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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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Antrag blos so lauten würde: „Daß das Cultusministcrium vor der Beschlußfassung über Besetzung geistlicher Stellen die Zustimmung der Vertreter der betreffenden Kirchengemcinde cinholen möge." Vicepräfident Schenk: Ich muß bitten, daß der ge ehrte Abgeordnete nochmals angicbt, wo er die Trennung vorgenommcn wissen will. Abg. v. Joseph: Mein Antrag soll so lauten: „Daß das Cultusmimsterium vor Beschlußfassung über Besetzung geistlicher Stellen die Zustimmung der Vertreter der betref fenden Kirchengemeinde einholen möge." Vicepräfident Schenk: Dann würden aus dem An träge des Abgeordneten die Worte wegzufallen haben: „sämmtliche Mitglieder des Landesconsistoriums zu allen sei nen Werathungen zuzuziehen." Abg. v. Joseph: Ich glaube, daß von diesem Anträge cs nicht nur ein abweichender, sondern ausschließbarer Antrag ist, und wenn mein Antrag angenommen wird, auf keinen bloßen Theil des Kalb'schen Antrags cingegangen werden könnte. Wenn daher der Herr Präsident die Frage auf den meinigen gestellt hat, so wird nicht mehr möglich sein, eine auf den Kalb'schen Antrag zu richten. WiccpräsidentS'chcnk: Ich bin doch anderer Ansicht; in sofern hier die eopuls „und" zwischen den Worten „Be- rathung" und „Beschlußfassung" steht, muß der Joseph'sche Antrag für ein Ganzes betrachtet werden, und würde derselbe verworfen werden, so würde das nicht ausschließen, auf den Kalb'schen Antrag zurückzukommen. Würde der Joseph'sche Antrag aber angenommen, so bin ich der Meinung, daß nicht eine zweite Frage auf den Kalb'schen Antrag gestellt werden kann. Abg. v. Joseph: Mit dieser Meinung bin ich einver standen. Vicepräfident Schenk: Ich glaube auch Anfangs so gesagt zu haben, ich müßte mich denn falsch ausgedrückt haben. Ich richte also die Frage an die Kammer. Abg. 0. Joseph be antragt, es soll gesagt werden statt des Kalb'schen Antrags: „daß das Cultusministcrium sämmtliche Mitglieder des Lan des consistoriums zu allen seinen Werathungen zuziehen und bei Beschlußfassung über Besetzungen geistlicher Stellen die Zustimmung der Vertreter der Kirchengemeknden einhoten möge." Abg. V. Joseph: So war mein Antrag nicht nach der letzten Erklärung. Ich hatte außerdem beantragt, nachdem die Conjunctivität der Worte Berathung undBeschlußfaffung entdecktworden ist, daß die Worte: „sämmtliche Mitglieder des Consistoriums zu feinen Werathungen und" in Wegfall kom men , und zwar durch eine besondere Abstimmung. Abg. Graf Hoh.enthal: Ich glaube doch kaum, daß nach dem ausgesprochenen Schluß der Debatte, nachdem die l. A. (». Abonnement.) Frageschongestellt ist, nachdem der Antragstellerv.Joseph sich mit der Fragstellung einverstanden erklärt hatte, es noch gestattet ist, einen so außerordentlich materiellen Unterschied in seinen Antrag zu bringen. Abg. v. Joseph beantragtjetzt gerade von dem, was er hcrvorgehoben und was durch den Herrn Berichterstatter nunmehr ganz klar ist, mir aber im ersten Momente klar war: daß nämlich der Abg. V. Joseph sämmtliche Mitglieder des Landesconsistoriums zu jeder Be- rathung zuziehen will, ganz das Gegentheil; das glaube ich, geht nicht, es ist ein zu materieller Unterschied. Prinz Johann: Die Sache scheint so zu stehen: der Abgeordnete nimmt den ersten Theil des Antrags zurück und insoweit stimmt er mit dem Kalb'schen Anträge zusammen; er behält blos den zweiten Theil des Antrags noch vor. Ich sollte meinen, daß es eine große Frage ist, ob er im jetzigen Stadium noch das Recht hat, einen Lheil des Antrags zurück zuziehen. Ohne Genehmigung der Kammer kann das jeden falls nicht geschehen. Vicepräsident Schenk: Ich glaube allerdings, daß die Kammer zu befragen ist, ob sie gestatte, daß Abg. v. Joseph diese Worte znrückziehe. Abg. v. Joseph: Es istzwar stets nachgelassen worden, daß man im Augenblicke der Abstimmung auf eine Trennung einzelner Sätze in der Frage dringen kann, und es ist dies bisher vom Präsidium zugelassen worden. Ich bin aber da mit einverstanden, daß die Kammer gefragt werde, ob sie ge statte, daß ich die in meinem Anträge stehen gelassenen Worte des Kalb'schen Antrags weglasse. Vicepräfident Schenk: Abg. 0. Joseph beantragt, daß aus seinem Anträge die Worte: „sämmtlicheMitglieder des Landesconsistoriums" weggelassen werden. Abg. v. Joseph: „Sämmtliche Mitglieder des Landes consistoriums zu allen feinen Werathungen und." Vicepräfident Sch enk: Ich muß bei dieser Gelegenheit den geehrten Abgeordneten darauf aufmerksam machen, daß dann seinAntrag sich nicht ganz imZusammenhange befinden würde. Er würde dann so lauten: „Daß das Cultusministe- rium zuziehen und bei der Beschlußfassung über Besetzung der geistlichen Stellen die Zustimmung der betreffenden Ver treter der Äirchengemeinden cinholen möge." Es würde so nach eine neue Redaktion des Antrags erforderlich werden. Abg. v. Joseph: Mein Antrag lautet, wenn die er wähnten Worte Wegfällen: „Daß das Cultusministcrium bei Beschließung über Besetzung geistlicher Stellen die Zustim mung der Vertreterder betreffendenKirchengemeinden einholen möge." Das giebt also einen vollkommenen Sinn. Vicepräsident Schenk: Dann würden auch die Worte „undzuziehen" wegzufallen haben. Abg. Joseph wünscht nun mehr, daß aus seinem Anträge die Worte weggelaffen werden: „sämmtliche Mitglieder des Landesconsistori- 8
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