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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Herrn Präsidenten, und zwar aus dem Grunde, weil unserer Kammer auf keine Weise die Gelegenheit entzogen sein wird, späterhin, wenn von der zweiten Kammer das Gutachten zu uns herüber kommt, darüber eine sehr weitläufige Discussion zu halten. Sollten bei dieser Discussion so außerordentlich tüchtige und haltbare Gründe für den Antrag entwickelt wer den, so glaube ich, daß dann auch die zweite Kammer, inso fern sie nicht selbst darauf gekommen ist, nachher diese Gründe gehörig würdigen und uns bektreten wird. Jetzt aber gebührt die Berathung darüber zunächst der zweiten Kammer bei Ge legenheit des Budgets. Abg. Gautsch: Ich bin auch ganz für den Vorschlag des Herrn Präsidenten. Wenn wir diesen Gegenstand hier in besondere Berathung ziehen, so hieße das nach meiner An sicht nichts weiter, als ein Stück Budget berathen, und das, glaube ich, kann nicht sachgemäß durch so eine einzelne Depu tation geschehen. Ich bin also ganz damit einverstanden, daß die Sache an die zweite Kammer und an die dortige Finanz deputation gewiesen werde. Abg. Bö ricke: Ich bin doch mehr der Ansicht, daß zu nächst dieser Antrag entweder den Abteilungen, oder auch einer besonder» Deputation hier überwiesen werde. Dazu bestimmt mich besonders die Zusammensetzung der Finanz deputation in der zweiten Kammer. Irre ich nicht, so ist in dieser kein Einziger aus dem kleinern oder überhaupt aus dem Grundbesitze, sondern es sind blos Juristen oder Beamte, oder auch vielleicht einer der Fabrikanten dabei. Ich glaube aber, diese Frage muß zuerst von Sachverständigen so durch gearbeitet werden, daß nur auf Grund dieserVorberathungen em tüchtiger Beschluß darüber gefaßt werden kann. Abg. Todt: Z)er Grund, den der Abg. Böricke ange führt hgt, könnte mich meinerseits nicht bestimmen, dem Vor schläge des Präsidenten entgegenzutreten. Der Umstand, daß der Grundbesitz in der Finanzdeputation der zweiten Kammer nicht vertreten ist, hindert diese Deputation durch aus nicht, sich in Fällen, wo sie besonderer Sachkenntniß in landwirtschaftlicher Hinsicht bedarf, mit ländlichen Abge ordneten, sei es der jenseitigen, sei es dieser Kammer, in Ver nehmen zu setzen. Ist dies durch die Geschäftsordnung nicht verboten, sonst aber sachgemäße so darf man wohl erwarten, daß diese Vernehmung von der Finanzdeputation der jen seitigen Kammer werde vorgenommen werden. Hätte man es übrigens für so nothwendig erachtet, daß die einzelnen Elasten der Abgeordneten in den Deputationen vertreten sein müßten, dann, glaube ich, hätte man wohl gethan, nicht so sehr für das System der stehenden Deputationen und gegen die Abtheilungen zu kämpfen, denn gerade der Grund, den man jetzt anführt, scheint mir mehr für das aufgegebene Sy stem zu sein. Abg. Iahn: In derVerfaffungsurkunde heißt es: „Alle Bewilligungsgegenstände sind zuerst an die zweite Kammer abzugeben"; es handelt sich aber hier nicht um eine Bewilli gung, sondern um die Prüfung eines Instituts, welches Seiten des Staates besteht. Ist es dann geprüft, und hat sich herausgestellt, ob es nöthig ist, daß es länger bestehen soll, oder nicht, dann kann es an die Finanzdeputation abgegeben werden. Ich sehe keinen Grund, warum jetzt der Antrag an die zweite Kammer gegeben werden soll; eine gesetzliche Vor schrift liegt nicht vor, es wäre blos ein Grund, den ich mir nicht denken kann. Vicepräsident Kz sch ucke: Es kann sich bei der Beant wortung der angeregten Frage nicht darum handeln, ob in dieser oder in jener Kammer mehr Pferdekenner und Pferde liebhaber sind, sondern ob es Finanzsache ist; darauf kommt es hinaus; darüber werden wohl alle einverstanden sein, daß überhaupt dafür gesorgt werden muß, daß die Pferdezucht in Sachsen aufrecht erhalten werde; der Abg. Arndt, wenn ich ihn recht verstanden habe, will weiter nichts, als daß diese An gelegenheit nicht auf Kosten des Staats betrieben werde, und die Beantwortung dieser Frage hat nur finanzielle Folgen. Ich glaube daher, es ist eine reine Finanzsache; sie ist auch bei den frühern Landtagen so behandelt worden, und es bleibt uns nichts übrig, als sie auch diesmal so zu behandeln. Abg. Hitzschold: Ich wünschte doch, daß der Kürze halber der Antrag des Abg. Jahn durchginge, daß der Antrag des Abg. Arndt einer diesseitigen Deputation überwiese» werde; denn es zerfällt allerdings die Frage in zweiTheile, in einen technischen und einen finanziellen. Der finanzielle Punkt kann aber nicht eher beantwortet werden, als bis die technische Vorfrage erörtert ist, und daß dies in dieser Kam mer besser geschehen könne, ist bereits nachgewiesen worden. Präsident Joseph: Da Niemand weiter das Wort ver langt, so werde ich die Frage zuerst auf den Jahn'schen An trag stellen, und dann, wenn dieser abgelehnt werden sollte, auf den meinigen. Ich frage die Kammer: Will sie den An trag des Abg. Arndt einer Deputation dieser Kammer über weisen? — Wird gegen 21 Stimmen verneint. Präsident Joseph: Ich frage nunmehr die Kammer: Will sie den Antrag des Abg. Arndt der zweiten Kammer überweisen? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Unsere Tagesordnung ist erschöpft. Auf die nächste Tagesordnung stelle ich die Berathung des Berichts über die deutschen Grundrechte, dann dieBerathung über den Beschluß der zweiten Kammer über den Antrag des Abg. Tzschirner und Genossen, die preußische Circularnote betreffend, und den mündlichen Vortrag des Finanzaus schusses in Betreff der Steuerentschäiugung, und endlich die Wahl der stehenden Deputationen. Die nächste Sitzung werde ich, da erst den Sonnabend die dreitägige Frist zwischen derVertheilung des gedruckten Berichts über dieGruttdrechte und ihrer Berathung abläuft, zum nächsten Sonnabend 10 Uhr anberaumen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung ^2 Uhr. Mit der Redaktion provisorisch beaufrragl: Gv. Gvriwald. — Druck oon B. G- De ubner in Dresden.
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