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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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SM daß er niemals früh wegen dieser Wahl in einer Gemeindc- rathsversammlung gewesen sei, und behauptet, die unter dem Protocolle befindliche ihm vorgehaltene Namensunterschrift sei »nacht, sie rühre nicht von ihm her. Im Widerspruche damit versichert der Gemeindealteste Hertel, Fritzsch sei zuge gen gewesen, dagegen waren die mitunterzeichneten Gemein derathsmitglieder Jacob und Heinz weder zu Anfang noch zu Ende dieser Handlung gegenwärtig gewesen. Das Widersprechende in diesen Aussagen ergiebt sich von selbst, die Wahrheitswidrigkeit der-Versicherungen des Gemeindevorstands aber, daß alle Wähler, namentlich der Richter Wuzler und der Gcmeindeälteste Hertel, ihre Stimm zettel persönlich und noch Abends vor der Gemeinderaths sitzung bei ihm abgeholt hätten, geht aus den Depositioncn Wuzlers und Hertels hervor, wornach Ersterer seinen Stimm zettel nicht persönlich abgeholt, sondern durch seinen Sohn hat abholen lassen und Hertel seinen Stimmzettel nichtAbends vor dem 9. October, sondern zwei Tage zuvor abgeholt hat. Ueberdies unterliegt es keinem erheblichen Zweifel, daß, wenn der Gemeindevorstand, als Verfasser jenes Protokolls, und das Gemeinderathsmitglied Wappler darin einen Jrr- thum erkennen wollen, daß das Protocoll auf einen falschen Tag (den 9. October) gestellt worden, sie einen offenbaren Mangel an Gewissenhaftigkeit zu erkennen geben, indem es Jedermann einleuchtet, daß ein Protocoll über eine an einem gewissen Lage Statt gehabte Verhandlung, ohne sich einer Fälschung schuldig zu machen, nicht auf einen andern Tag datirt werden darf. Ueberhaupt haben sich sowohl der Gemeindevorstand, als Urheber jenes Protokolls, als auch diejenigen Mitglieder des Gemeinderaths, welche dasselbe, sei es nun in der Sitzung oder nach Beendigung derselben, mit ihrer Unterschrift versehen haben, eines (gelindestens gesagt) Mangels an Pflichtmäßig- keit und Bezeugung nichtstattgcfundener Thatsachen schul dig gemacht, und kann man deshalb ihren neuerlichen Ver sicherungen über dieselbenThatsachen, ohneHinzutritt andrer Beweismomente, einen rechtlichen Werth in Beziehung auf Glaubwürdigkeit nicht beilegen, so wie denn auch offen zu Tage liegt, wie die Versicherungen der Gemeinderathsmit glieder, daß alle Stimmzettel innerhalb der achttägigen Frist abgeholt worden, in Hinsicht auf die Behauptung des Ge meindevorstandes, die Aushändigung der Stimmzettel sei nur in seiner alleinigen Gegenwart erfolgt, keinen Glauben verdienen, weil eben diese Gemeinderathsmitgliedcr beim Ausgeben der Stimmzettel nicht zugegen gewesen sind und sie selbst bekennen, daß eine Gemeinderathsvcrsammlung erst Nach Ablauf der Anmeldungsfrist abgehalten worden sei. Ist nun keine Gewißheit über die Frage, ob in Vielau die Stimmzettel innerhalb achttägiger Frist abgeholt worden, zu erlangen gewesen, so ist gleichwohl einige, aber auch nur einige Vermuthung dafür, daß dem so sei, vorhanden. Der Grund, welcher diese Vermuthung unterstützt, besteht darin, daß das Anmeldeverzeichniß der Gemeindeobrigkeit wirklich am 9. October übergeben worden ist. Die Schwäche dieses Grundes läßt sich indeß nicht ver kennen, wenn man erwägt, daß durch den erwähnten Um stand die Möglichkeit der am frühen Morgen des 9. October erfolgten Stimmzettelausgabe keineswegs ausgeschlossen wird. Dieser einzigen Vermuthung aber durch. Präsumtion für die Legalität des vom Gemeinderathe zu Vielau beobach ¬ teten Verfahrens zu Hülfe zu kommen, fällt dem Legitima- tionsausschusse in diesem Falle, wo einerseits ein falsches Protocoll, auf der andern Seite ungenaue, widersprechende und sogar wahrheitswidrige Angaben vorliegen, unmöglich. Bei der vollständigen Ungewißheit nun, welche das Er- gebniß der bisher angestellten Erörterungen über genügende Beantwortung obiger Frage übrig läßt, und bei der vom Wahlcommissar angedeuteten Schwierigkeit, in der Gemeinde Vielau jetzt noch mit Sicherheit auf einen gewissen Grund der Sache zu kommen, würde der Legitimationsausschuß sich für berechtigt halten, schon jetzt der Kammer die Fassung des Beschlusses anzuempfehlen, einen Antrag auf Anordnung einer Neuwahl in der Gemeinde Vielau an die Staatsregie- rung gelangen zu lassen. Der Ausschuß empfiehlt jedoch die sen Beschluß nicht, und zwar aus Rücksicht auf das denWah- lern zuzugestehende Recht auf Beachtung ihrer Stimmen für den Fall, daß dennoch in Folge näherer nicht blos über Be fragung der Gemcinderathsmitglieder, sondern auch anderer Personen, wie z. B. derjenigen Wähler, welche der Reklama tion sich nicht angeschloffen haben, und sonstiger unbetheilig- 1er Drittpersonen zu erstreckender Erörterungen dieAbholung derStimmzettel als innerhalb der achttägigen Anmeldungs frist geschehen, sich ergeben sollte. DerAusschuß in derGesammtheit seiner Mitglieder räth daher der Kammer an, zu beschließen: an die Staatsregierung einen Antrag auf Anord nung anderweiter und näherer Erörterungen über die Zeit der in Vielau erfolgten Stimmzettelabyo- lung gelangen zu lassen und bis zu Eingang und Prüfung des Ergebnisses die ser Erörterungen den Beschluß über definitive Zu lassung des Abgeordneten Müller auszusetzen. Präsident Georgi: Ich bitte, in diesem Falle nur die Anträge zu verlesen. Berichterstatter Abg. Garten: Der ersteLheil des Be richtes schließt auf Seite 366 mit dem Anträge: „die Kam mer wolle beschließen, die Floß'sche Beschwerde auf sich be ruhen zu lassen." Präsident Georgi: WünschtIemand über diescnTyeit des Berichtes zu sprechen? Es scheint nicht der Fall zu sein; ich kann demnach sofort die Frage an die Kammer rich ten: will sie, dem Anträge des Ausschusses gemäß, die Floß'scheBeschwerdeauf sichb er uhenl assen?-—- Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Garten: Der zweite Antrag des Ausschusses in der Hauptsache geht dahin: „die Kammer wolle beschließen, an die Staatsregierung einen Antrag auf Anordnung anderweiter und näherer Erörterungen über die Zeit der in Vielau erfolgten Stimmzettelabholung gelangen zu lassen." Prrnz Johann: Ich bin zwar mit dem Anträge deS Ausschusses einverstanden, muß aber bemerken, daß ich nicht glaube, wie die Andeutungen im Berichte hierzu Veranlas sung geben, daß in Vielau je in Folge dieser Erörterungen
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