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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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(DieAbg. Eymann, Dörstling und Dufour-Feronce erklären sich gegen die sofortige Berathung.) Ich frage also die Kammer : ob sie in die sofortige Berathung des Berichts eintreten wolle? — Gegen die obengenannten 3 Stimmen Za. Berichterstatter Abg. Böricke: Einem zuvor aus gesprochenen Wunsche zu genügen, werde ich zuvörderst eine Zusammenstellung dessen geben, was in Bezug auf den Er- läuterungsreceß selbst für die erste Kämmer als abgethan zu betrachten ist. Es sind nicht nur der Hauptreceß vom Jahre 1740 und der Nebenreceß von dem nämlichen Jahre, sondern auch die Abschnitte I., II., IV., V., V!., VII., VIII. und IX. des Erläuterungsreceffes und die §Z. 1, 2, 4, 5, 6, .7, 9,10 vom III. Abschnitte desselben um deswillen, weil sie sich theils nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen von selbst verstehend erledigen, und weil sie theils mit den nunmehr publicirten Grundrechten nicht in Einklang zu bringen sind, durch die Beschlüsse der ersten Kammer nunmehr als abgethan zu be trachten. Es liegen mithin nur noch folgende Theile des III. Abschnittes des Erläuterungsreceffes vor, nämlich die §§. 8, II, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 26. Won diesen Paragraphen werden sich ebenfalls nach der all gemeinen Gesetzgebung die §§.' 16,18, 19, 26, welche tran sitorische Bestimmungen enthalten, erledigen, wahrend die andern Paragraphen des III. Abschnittes gegenwärtig be leuchtet werden. Für den dritten Bericht werden nur noch übrig bleiben die §§. 3, II, 22, beziehungsweise.auch 23 und 25 des III. Abschnittes. — Ich komme nunmehr zum zweiten Berichte selbst. Dieser handelt von der Frage 6., nämlich von der Frage, inwieweit gewisse Bestimmungen im Erlau- terungsrecesse und namentlich in der durch den Erläuterungs- receß bedingten Rentenvertheilnng mit den Bestimmungen des positiven und verfassungsmäßigen Rechts in Widerspruch treten. (Die Verlesung des Berichts von Anfang bis Schluß folgt, s. L.-A. II. Abth. S. 101—408.) Einige mündliche Bemerkungen muß ich hier noch beifügen. Es könnte zu nächst auffallend erscheinen, daß in dem zweiten Vorschläge des Ausschusses das Wort: „gütlich" in Parenthese eingeschlos sen gedruckt ist. Hierin liegt die Differenz zwischen der Ma jorität und Minorität des Ausschusses. Zn den Beschlüssen der Majorität ist das Wort: „gütlich" nicht enthalten. Gleich wohl geht die Ansicht und Meinung der Majorität auch da hin, daß eine gütliche Beseitigung der fraglichen Rechtsver letzung nicht ausgeschlossen sein solle. Die Majorität wollte, es solle der Negierung nicht vorgegriffen werden. Sie wollte andeuten, daß, wenn etwa gütliche Verhandlungen nicht zum Ziele führen sollten, stufenweise strengere Maaßregeln und selbst die äußersten Seiten der Regierung ergriffen werden dürften. Die Minorität aber.glaubt, in den Worten: „güt liche Beseitigung" das Wesen der Verhandlung allein bezeich nen zu müssen. — Sodann halte ich es auch für nothwendig, I. K. auf eine derRoten im Berichte, die ich nicht mit verlesen habe, zurückzuweisen, nämlich auf die Worte, welche auf Seite 102 des Berichts in der Note zuletzt stehen: „Uebrigens haben vorläufig 21 Receßgemeinden in einer besonder», von dem Hauptausschuß gegen den Receß eingereichten Bittschrift nach vorheriger Berathung und Abstimmung mit den ausgeworfenen Entschädigungssummen sich begnügen zu wollen, zum bei weitem größten Th eile erklärt. Andere Gemeinden wollen das Abstimmungsergebniß nachbrin gen." Eine solche Beitrittserklärung oder nachträg liche Abstimmung ist in der Zwischenzeit noch eingegangen, so daß seitden die Zahl der schriftlichen Beweise über die frag liche Abstimmung auf 22 sich erhöhet hat. Wie diese Ab stimmung eingeleitet worden, welche Punkte sie enthalt, und wie man Seiten der Gemeindevertreter bei dieser Angelegen heit kräftig verfahren ist, dürfte beispielsweise auseinemDocu- mente hervorgehen, was ich um der rechten Beurtheilung der Sache willen vorzutragen mir erlaube. Das Dokument ist in Form eines Zeugnisses ausgefertigt und giebt vollgültige Erklärung über die Stimme der wichtigsten Stadt desReceß- gebkets, von Glauchau. Wenn die Kammer sonst nichts dagegen hat, würde ich dieses Zeugniß ihr mittheilen. Es lautet: „Auf die von dem Hauptausschuffe gegen den Schön- burg'schen Receß unterm 3. Januar 1849 an die Gemeinden des Receßgebiets ergangene Aufforderung haben die Vertre ter der Stadtgemeinde Glauchau, und zwar die Stadtverord neten in der. am 12. März d. I. abgehaltenen ordentlichen Sitzung und der Stadtrath in der am 15. desselben Monats stattgefundenen Sitzung, mittels einhelligen Beschlusses im Na- menderStadtgemeindeG lauchau erklärt, daß sie 1)denjeni gen Betrag der Schönburg'schen Entschadigungsrenten, wel cher zeither den Schönburg'schen Kirchen und rücksichtlich den Schulcassen zugewiesen und an diese Verwaltungen aus gezahlt worden ist, selbst an- und in Empfang nehmen wollen; daß sie 2) mit demjenigen Gesammtbetrage der Schönburg' schen Rentergelder, welcher von der sächsischen Staatskasse überhaupt, seit dem Abschlüsse des sonst in keiner Weise von ihnen .anerkannten Erläuterungsreceffes gewahrt wird, als rechtmäßige Entschädigung für die vormals im Receßgebiets bestandenen Steuerbefreiungen, — sich begnügen wollen; daß 3) die Vertheilung der Schönburg'schen EntschadiguNgs- renten, wenn sie den Forderungen der Gerechtigkeit entspre chen solle, anders wie zeither, und zwar in einer für die Ge meinden zuträglichern Weise erfolgen müsse, und daß sie 4) statt der gedachten Renten billige Capitalentschädigung aus der Staatscasse, dafern ihnen solche angeboten würde, anzu nehmen geneigt sind. Zum Zeugnisse dessen ist auf den Grund der bei dem Stadtrathe hierüber gehaltenen Acten, Bl. 17 und Bl. 27, gegenwärtige Urkunde ausgefertigt worden. Glauchau, den 21. März 1849. Der Rath der Stadt. Dörffel, Bürgermeister." — Aus solche Zeugnisse muß dasgebührendeGewichtgelegtwerden. — habe bis jetzt die 40*
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