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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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blicken, also ohne anderweite Vereinbarung mit den Kam mern , und in Folge dieser Ermächtigung ist von der Staats regierung die obgedachte Erklärung abgegeben worden. Was übrigens die Art und Weise der Behandlung an langt, so wurde ganz besonders von dem Herrn Staatsmi nister 0. v. d. Pfordten darauf hingewiesen, daß man sich nicht mit der Prüfung der einzelnen Punkte der Verfassung .für Deutschland beschäftigen dürfe, sondern daß man im All gemeinen mit Ja oder Nein sie annehmen oder ablehnen müsse. Es ist ferner von Seiten einzelner Regierüngscommissarien ausdrücklich erklärt worden, daß man sich über die der Re gierung von den Standen ertheilte Ermächtigung freue, weil man damit alle diejenigen Jnconvenienzen, welche aus den Collisionen der Reichsgesetzgebung und der sächsischen Ver fassungsurkunde entstehen könnten, ganz gut beseitigen könne, weilmandadurch dheseJnconvenienzen zu beseitigen wissen werde. So ist der Stand der Sache. Die Volks vertretung hatte nicht nur das vollste und klarste Recht, sofort die förmliche Publication der Grundrechte ohne Zusätze zu verlangen, sie mußte auch nach den von der Regierung er- theilten Zusicherungen erwarten, daß diese Publication in der That alsbald erfolgen werde. Durch das über die Grund rechte vorgelegte Decret wurde aber diese Hoffnung gänzlich getäuscht. Wenn nun die Kammern von ihrem Rechte Ge brauch machen und wenn sie sich von diesem Rechte nichts ab handeln lassen wollten, dann kann man doch in der That nicht behaupten, daß die Volksvertretung dem Ministerium in einer solchen Weise gegenüber getreten, daß mit der.Volks- vertretung nicht weiter auszukommen gewesen sei. Die Re gierung war ja gerade in dieser Sache durch ihre eigeneErklä- rung gebunden, und ich muß diese Bemerkung hier wieder holen, gerade diese Sache ist es gewesen, welche den Rück tritt des Ministeriums herbeigeführt hat^und kein anderer Grund. Es ist allerdings gesagt worden, auch andere Ab stimmungen hätten den Entschluß des Ministeriums herbei geführt, man habe niemals eine Majorität gehabt. Dies sind unwesentliche Dinge gewesen, und was das Verhalten der Kammern in dieser Beziehung anlangt, so muß ich auf die vorhin hier abgegebene Erklärung Hinweisen, daß die politischen Ansichten der einzelnen Minister nicht gerade auf demselben Standpunkte sich befunden hätten. Nun, konnten denn die Kammern unter solchen Umständen sich als ganz unbedingt ministeriell hinstellen? Wußte man denn, welchen unter den verschiedenen politischen Ansich ten im Ministerium der überwiegende Einfluß zu Theil werden würde? Konnte die Kammer überhaupt sich ohne Ausnahme blindlings zu einer ministeriellen Majorität ge stalten? War es nicht vollkommen gerechtfertigt, wenn die Volksvertretung erst noch einen großen entscheidenden Act abwarten und darüber ins Klare kommen wollte, wie es eigent lich mit diesen verschiedenen Richtungen .im Ministerium stände, ehe man eine tatsächliche Hinneigung an den Tag legte, das Ministerium in seiner Gesammtheit stützen zu wol- I. K. (Erstes Abonnement.) len? —Ich komme nun auf das zurück, was ich in Bezug auf die Art und Weise der Publication und auf das Verhaltniß der Volksvertretung zu der'Staatsregierung in Bezug auf diese Publication auseinandergesetzt habe, und bemerke, daß hierin zugleich die Widerlegung des von dem Abg. Klinger gewünschten Zusatzantrags liegt. Es ergiebt sich nämlich aus dieser Nachweisung ganz klar, daß, wenndieGrundrechte durch das Gesetz- und Verordnungsblatt ganz einfach publi- cirt sind, es einer weitern Bemerkung, daß diese Grundrechte dem sächsischen Volke gewährleistet werden sollten, nicht be darf, und eben deshalb ist dieser Zusatzantrag auch durchaus nicht erforderlich. Ich habe nun weiter nichts hinzuzufügen, als daß ich die Kammer unter Hinweisung auf die dem Wunsche des Abg. Todt beigegebenen Motive dringend er suche, dem Deputationsvorschlage ganz und ohne Zusatz bei zutreten. Abg. Klinger: Es ist mir wohl gestattet, noch eine faktische Berichtigung zu machen? Präsident Joseph: Würde dies der Fall sein, — jedoch nur zu diesem Zwecke kann ich das Wort ertheilen. Abg. Klinger: Wenn ich den Herrn Berichterstatter richtig verstanden habe, so hat er meine Aeußerung über die „b ittern"Früchte der Grundrechte so aufgefaßt, als ob ich für meine Person glaubte, sie seien eine bittere Frucht. Ich muß mich dagegen verwahren; ich habe dieses Wort in einem ganz andern Zusammenhänge gebraucht. Wenn ich mich recht erinnere — die stenographischen Blätter werden Ausweis darüber geben —, habe ich gesagt, man möge sie.von der einen Seite eine kostbare Frucht, von der andern eine bittere nennen u.s.w. Ich habe das also nicht auf mich bezogen, sondern auf das Urtheil, welches von Andern darüber gefällt werden möchte. Dies zur Berichtigung des Factums. Ich verwahre mich daher nochmals dagegen, als ob ich selbst glaubte, sie seien eine bittere Frucht. Berichterstatter Abg. Heubner: Wenn ich mich recht besinne, so habe ich allerdings da, wo ich von dieser bittern Frucht sprach, nicht in dem Sinne davon gesprochen, als ob ich die diesfallsige Behauptung als subjektive Ueberzeugung des Abg. Klinger hätte annehmen wollen, sondern ich habe nur gesagt, es sei von den Grundrechten als von einerbittern Frucht Erwähnung geschehen. Dieses oder eines ähnlichen Ausdrucks glaube ich mich bedient zu haben. Ich hoffe aber, daß diese Frucht keine bittere sein, sondern eine recht gute, segensreiche sür das Vaterland werden solle. Abg. Klinger: Ich bin dadurch vollkommen beruhigt, wir sind einverstanden. Präsident Joseph: Der Ausschuß schlägt Ihnen vor, dem Beschlüsse der zweiten Kammer: „sich dahin gegen die Staatsregierung zu er klär en, daß die Grund rechte das geringste Maaß der Rechte und Frei heiten des sächsischen Volkes enthalten und daß ungeachtet der Publication derselben alle Gc- 46
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