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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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späterhin, wenn wir discutirt, wenn wir Beschluß gefaßt haben, uns einhalten wird: Hatter ihr unsere Einwendungen gehört, wir würden euch Aufklärung in mehrfacher Beziehung gegeben haben. Es wäredaher wohl wünschenswert) ge wesen, die Kammer wäre, so lange als wir nicht Kenntniß davon bekommen haben, damit nicht vorgeschritten, um solche Einwendungen abzuschneiden. Deshalb glaubte ich diese Frage dem geehrten Präsidium zur Erwägung anheimgeben zu müssen, und es schien mir auch um so nothwendiger zu sein, weil wir doch vielleicht, eben da wir das Ministerium weder den Personen, noch den Grundsätzen nach kennen, Nichtwissen können, ob es dann nicht nothwendiger sein möchte, vielleicht zu jenen Anträgen, welche uns die Deputation vorgeschlagen hat, noch einige andere hinzuzubringen., Präsident Joseph: Das Präsidium hat an und für sich keine Veranlassung gefunden, den Fortgang der Geschäfte dieser Kammer durch die erhaltene Mittheilung irgend wie stören zu lassen, auch insofern sich namentlich nicht dazu ver anlaßt finden können, als die Mittheilung gemacht worden ist, daß ein neues.Ministerium bereits besteht. Jedoch scheint mir die von dem Abg. Klinger angeregte Frage ausreichend zu sein, um eine Berathung derselben in der Kammer selbst zu veranlassen. Der Abg. Heubner hat sich bereits hierüber zum Worte gemeldet und ich gebe ihm dasselbe. Abg. Heubner: Ich kann der Ansicht des geehrten Sprechers.... Präsident Joseph: Bevor ich den Abg. Heubner wei ter sprechen lasse, habe ich mitzutheilen, daß ein Schreiben, welches allerdings vorhin bereits an mich eingegangen ist, so fort von mir aber nicht eröffnet werden konnte, weil ich meine Aufmerksamkeit dem Vortrage des HerrnBerichterstatters zu zuwenden hatte, Folgendes bekannt macht: An den Herrn Präsidenten der ersten Kammer. Seine Königliche Majestät haben den Oberappellations- rath v. Gustav Friedrich Held, neben dem Vorsitz im Ge- sammtministerium, das Departement der Justiz, so wie pro visorisch die Leitung des Ministeriums des Cultus und öffent lichen Unterrichts, desgleichen dem bevollmächtigten Minister am k. preußischen Hofe, Friedrich Ferdinand 'Freiherrn von Beust, das Departement der auswärtigen Angelegenhei ten, dem Geheimen Finanzrathe Karl Wolf von Ehrenstein das Finanzministerium, dem Geheimen Regierungsrath v. Christian Albert Weinlig das Ministerium des Innern, unter Ernennung derselben zu Staatsministern, zu übertra gen, auch auf dieselben den Auftrag in den evangelischen An gelegenheiten zu erstrecken geruhet. Wegen der Wiederbese tzung des Kriegsministcriums haben Allerhöchstdieselben die Entschließung Sich annoch Vorbehalten und angeordnet, daß der zeitherige Vorstand dieses Ministeriums die Geschäfte annoch fortführe, bis dessen Nachfolger eingetreten sein wird. Solches wird dem Herrn Präsidenten der ersten Kammer r. K. mit dem ergebensten Ersuchen eröffnet, die erste Kammer hier von in Kenntniß zu setzen. Dresden, den 24. Februar 1849. Gesammtministerium. v. Held. Ich habe Ihnen dem an mich gerichteten Wunsche gemäß da von Kenntniß gegeben. Der Abg. Heubner möge nun fort fahren. Abg. Heubner: Ich kann der Ansicht des geehrten Sprechers vor mir nicht beitreten. Die Kammer hat das volle Recht, die Grundrechte sofort zu berathen, der Bericht hat die erforderliche Zeit von drei Tagen ausgelegen, das neue Ministerium ist ernannt und es ist in der Lage, den Verhand lungen der Kammer darüber beizuwohnen. Dies in formel ler Beziehung. In materieller Beziehung aber erwähne ich, daß gerade in diesem Augenblicke die Kammer die hohe und heilige Aufgabe hat, über die Grundrechte in Berathung zu treten, ich erinnere daran, daß eben heute ja die definitive Ent schließung der gesammten Volksvertretung in Bezug auf die Grundrechte zu Stande kommen sollte und daß eben heute wieder'das Ministerium, das wir bis jetzt stets für ein volks- thümliches gehalten haben, abgetreten ist. Es ist von diesem Ministerium erklärt worden, daß in vielen Punkten die Kam mermajoritäten gegen dasselbe gewesen seien, allein ich glaube, die wahre und innige Ueberzeugung, wenigstens der großen Mehrheit dieses Ministeriums hätte bei der ersten und wich tigsten und entscheidendsten Lebensfrage für das Volk, ich meine bei den Grundrechten, mit der Ansicht der Kammer majoritäten übercinstimmen sollen. Es ist gesagt worden, wir sollten abwarten, ob das neue Ministerium in Bezug auf die Grundrechte uns nicht Erläuterungen oder Erklärungen ge ben können; wie die Sachen jetzt stehen, so glaube ich, das Ministerium hat von den Kammern, von der Volksvertretung Erläuterungen und Erklärungen entgegenzunehmen. Meine Herren! nun ist der Zeitpunkt gekommen, wo es sich entschei den muß. Die Grundrechte sind Eigenthum des Volkes, das werde ich später nachweisen, die Grundrechte sind Eigenthum des Volkes, welches ihm zur Zeit noch nach der Stellung, die der Staat Sachsen der Centralgewalt gegenüber eingenom men hatte, vorenthalten wurde. Das Volk hat uns, seine Be vollmächtigten, beauftragt, seine Rechte zu wahren, und sein Eigenthum fordert man da, wo man es findet, und das ganze volle Eigenthum, nicht einen Ersatz, nicht einen Werth dafür, nein, die Sache selbst. Wir wollen diese Vindicationsklage ge gen die Staatsregierung anstellen, wir wollen bei dieser Vin dicationsklage, wie wir im voraus erklären, auch nicht im entferntesten auf einen Vergleich eingehen, kein Jota wollen wir von unfern Rechten fahren lassen, wir wollen diesen Proceß zu Ende führen durch die ganzen Instanzen durch, — doch es giebt hier nur eine — und in dieser, vor demRichter- stuhle der öffentlichen Meinung, wollen wir den Proceß durch führen bis zum letzten Urtheilsspruche. Wir unsererseits, wir 44»
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