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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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selbst nicht das Mindeste verändert. Ich gehe auf den Antrag unter 2 über. Der Antrag unter 2, den die Deputation vor geschlagen hat und der von der zweiten Kammer acceptirt worden ist, enthält den Satz: „an die Staatsregierung den Antrag und die Ermächtigung zu bringen, daß dieselbe die Grundrechte nebst dem damit erschienenen Einführungsgesetz und mit dem unter 1 aufgestellten Grundsätze, aber ohne die dem Decrete in der Anlage 8. beigefügten Bemerkungen so fort zur Publikation gelangen lasse." Meine Herren, die Ausführungsgesetze, wann und zu welcher Zeit sie bei uns in der Kammer eingehen, wann sie berathen, wie die Beschlüsse darüber gefaßt werden, wie überhaupt diese Gesetze lauten werden, das Alles wissen wir in diesem Augenblick noch nicht, aber wir haben das höchste Interesse daran, daß wir, mögen diese Gesetze kommen, wann und wie sie wollen, doch die Ga rantie haben, es werde von diesen Grundrechten uns nichts, nicht ein Jota entzogen und verkümmert. Es scheint mir des halb, und um uns noch mehr zu sichern, als ob noch etwas in diesem Anträge fehle. Es fehlt mir nämlich die Gewährlei stung. Ich habe mir gedacht, daß es besser sein würde, wenn Sie genehmigten, daß nach dem Worte: „sofort" noch hinzu gefügt werde: „als Zeichen, daß diese Grundrechte auch dem sächsischen Volke gewährleistet sind". Die Gewährleistung ist dieGarantie für den unverkümmertenBesitzunddieDurch- führung. Es ist uns das Vereins - und Versammlungsrecht und andereRechte gewährleistet, es sollen uns auch die Grund rechte „gewährleistet" sein, sie sollen niemals und zu kei ner Zeit angetastet werden können; es handelt sich dann nur noch um die Ausführungs- und Einführungsgesetze oder Auf hebung derjenigen bestehenden Gesetze, die etwa den Grund rechten in dem einen oder andern Punkte entgegentreten. Ich glaube nicht, daß der Antrag, der unter 2 von derDeputation uns vorgeschlagen worden ist, dadurch geringer werde, ein geringeres Gewicht erhalte; nein, er wird verschärft, er wird prägnanter; es soll die Publikation erfolgen, als Zeichen, daß diese Grundrechte dem sächsischen Volke für immer und ewige Zeiten gewährleistet sind. Ich hoffe, Sie.werden auch diesem meinem Anträge beitreten. Ich habe aber noch in Be ziehung auf die Anlage unter 8. Einiges zu bemerken. Ich spreche nicht von dem Eingänge des Expose, auch nicht von dem Schluffe desselben, denn wenn eine Publication über haupt eintritt, werden weder der Eingang noch derSchlußsatz der Anlage L. gebraucht werden; ich spreche vielmehr nur von den Erläuterungen, die zu diesemParagraphen selbst gegeben worden sind. Ich muß bekennen, daß ich anfangs die Ab sicht hatte, auch in Beziehung darauf einen besondern Antrag Ihnen zur Erwägung und Genehmigung vorzuschlagen. Ich bin aber später wieder davon zurückgegangen, denn es kommt am Ende nichts darauf an, ob er angenommen oder abgewor fen wird. Die verfassungsmäßigen Befugnisse der Regierung auf der einen und die verfassungsmäßigen Pflichten derselben auf der andern Seite werden durch einen Antrag weder gegeben noch genommen. Ich bin der Ansicht, meine Herren, daß es allerdings zweckmäßig sein wird, wenn zu einzelnen Punkten der Grundrechte einige Erläuterungen oder Aufklärungen zu gleicher Zeit mit der Publication gegeben werden; ich sage „Aufklärungen", verwechseln Sie das nicht mit einer authentischen Interpretation. Eine authentische Interpre tation steht uns selbst am Ende nicht zu; die Nationalver- sammlung zu Frankfurt ist diejenige gewesen, welchedas Gesetz gegeben hat, und der Gesetzgeber nur kann authentisch interpre- tiren. Also nicht das meine ich, daß Erläuterungen hinausgehen sollen, die eine authentische Interpretation enthalten, ich meine auch nicht, daß diese Punkte in dem Expose unter8. auf gestellt sind, verboten«», von Wort zu Wort nach ihrem gan zen Sinne und Zusammenhänge allenthalben hknausgehen. Ich bin mit mehrer» Erläuterungen in der Anlage 8. nicht einverstanden; ich bin z.B. nicht einverstanden rücksichtlich des Satzes über das Briefgeheimniß. Es besteht noch, wie unser Expose sagt, die Einrichtung, daß, wenn ein Brief nicht hat untergebracht werden können, derselbe unter gewissen Formalitäten eröffnet wird; ich wünsche nicht die Fortdauer dieser Eröffnung, denn sie steht im Widerspruch mit dem ge währleisteten Briefgeheimniß. Es müßte nach meinem Da fürhalten vielmehr dann eine Bekanntmachung erfolgen, worin angezeigt wird, daß die Briefe zurückgekommen, und wenn sie binnen einer Frist nicht in Empfang genommen werden und nicht bewiesen werden kann, wer sie aufgegeben, dieselben vernichtet werden würden. Nur in dem einen Falle würde ich eine Ausnahme gestatten, wenn nämlich auf dem Briefcouvertselbst angedeutet ist, daß Geld oder Dokumente in dem Briefe enthalten sind, denn diese können von hohem Werthe sein. Wir müssen in solchen Fällen dafür sorgen, daß den Einzelnen, die in gutem Glauben Dokumente oder Geld zur Post befördert haben, nicht ein Verlust, vielleicht ein sehr großer Verlust zugezogen werde. Bin ich also nicht mit allen Punkten des Expvse's einverstanden, so bin ich es doch mit sehr vielen. Das, was die Regierung gesagt hat, ist wahr, ist richtig, und ich wünschte, mit Ausnahme des Punktes, wel chen ich jetzt erwähnt habe, und mit Ausnahme des §. 3, von irgend wem die Einwendungen zu hören, die gegen diese Re gierungserläuterungen gemacht werden könnten; ich würde glauben, imStandezu sein, auch meine entgegengesetzten An sichten darüber darzulegen. Es ist gar keine Frage, meine Herren, daß, wenn die Grundrechte, die so außerordentlich kurz gefaßt worden sind, ohne irgend eine Erklärung, ohne Aufklärung hinausgehen, sehr bedeutende Rechtsunsicherhei ten, Verwirrungen, Conflicte entstehen werden, entstehen müssen. Ich habe, um nicht etwa selbst und allein von der irrigen Voraussetzung auszugehen, daß eben solche Conflicte möglich sind und Rechtsunsicherheiten eintreten können, jede Gelegenheit, die mir in der neuesten Zeit seit dem Erscheinen der Grundrechte geboten wurde, benutzt, um mit den tüchtig- stenVerwaltungsbeamten, mit den tüchtigsten Justizbeamten und mit Mitgliedern von Spruchcollegien mich darüber zu berathen und sie zu fragen: wie verstehen Sie diesen oder
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