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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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genannten Grundgesetzen, zu welchen eben auch das Gesetz über die Grundrechte, da es einen Lheil der deutschen Ver fassung bildet, ganz unzweifelhaft gehört. Solche Grund gesetze können nicht auf dem Verordnungswege erläutert und von Ausführungsverordnungen begleitet werden, sondern bei ihnen ist es uralter konstitutioneller Brauch, daß sie durch ausdrückliche Gesetze erläutert und näher festgestellt werden. Das scheint mir bis jetzt auch nicht im geringsten zweifelhaft gewesen zu sein. Und was namentlich die Grundrechte selbst und in concreto anlangt, so bestimmt ja das Einführungs gesetz dazu ausdrücklich, in welchen Fällen noch besondere Ge setze — und zwar Gesetze, nicht Verordnungen — er lassen werden sollen. Ich wüßte auch in der That nicht, welche Erläuterungen die Regierung bei Publikation der Grundrechte geben sollte. Entweder es sind die, welche sie bereits dem Decrete beigefügt hat, oder es sind andere. Die, welche sie dem Decrete beigefügt hat, wollen wir nicht haben, mindestens hat die zweite Kammer den Beschluß gefaßt, daß sie nicht mit beigegeben werden sollen; unsere Deputation schlägt dasselbe vor, und ich meinerseits stimme in dieser Be ziehung ihr ganz bei. Ja selbst der Abg. Kstnger sagt, daß er nicht mit allen den einzelnen Bemerkungen, die dem Decrete beigefügt sind, einverstanden sei. Also diese Er läuterungen können nicht beigegeben werden, d. h. wir wollen sie eben durch unfern Beschluß beseitigen. Nun sollen also Erläuterungen beigefügt werden, die wir gar nicht kennen? Dazu könnte ich für meine Person unter allen Um ständen meine Genehmigung nicht aussprechen. Also was diesen Punkt anlangt, so müßte ich mich ganz und gar gegen denselben erklären, weil ich es für äußerst bedenklich halte, wenn wir den Antrag oder auch nur den Wunsch aussprechen woll ten, dieNegierungsollezuden Grundrechten gewisse (uns noch gar nicht bekannte) Erläuterungen geben. Dies im Einzel nen inBezug aufdieZusätze, welche der Abg.Klingergemacht zu sehen wünscht, aber ich habe nun auch ein allgemeines Be denken, und dieses Bedenken bestimmt mich eben, mich auch gegen die zuerst von mir angezogenen beiden Zusätze zu erklä ren, obgleich ich sie an sich nicht gerade für bedenklich halte. Nur wenn-wir den Deputationsantrag lassen, wie er ist, so wird heute noch —und darauf mache ich noch ganz besonders aufmerksam — ein vollständig übereinstimmender Beschluß beider Kammern gefaßt und wir sind im Stande, wenn wir noch heute die Landtagsschrift abfassen, ihn auch sofort an die Regierung zu bringen. Darauf aber lege ich ein großes Gewicht. Ich fürchte zwar, so wie ich die Lage der Dinge zu überschauen im Stande bin, nicht gerade, daß der vorlie gende Gegenstand zu irgend einer Differenz mit dem neuen Ministerium führen soll. Da wir indeß aber Alle Menschen sind und nicht wissen können, was die Zukunft bringen wird, so glaube ich, daß das: „Hab' ich" auch diesmal besser ist, als das: „Halt' ich". Ich werde demnach aus dem letzten allge meinen Grunde gegen alle Anträge, welche der Abg. Klinger gestellt hat, mich erklären, und mache es der Kammer zur Ge wissenssache, daß sie, eben aus dem von mir angedeuteten Grunde, es bei dem Deputationsgutachten unverändert be wenden läßt. Abg. Kaiser: Ich trage auf Schluß der Debatte an. (Der Abg. Klinger erhebt sich.) Präsident Joseph: Es ist zunächst auf Schluß der De-' batte angetragen worden. Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? — Geschieht ausreichend. Präsident Joseph: Verlangt Jemand gegen den Schluß der Debatte das Wort? Abg. Kling er: Es wird mir durch den Schluß der De batte die Gelegenheit entzogen werden, wenigstens noch eine- Erläuterung geben zu können. Ich habe z. B., wie der Abg. Tvdtirrig bemerkte, gar nichtdrei Anträge gestellt, sondernblos zwei, ich habe ferner nicht den Antrag gestellt, die Kammer möge „ beantragen ", daß die Regierung Erläuterungen hinausgebe, sondern ich habe nur dargelegt, die Regierung habe die verfassungsmäßige Befugniß, dasjenige zu thun, was zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und zur Ver meidung von Conflicten nothwendig ist. Abg. Riedel: Auch ich muß mich gegen den Schluß der Debatte aussprechen, indem ich glaube, daß er nicht an der Zeit ist, denn es ist das Erste, was für die vielen Kosten, welche auf die Nationalversammlung verwendet worden sind, dem deutschenVolke gegeben wird, was von Nutzen für dasselbe werden kann, überhaupt da nach den uns vom Herrn Staatsmi-. nister 0. Braun vorhin mitgetheilten Ereignissen unser Wirken in diesem Saale noch von sehr kurzer Dauer sein wird, und die-, ser Gegenstand, über welchen jetzt mit gesprochen werden soll,, nämlich die Feudallasten in meinem Wahlbezirke drückend auf dem armen Weber und Tagearbeiter, so wie auch auf dem. Grundbesitzer theilweise liegen; daher wäre es wohl wünfchens- werth, daß Jeder seine Meinung noch darüber aussprechen, könnte und noch eine kurze Zeit auf die Debatte verwendet- würde. Abg. Jahn: Ich hätte auch gewünscht, daß mir noch das Wort vergönntworden wäre, um darlegen zukönnen, wie un praktisch die Anträge des Abg. Klinger sind, und daß sie die Kammer nicht annehmen dürfe. Abg.H i tzsch old: Für den Schluß derDebatte aus dem selben Grunde, den der Abg. Riedel vorführte. Es kann diese erste sogar durch die Ministercrise sogleich die letzte sein. Präsident Joseph: Da Niemand weiter, das Wort hierüber verlangt hat, so frage ich die Kammer: ob sie den auf Schluß der Debatte gestellten Antrag annimmt? — Gegen 7 Stimmen Ja.
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