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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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muß auch der gesetzgebenden Gewalt ohne alle Einschränkung die Befugmß betgemessen werden, aus Rücksichten der ange deuteten Art selbst die von dem Souv.erain früher ertheilten Privilegien wieder zurückzurufen oder außer Wirkung zu setzen, so wie es der gesetzgebenden Gewalt auch unbestreitbar unbenommen und zuständig ist, auch sogar die von ihr selbst früher aufgestellten Rechtsnormen, die eigentlichen Gesetze, nach dem Bedürfnisse der öffentlichen Zustände wieder auf zuheben und durch entgegenstehende Bestimmungen zu er setzen." Hiernach scheint es mir über allen Zweifel erhaben, daß die sächsische Regierung sich im vollsten Rechte befindet, wenn sie jene mit den Grundrechten in Widerstreit befangenen Receßrcchte ohne weiteres aufhebt. Es ist gestern gesagt worden, man solle nicht auf jenen Standpunkt des strengen Rechts sich stellen, sondern den mildern Weg der Verständi gung zu gehen suchen. Es kommt hier ganz darauf an, in welchem Sinne man die Verständigung auffaßt. Geht man auf eine solche Verständigung, aufeine solche Vermittelung im vollen Bewußtsein seines Rechts ein, dann habe ich nichts dagegen; stellt man aber anstatt des Bewußtseins des Rechts den Weg der Verständigung als Princip in den Vordergrund, dann muß ich mich entschieden dagegen erklären, dann wird man dadurch, daß man das Recht aufgiebt und das Princip der Verständigung festhält, sich selbst im größten Maaße im Lichte stehen. Abg. Floß: Ich werde kurz sein. Es wäre zwar wohl noch viel in materieller Beziehung über den Unfug des Receß- wesens zu sprechen, aber ich erlaube mir blos einen Punkt zu berühren. Ich kann mich nämlich jedenfalls nicht damit ein verstanden erklären, wenn ich gestern von Seiten der Regie rung vernommen habe, daß nur durch eine freundschaftliche Verständigung eine Auseinandersetzung zwischen dem Hause Schönburg und Sachsen herbeigeführt werden soll. Es ist zwar das Princip der Humanität ein solches, was ich jeder zeit gern anerkenne, aber ich glaube, in dieser Beziehung müssen wir doch einmal ernsthaft diesen Herren von Schönburg gegenüberstehen, und ich glaube, wir sind das uns selbst schuldig. Wenn wir zurückblicken, so finden wir in der Ge schichte Sachsens einen Schandfleck ausgezeichnet, der uns, nur zum Nachtheil der sächsischen Nation verbleiben wird, und es sind vielseitig Unglückliche daraus hervorgegangen, welche ihren Familien entrissen und in die Strafanstalten ver wiesen worden sind, so daß nun das ganze sächsische Volk die Nachtheile hiervon zu ertragen hat. Wenn ich nun frage, wer ist die Ursache davon, und wer tragt die Schuld? dann muß ich mir antworten, die Ursache ist,weildas Receßunwesen oder die Schönburg'sche Sonderbündelei nicht zu rechter Zeit in Schranken gewiesen worden ist. Wer trägt nun die Schuld davon? Niemand anders als die Regierung und die Volks ¬ vertretung, weil sie ebenfalls durch ihre Gutmüthigkeit ver leitet worden ist, nicht besser gegen diese Herren in die Schranken zu treten. Ich glaube, wir haben uns dagegen zu verwahren, daß nicht in Zukunft ein zweiter solcher Fall hervortreten möge,und deshalbglaubeich, daßes nothwendig ist, daß wir die Anträge, welche uns von unserm Freunde Böricke zum Beschlüsse vorgelegt worden sind, zum Beschlüsse erheben, und wenn wir auch vielleichtdadurch nichts erringen, wie es ja gewöhnlich der Fall ist, daß von den Regierungen auf die Beschlüsse der Volksvertretung wenig geachtet wird, so glaube ich doch, wir haben unsere Pflicht gethan, wenn wir die Anträge des Ausschusses annehmen, und wir tragen dann keine Schuld für die Zukunft. Abg. Kaiser: Der Herr Staatsminister Weinlig be zeichnete gestern das Verhalten des Ausschusses bei einigen Punkten des Berichts als rücksichtslos. Von seinem Stand punkte aus scheint das ein Tadel zu sein, der Ausschuß aber hält es für ein Lob. Wir sind nicht hierher geschickt worden, um den Lieblingsideen jener Dynasten Rechnung zu tragen, welche sich mit Hülfe der Wiener Diplomatie so lange imBe- sitz von Vorrechten zu erhalten wußten, die mit der Natur eines gesunden constitutionellen Staatslebens nicht zu ver einbaren sind. Insofern ist der Receß von 1835 ein todt- gebvrnes Kind. Schon die Constitution vom 4. September 1831 hat ihm die Lebensfähigkeit abgesprochen, denn nach der Constitution von 1831 durften den Dynasten vonSchönburg nicht mehr Vorrechte zugetheilt werden, als eben hiernach jedem Rittergutsbesitzer zukamen. Ein Mehr und nament lich Souverainetätsrechte ihnen zuzusprechen, läuft wider die Natur des Constitutionalismus. Es würde daher gewiß schon früher in den Kammern darauf hingearbeitet worderr sein, jenen Mißton in den Accorden des constitutionellen Lebens zu beseitigen, wenn nicht und zwar gerade hier in die sem Saale jene bevorrechtete Kaste stark vertreten und des halb keine Hoffnung auf Erfolg vorhanden gewesen wäre. Gegenwärtig hat aber die Souverainetät des deutschen Volks entschieden; ihr Ausspruch liegt in den Grundrechten der deutschen Nation vor, und wir verlangen von der säch sischen Regierung nichts weiter, als daß sie als Exekutiv gewalt in dem Schönburg'schen Receßgebiete, welches doch unbestritten ein Lheil des Königreichs Sachsen ist, diejenigen Einrichtungen beseitigen soll, welche mit den Grundrechten unverträglich sind. Das ist ohnehin ihre Pflicht, und es be darf nach meinerMeinung nicht erst eines Antrags derWolks- vertretung. Rücksichtslosigkeit könnte demnach nur insofern dem Ausschüsse Schuld gegeben werden, als er sich unterfan gen hat, die Staatsregierung auf etwas aufmerksam zu machen, was sich von selbst versteht und was eine höhere Macht, nämlich'der von der Krone Sachsens anerkannte Aus spruch der deutschen Nation, als eine Verpflichtung ihr auf legt. Hier aber noch von Verständigung und Vereinbarung mit dem Hause Schönburg zu sprechen, das kommt mir vor wie eine Satyre auf das Ansehen und die Würde der National versammlung in Frankfurt und auf die Bestimmung des §. 1 und 4 unserer Verfassungsurkunde. Sachsen ist schon mehr fach in Frankfurt der particularen Bestrebungen beschuldigt.
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