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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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bekam auch in den Entscheidungsgründen noch eine Art von Belobung. (Bewegungen des Unwillens.) Erft der scharfe Blick des Oberappellationsgerichts brachte es dahin, daß die Wahrheit an den Tag kam. Die Strafe wurde in obersterJnstanz in 3 Monate Arbeitshaus verwandelt und rm Begnadigungswege ganz erlassen. Ich will diesen ecla- tanten Fall nur erwähnt haben, um zu beweisen, wie auch das Recht, von dem hier die Rede ist, gemißbraucht wird. Abg. Arndt: Ich muß dem Anträge desAbg. Müller beitreten, damit jene Verordnung ganz aufgehoben wird, denn auch in meinerGegend hat sich der Fall zugetragen, daß der Aufseher eines Reviers einem Unterofsicier zwei Schüsse beibrachte, der Unterofsicier floh noch 50 Schritt und blieb dann liegen, der Aufseher wußte nicht, daß erMeldung machen müsse, er ließ ihn liegen und aus Furcht vor der Strafe ent leibte er sich selbst. Präsident Joseph: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so bringe ich den Antrag des Abg. Müller zur Ab stimmung. Er geht dahin, an die Staatsregierung den An trag zu stellen: „Denjenigen Thcil der Instruction vom 17. September 1810, welcher den Forstschützen erlaubt, auf Menschen schon alsdann zu schießen, wennsie,miteinerFlinte oder Büchse betroffen, sich auf geschehenen Zuruf weigern, das Gewehr von sich zu legen, oder sich unterfangen, solches, nachdem sie es von sich gelegt haben, wieder aufzuheben, oder auch nur mit Worten drohen, nicht weiter in Anwendung zu bringen und die Verstattung des Gewehrs Seiten der Forst schützen gegen Menschen auf den Fall wirklicher Nothwehr zu beschränken." Stimmt die Kammer diesem Anträge bei ? — Einstimmig Za. Abg. Müller (aus Taura): Der Abg. Kaiser hat des halb wohl einen Unterantrag gestellt, soviel ich vernommen habe. Präsident Ioseph: Nein, es war blos ein Wuns ch an die Staatsregierung ausgedrückt. Da uns noch Zeit übrig geblieben ist und der Abg. Arndt neulich einen Antrag in Be zug auf die Beschälanstalt mitgetheilt und mündliche Be gründung sich Vorbehalten hat, so erlaube ich mir, ihm, mit Ihrer Zustimmung, noch das Wort zu geben, damit er den selben mündlich heute begründe. Der Antrag lautet so: „Die erste Kammer wolle im Vereine mit der zweiten Kam mer beschließen, daß die Landesbeschalanstalt, wie sie der malen besteht, aufgehoben und in andererzweckmäßigerWeise für die Pferdezucht gesorgt werde." Abg. Arndt: jDie Erfahrung hat gelehrt, daß die mit so großem Aufwande vom Staate angekauften und von ihm unterhaltenen Beschäler durchaus nicht den Erwartungen entsprechen, welche man früher bei Einführung der Anstalt von ihnen gehegt hat. Nur von einem Beschäler in natur gemäßem Zustande, der sich täglich im Freien.bewegt, sind kräftige und schöne Fohlen zu erwarten, das wird mir wohl jeder Pferdekenner zugeben. Unsere Landbeschäler, welche ein halbes Jahr im Stalle stehen ohne alle Beschäftigung, werden nur gemästet, und die Folge davon sind schlechte oder gar keine Fohlen. Ich berufe mich hierbei auf das Fohlen register, überzeugen Sie sich da, meine Herren, Sie werden darin finden, daß kaum das sechste Pferd ein Fohlen be kommt. Ich glaube, nicht zu viel zu behaupten, wenn ich sage, daß dem Staate jedes Fohlen, selbst das unbrauchbarste, 30—50 Lhlr. kostet, ehe es das Tageslicht erblickt, da doch ein brauchbares Fohlen, wenn es zwanzig Wochen alt ist, vom Roßhändler für 20 Lhlr. erkauft werden kann. Man wird mir nun hier zwar einhalten wollen, daß auf den gehaltenen Remontemärkten viele sächsische Gestütpferde gekauft sind; dem ist aber nicht so. Gehen Sie, meine Herren, unsere Ca- valerkepferde durch, Sie werden die wenigsten von unsernr Gestüt finden, die mehrsten haben Noßhändler eingebracht. Mir scheint nun folgende Einrichtung die wohlfeilste und beste zu sein: das Land in vierzig Bezirke einzutheilen und Privatpersonen aufzufordern, sich schöne und kräftige Be schäler anzuschaffen, über welche die Kreisthierärzte, welche für Erbfehler verantwortlich sind, auch sachverständige Land leute eine Controle auszuüben haben. Der Unternehmer soll in jedemBezirke für einen gutenBeschäler 50 Thlr. Kaufgeld erstattet, und eine gleiche Summe alljährlich dann erhalten, wenn von dem Beschäler schöne Fohlen erzeugt sind. Der Fohlenzüchter zahlt für jedes Fohlen 1 Thlr. 20 Ngr., was es ihm ja jetzt auch schon kommt, wenn er mehrere Stunden nach der Station zu reiten hat und sehr oft für diese Summe kein Fohlen zu sehen bekommt. Die Unterhaltung dieser An stalt kostet jetzt dem Staate 21,000 Lhlr. ohne den Ankauf und dürfte das Stück wohl kaum unter 1000 Lhlr. in An rechnung zu bringen sein, wobei ich noch erwähnen muß, daß in der jetzigen Anstalt, wie sie dermalen besteht, noch ein Be- triebscapital von 20,000— 30,000 Thlr. begriffen ist. Nach meiner Angabe würde der Staat statt 21,000 Thlr. nur 2000 Lhlr. jährlich zu verwenden haben und jedes Nisico's überhoben sein, während sich Privatpersonen dabei recht gut befinden würden und außer der Beschälzeit sich noch einen reichlichen Erwerb damit verschaffen könnten. Ich richte daher an die Kammer die Bitte, meinen Antrag zu unter stützen und einer ernstlichen Prüfung zu unterwerfen. Präsident Jo seph: Ich bin doch der Ansicht, daß der Antrag geeigneter an die zweite Kammer, und zwar an die dortige Finanzdeputation, welche das Budget des Ministe riums des Innern, unter dem sich auch die Landesgestütanstalt befindet, zugewiesen werde. Abg. Jahn: Ich glaube doch, da diese Frage so sehr in das Ländliche einschlägt und mehr für die Verwaltung sich eignet, daß, ehe und bevor eine Bewilligung ausgesprochen werden kann, diese Frage wohl zweckmäßiger in dieser Kam mer zu behandeln sein dürfte, und ich würde wünschen, daß der Antrag hier an eine Deputation käme. Abg. Klinger: Ich unterstütze den Vorschlag deS-
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