Beilage Kenntniß genommen haben. Da man nun in der zweiten Kammer von Vorlesung dieser Beilage abgesehen hat, so erlaube ich mir die Anfrage, beziehentlich selbst den An trag, ob und daß dieses auch in unserer Kammer der Fall sein kann. Präsident Georgi: Der Herr Berichterstatter stellt den Antrag, daß von Vorlesung der Decretsbeilage abgesehen werde. Wünscht Jemand über diesen Vorschlag das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so frage ich : beschließt die Kam mer, von Vorlesung der Decretsbeilage abzusehen? — Ein stimmig Za. Präsident Georgi: Ich habe ferner zp ftggen, ob auch die Regierung damit einverstanden ist? > Regierüngscommissar v. Ehr en stein: Auch nach der Ansicht der Regierung dürfte von der Vorlesung füglich ab gesehen werden können. <Diese Beilage, von deren Vorlesung dis Kammer ab sieht, findet sich abgedruckt in Nr. 68 der L.-M. tt.K. S. 1546 sub siA. O). Präsident Georgi: Wir gehen dann zum Berichte über. Berichterstatter Abg. v. Watzdorf: Das Unternehmen der Chemnitz-Riesaer Bahn, welches, r. A. nach dem Vorgänge der Leipzig-Dresdner Eisenbahn, von einer Aktiengesellschaft ausging, hat von Anfang an mit un günstigen Einwirkungen mancherlei Art zu kämpfen gehabt, in Folgederen eine finanzielle Becheiligung des Staates, zu nächst mit einer Million Thaler bei dem Acticncapital, erfor derlich wurde. Dieselbe war jedoch nicht hinreichend, um die Fortstellung des Unternehmens zu sichern, welches namentlich auch durch die Ereignisse des Jahres 1848 tief erschüttert wurde. Da eine zum Förkbaü der Bahn contrahirte Anleihe damals scheiterte, so wurde dse Gesellschaft dadurch außer Stand, sich auf eignen Credit ferner zu,stützen. Sie beschloß daher in einer am 22. Mai 1848 abgehaltenen Generalver sammlung, sich mit der Bitte um Gewährung der zur Voll endung des Bahnbaues noch erforderlichen Geldsummen oder um Hülfe in einer andern Weise an die königliche Staats regierung zu wenden. Letztere trug jedoch Bedenken, diesem Gesuche zu entsprechen, legte vielmehr mittelst einer Verord nung des Finanzministeriums vom 23. November 1848 der Gesellschaft Grundzüge zu einer Uebereinkunft wegen Erwerbung der Chemnitz-Riesaer Eisen bahn für Staatsrechnung vor, welche im Wesent lichen darauf hinausgingen, dieActronaire mit dem wirklichen Reinertrag der Bahn und einer nach zehn Jahren auf Grund desselben zu ermittelnde Capitalsablösung zu entschädigen. DieserGegenvorschlag wurde jedoch von der Gesellschaft nicht angenommen. In weiterm Verlaufe der Unterhandlungen machte nun die Regierung, nachdem sie den Vorschlag der GeseUschaftsorgane, für die Actien einen gleichen Betrag von Staatspapieren mit 2 Procent Verzinsung und allmaliger Tilgung zu gewähren, ihrerseits abgelehnt hatte, der Gesell schaft unterm 26. October v. I. folgende Eröffnung. 1) Unter der Voraussetzung, daß s) dicBahn vom 1. Januar 1850 an mit allenActiven und Passiven in das Eigenthum des Staatsfiscus übergehe, daß jedoch b) von den vom Staatsfiscus mit zu übernehmenden Passiven ss) die auf den Termin Ende Marz 1848, sowie von . da weiter ab sistirt gebliebenen Zinsen an die Ac tionairs, ingleichen db) die etwa vom 1. Januar 1850 in Aufrechnung zu bringenden Gehalte der Mitglieder des Direk toriums jedenfalls ausgeschieden werden, und v) daß das Ergebniß der ayr Schluffe dieser beantrag ten Erörterung den, außer deyr ursprünglichen Actiencapital bis zur gänzlichen Vollendung der Bahn zu verwendenden Geldbedarf nicht beträcht lich höher als 5 Millionen Thaler erscheinen lasse, beabsichtigt die Staatsregierung bei den demnächst zusammentretenden Kammern die Annahme eines der beiden nachstehenden, der Gesellschaft alternativ ge stellten Vorschläge zu befürworten: Erster Vorschlag. Als Kaufpreis für die Bahn samMt Zubehör wird vier Wochen nach Abschluß dM Vertrags aufjede im Prkvatbesitze befindliche Äcrke, also mit Ausschluß der noch unverkauft vorräthigen und gegen Rückgabe der selben, ein für allemal ein Äbfindungsguantum von 2*
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