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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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SW daß die Punkte desselben,die den deutschenGrundrechten gegen über nicht mehr bestehen können, auch nur insoweitGegenstand einer Verständigung oder Vermittelung sein können, als es sich um ihre Jnslebenführung handelt, nicht aber hinsichtlich der Trage, ob sie überhaupt noch gültig seien? Wenn man den Weg der Verständigung deswegen angegriffen hat, weil bei der Errichtung oder vielmehr Erneuerung des Recesses im Jahre 1835 zu viel der Freundschaft geübt worden sei, so glaube ich, paßt dieser Grund hierher durchaus nicht. Haben unsere Vorfahren oder überhaupt Dritte etwas verschuldet dadurch, daß sie zu viel Freundschaft oder Nachsicht bewiesen haben, so liegt für uns darin doch wahrlich noch kein Gebot, nunmehr gar keine Nachsicht zu üben. Ich wiederhole aber auch hierbei, daß ich nicht etwa Nachsicht geübt haben will in Bezug auf die Sache selbst, auf den Grundsatz, sondern nur in Bezug auf die Art und Weise, wie man diesen Grundsatz ins Leben führt und das Recht zur Anerkennung und Gel tung bringt. Ebenso wenig scheint mir aber auch, was heute geäußert worden ist, zu passen, indem man sagte, daß man wahrscheinlich blos deshalb, weil man es mit Fürsten und Grafen zu thun habe, den mildern Weg einschlagen wolle, daran wird in der jetzigen Zeit wohl Niemand denken, und mich für meine Person würde dieser Grund am allerwenigsten bestimmen können. Ein Grund aber, der nicht außer Berück sichtigung zu lassen ist, ist der, da es sich ja hierbei um Ver hältnisse handelt, welche durch Vertrag festgesetzt und durch die Grundrechte mindestens nicht in allen seinen Theilen be seitigt worden sind. Dies im Allgemeinen als Richtschnur meiner künftigen Abstimmung. Schließlich sei mir vergönnt, da wir uns in der allgemeinen Debatte bewegen und ich viel leicht ohnehin nichtGelegenheit haben werde, bei der speciellen mich zu betheiligen, auch über das allgemeine Gesicht des Be richts mich kürzlich zu äußern. In dieser Beziehung hätte ich nun allerdings gewünscht, daß derselbe etwas übersicht licher gehalten worden wäre. Ich bin zwar nicht im Stande gewesen, jeden einzelnen Punkt, dessen Beseitigung vorge schlagen ist, mit den einzelnen Bestimmungen des Recesses zu vergleichen. Wenn mich aber nicht Alles trügt, so können es nur sehr wenige Punkte sein, die, wenn die einzelnen Anträge des Ausschusses angenommen werden, von dem Recesse noch stehen bleiben können. Ich glaube daher, es wäre viel zweck mäßiger, für den Einzelnen, der hierüber sich entscheiden soll, übersichtlicher gewesen, wenn man lieber die wenigen Be stimmungen, die muthmaaßlich vom Recesse, den Grundrech ten gegenüber, noch Gültigkeit behalten können, im Berichte vor Allem angeführt und dann im Allgemeinen erklärt hätte: Alles Andere ist ungültig, ist „außer Kraft gesetzt". Oder man hätte vielleicht auch wohl so verfahren können, daß man die allgemeinen Gesichtspunkte ausgestellt, also die Bestim mungen, die dem Gebiete des öffentlichen Rechtes angehören, dargelegt und an die Spitze des Berichts gestellt, dann aber auf Grund dieser allgemeinen Darlegung nur die Paragra phen oder Artikel ihrer Zahl nach angezogen hätte, die den 1- K. (Zweites Abonnement.) Grundrechten gegenüber einen Bestand nicht weiter haben können. Dies meine allgemeine Ansicht von dem Berichte, die zur Zeit zwar hier in der Debatte noch nicht ausgesprochen worden ist, die aber übrigens, wie ich heute aus der Zwie sprache mit andern Mitgliedern ersehen habe, doch nicht so ganz vereinzelt dasteht. — Ein zweiter Punkt, der sich auf die Form des Berichts bezieht, ist noch die Fassung der einzelnen Anträge, ist besonders die Bezeichnung: der und der-Punkt ist „außer Kraft gesetzt". Ich weiß recht wohl, daß es sich hier darum handelt, anzusühren, was den Grundrechten gegenüber von dem Schönburg'schen Recesse nicht weiter gel ten soll, und so wie ich bereits erklärt habe, daß auch ich damit völlig einverstanden sei, daß eine solche Gültigkeit nicht fort- daue.rn könne, so bin ich natürlich auch damit einverstan den, daß ein ausdrücklicher Beschluß in Bezug darauf gefaßt werde. Nun verstehe ich aber, was nach dem Vor schläge des Ausschusses beschlossen werden soll, nicht so, daß, wenn es beschlossen ist, dies nun auch ohne weiteres die Beseitigung des ganzen Verhältnisses nach sich zieht, sondern ich setze voraus, baß trotz dem entweder, insoweit lediglich die Bestimmungen des öffentlichen Rechts in Frage sind, vielleicht noch irgend eine Regierungsvorlage darüber das Nähere an- giebt, oder daß, insoweit andere Verhältnisse in Frage sind, nach Befinden noch besondere Verträge mit den Betheiligten geschloffen werden. Um es kurz zu sagen, so meine ich, daß mit unserm Beschlüsse noch nicht ohne weiteres Alles abge- than sein kann, sehe also die Anträge des Ausschusses nur so an, daß sie eine bestimmte Ansicht bezeichnen, welche die Kam mern der Regierung gegenüber aussprechen wollen. Insoweit und in dieser Auffassung habe ich denn auch nicht das ge ringste Bedenken, auch ihrer Form nach mit allen Anträgen des Ausschusses mich einverstanden zu erklären und dafür zu stimmen, was ich, wenn es hernach zur Abstimmung kommt, auch thun werde. — Nun noch wenige Worte in Bezug auf einige Aeußerungen, die heute im Laufe der Debatte gefallen sind. Nicht einverstehen könnte ich mich mit der Ansicht des Abg. Kaiser, daß der Schönburg'sche Receß auch schon vor dem Erscheinen der Grundrechte keine Gültigkeit gehabt habe; i ch setze vielmehr die formelle Gültigkeit desselben bis zu dem Augenblicke, wo die Grundrechte publicirt worden sind, vor aus. Dies weiter auszuführen, ist jetzt nicht die Zeit, wir werden noch darauf zurückkommen; ich habe dies aber schon vorläufig erinnert, damit man aus dem Stillschweigen nicht etwa eine Uebereinstimmung mit dieser Ansicht des Abg. Kai ser folgern möge. Ebenso wenig bin ich der Meinung des Abg. Floß, daß man als Regel und Princip hinstellen könne, daß das, was die Kammern beschlossen haben, nur insoweit von Belang sei, als es eben die Ansicht der Kammern aus drücke, aber der Regierung gegenüber nichts effectuire, indem sich diese nicht darum bekümmere. Ich weiß recht wohl, daß es solche Zeiten gegeben hat, wo die Kammern beschließen konnten, was sie wollten, ohne daß die Regierung sich darum kümmerte, indeß sollte ich doch meinen, daß die gegenwärtige 38
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