Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bisweilen auf meine Stellung als Kammermitglied Bezug genommen habe, so habe ich doch das, was ich ausgesprochen habe, nicht als Mitglied der Kammer erklärt — das würde ich von einem andern Platze aus zu erklären gehabt haben — sondern ich kann es im Namen und Auftrage des Mini steriums erklären. Und wenn ich vorhin auch geäußert habe, daß es nicht das Ministerium sei, welches hierüber eine Be willigung ausgesprochen zu haben wünsche, so habe ich doch dessenungeachtet keinBedenken, zu erklären, daß, wenn eine solche Bewilligung, ein Postulat bei der Regierung beantragt wird, diese — darüber ist man in allen Ministerien, die dabei betheiligt sind, einverstanden — sehr gern geneigt sein wird, auch auf eine solche Bewilligung mit einzugehen, also an die Kammer das nöthige Postulat gelangen zu lassen. Auf die dermaligen schwankenden Zustände brauche ich dabei nicht ein zugehen,da es sich ja nicht um eine schon heute und sofort nach dem Beschlüsse Platz ergreifende Bewilligung handelt, son dern, wie ich schon mehrmals anzudeuten mir erlaubt habe, nur darum, wie eine künftige Bewilligung angebahnt werden soll. Man hat es also immer noch in der Hand, wenn das Postulat zu einer solchen Bewilligung an die Kammern ge langt, Beschluß zu fassen xro oder eontrs, wie man eben ge neigt sein wird. Und so kann ich denn auch im Namen der Regierung nicht anders als mich dafür verwenden, daß Sie das Gutachten des Ausschusses annehmen, dagegen aberden Böricke'schen Antrag ablehnen mögen. Sie verwenden sich durch die Annahme des Ausschußantrags durchaus nicht für etwas Unnützes, sondern für etwas Ersprießliches und zu gleich auch der Staatscasse Vortheilbringendes. Sie bringen sich dabei auch nicht etwa in eine Ausnahmestellung, indem Sie eine einzelne Bewilligung für ein Bad, wenn auch nicht aussprechen, doch anbahnen. Denn es ist auf dem Landtage 1845 von beiden Kammern, obwohl die Verhältnisse damals noch lange nicht die jetzigen waren, die Bewilligung für das Elsterbad einstimmig ausgesprochen worden, und wenn ich auf einen früher» sächsischen Landtag, auf eine frühere kleinere Bewilligung nicht recurriren darf, so mache ich darauf auf merksam, daß auch in andern Staaten, wo sich Mineralquellen befinden, und Volksvertretungen, soweit meine Bekannt schaft mit diesen Verhältnissen reicht, noch nie eine Bewilli gung verweigert worden ist, wenn es sich um derartige An träge gehandelt hat. Entscheiden Sie sich für den Ausschuß, denn Sie vergeben sich dadurch auch gar nichts, weder an Ihrem Bewilligungsrecht, noch an Ihren politischen Grund sätzen, weil ja das, was Sie jetzt anbahnen wollen, erst weiter vorbereitet, und dann nochmals an die Kammern gebracht werden muß. Entscheiden Sie sich für den Ausschuß, denn Sie erklären dadurch nicht etwa, daß Sie eine Lieblingsidee des Ministeriums fördern helfen wollen, sondern Sie erklären sich nur für etwas der leidenden Menschheit zum Nutzen Gereichendes. Sie erklären sich aber zugleich auch für einen armen Landestheil, der wohl einer Unterstützung einmal be darf, welche ihm sonst aus der Staatscasse sehr spärlich zuzu- I- K. (Drittes Abonnement.) gehen pflegt. Entscheiden Sie daher, meine Herren, für den Ausschuß, denn Ihre Entscheidung wird, wenn sie auch keine wirkliche Bewilligung ist, doch gewiß nicht ohne bedeu tenden Einfluß auf die Sache bleiben. Abg. Böricke: Ich bitte den Herrn Präsidenten, auf die Worte des Ausschußantrags: „der Elsterbrunnen nebst Zubehör alsbald auf das Staatsgut übernommen und" eine besondere Frage zu richten. Auch will ich hiermit erklären, daß sich mein Antrag blos auf diesen ersten Lheil des Aus schußantrags beziehen soll. Man kann nämlich leicht für den zweiten LH eil des Ausschußantrags, der sich auf das Ver langen einer speciellen Vorlage über die Badeeinrichtung — auf den Kostenanschlag des Ausführungsplans — also blos aufVorbereitungsmaaßregeln — bezieht, recht wohl stimmen, und ich würde dies thun, kann aber dabei immer noch den ersten Theil des Antrags als offene Frage behandeln, we nigstens in der Zwischenzeit offen lassen, bis ein genauer Aus führungsplan vorgelegt ist. Deshalb wünsche ich auch, daß, nachdem vielleicht über den zweiten Theil des Ausschuß antrags zuerst abgestimmt worden ist, über meinen Antrag, der, wie gesagt, sich blos auf den ersten Theil beziehen soll, namentlich abgestimmt werde. BerichterstatterAbg. Kaiser: Ich trage auf nament liche Abstimmung über den Ausschußantrag an. Abg. Hitzschold: Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß in dem Anträge selbst, wie er gedruckt ist, ein Druckfehler zu liegen scheint, die Construction von „daß der" an ist nicht richtig. Berichterstatter Abg. V.Kaiser: Ich habe zu bemerken, daß es anstatt: „gelangen lasse" heißen muß: „gebracht werde". Abg. Dufour-Feronce: Ich möchte nur ein Wort sagen. Ich habe vorhin erklärt, ich würde für den Böricke'- fchen Antrag stimmen, aber der gründliche Bericht des Herrn Regierungscommissars wird mich bestimmen, für das Aus schußgutachten zu stimmen. Präsident Joseph: Wenn ich auf die Trennung, wie sie der Abg. Böricke verlangt hat, eingehen soll, so würde anstatt des Wortes: „desselben" in der vorletzten Zeile mindestens ge setzt werden müssen: „des Elsterbrunnens nebst Zubehör", und darauf hätte eigentlich früher ein Antrag gestellt werden sollen. Wenn dies nicht geschieht, so würde in dem Falle, wenn die von dem Abg. Böricke getrennt verlangten Worte abgeworfen würden, kein Sinn in dem Anträge liegen. Abg. Böricke: Allerdings bedarf es eines solchen Ein schiebsels, wie es von dem Herrn Präsidenten angerathen wurde, und ich will in dieser Hinsicht es auch in den zweiten Theil des Ausschußantrags hineingestellt wissen, da es nur zum Verständnis! dient. RegierungscommissarTodt: Dagegen müßte ich mich doch erklären, denn das wäre ein ganz neuer Antrag. Ein Antrag auf Theilung eines vorher gestellten Antrags ist allerdings noch am Schluffe der Debatte zulässig, aber da- 31
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder