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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Lcko sation der Verwaltung und der Mkttelbehörden ruhen möge. Es bleibt mir daher als Referent der ganzen Deputation nur übrig, die von der Deputation vorgeschlagene Bewilli gung nochmals zu empfehlen. Präsident v. Schön fels: Wir können zur Abstim mung übergehen. Die hohe Staatsregierung hat für die vier Kreisdirectionen und deren Canzleien 76,400 Thaler etatmäßig und 5050 Thaler transitorisch gefordert. Die Deputation rathet an, in Bezug auf diese Summe eine Abänderung vorzunehmen, und zwar 1200 Thlr. zu kürzen. Dieser Vorschlag ist aber geschehen im Einverständniß mit der hohen Staatsregierung; auch in Bezug auf den Nor maletat schlagt die Deputation eine Abänderung vor. Der Vorschlag der Deputation geht dahin, 70,000 Thlr. etat mäßig und 10,250 Thlr. transitorisch zu bewilli gen, und ich frage: ob die Kammer diesen Antrag ihrer Deputation gut heißt? — Einstimmig Ja. Referent v. Römer: Pos. 21. Amtshauptmannschaften (jenseitiger Bericht S. 488—493). Der Betrag der letzten Bewilligung war 29,800 Thlr. etatmäßig, 905 Thlr. transitorisch, 30,705 Thlr. überhaupt; der des gegenwärtigen Postulats ist 34,720 Thlr. etatmäßig, 800 Thlr. transitorisch, 35,520 Thlr. überhaupt; also werden 4920 Thlr. etatmäßig mehr, 105 Thlr. transitorisch we niger, überhaupt 4815 Thlr. mehr gefordert. Diese Summe vertheilt sich folgendergeftalt: 1) 1400 Thlr. etatmäßig als Erhöhung der Aequiva- lente für Dienstaufwand um 100 Thlr. für jede Stelle, 2) 3000 - etatmäßig als Dispositionsquantum zu angemessener Verbesserung der amts hauptmannschaftlichen Dienstgehalte, 3) 520 - etatmäßig als Erhöhung des Ansatzes: Insgemein (von zeither 680Thlrn. auf 1200 Thlr.), 4) 300 - transitorisch als Ortszulage für die Amtshauptmannschaft zu Chemnitz, wogegen in Wegfall kommen: 405 Thlr. an zeitherigen Agiovetgütungen. Die Motiven zu den vorgeschlagenen Erhöhungen giebt der jenseitige Bericht S. 490. Sie gründen sich zu 1 auf die dermalige Unzulänglichkeit der Dienstaufwands äquivalente; zu 2 auf die in der Ständeversammlung wie derholt anerkannte Nothwendigkeit einer Aufbesserung der Gehalte überhaupt, die jedoch — da jetzt die Aufstellung eines definitiven neuen Besoldungsetats noch nicht an der Zeit erschienen — bei der Verschiedenheit der Bezirke nach Ermessen des Ministeriums zu vertheilen sein werde; zu 3 auf den zeitherigen wirklichen Bedarf; zu 4 auf den kost spieligen Aufenthalt in Chemnitz und die sonstige Stellung der dortigen Amtshauptmannschaft. , Die jenseitige Deputation hat die sämmtlichen Vor schläge befürwortet, jedoch aus den S. 492 ihres Berichts üngeführten Gründen das unter 2 pöstulkrte Dispositions- quantum von 3000 Thlrn. in eine Summe von 2800 Thlrn. zu fester Gehaltzulage an je 200 Thlr. für die Anttshäuptleute verwandelt und zugleich unter der Be dingung, daß jedem Amtshauptmanne die Haltung eines eignen Fortkommens zur Pflicht gemacht werde, die Ge nehmigung des Postulats unter 2 mit nur 280Ü Thlrn. beantragt. Die zweite Kammer ist diesen Vorschlägen beigetreten und hat die ganze Position demgemäß mit 34,520 Thlr. etatmäßig, 800 Thlr. transitorisch, 35,320 , Thlr. überhaupt bewilligt. Die diesseitige Deputation schließt sich in ihren Ansich ten der Mehrzahl der gedachten Beschlüsse an. Sie hat eben so die Bewilligung von 1400 Thlrn. als Erhöhung der Aequivalente für Dienstaufwand um 100 Thlr. für jede Stelle, als von 2800 Thlrn. zur angemessenem Ver besserung der amtshauptmannschastlichen Dienstgehalte zu befürworten. Nach reiflicher Erwägung muß sie auch die Genehmigung der letztem Summe in der Form einer gleich mäßigen Zulage zum Gehalt jeder amtshauptmannschaft- lichen Stelle an 200 Thlrn. und nicht in der eines Dis positionsquantums zu einer solchen Zutage nach dem Er messen des Ministeriums, wie es die Staatsrcgierung bean tragt, empfehlen. Sie findet eine feste Gehaltserhöhung an sich mehr in Einklang mit den Verhältnissen des höher» Staats dienstes, wo allenthalben die Stellen eine bestimmte Do tation haben. Sie hält es im Interesse des Dienstes für erforderlich, daß jeder Amtshauptmann in den Stand gesetzt sei, den beträchtlichen ihm obliegenden Aufwand bestreiten zu können, ohne durch finanzielle Rücksichten, besonders bezüglich der Gewinnung eines tüchtigen Secretärs und des Unternehmens häufiger Reisen gehindert zu sein. Sie hält es auch für billig, daß bei der von den fraglichen Beamten zu beanspruchenden gleich eifrigen Erfüllung ihrer Dienstpflicht allen ein gleicher Gehalt gewährt werde. Sie hofft, daß bei der beantragten Aufbesserung aller Gehalte der nachtheilige Personenwechsel in einer Stellung, wo es hauptsächlich auf genaue Localkenntniß ankommt, selten eintreten und der Posten eines Amtshauptmanns weniger als Durchgangsposten werde angesehen werden. Sie glaubt endlich, daß durch Wegfall eines Ermes sens bei der Vertheilung der Zulagen manche mögliche, für den Dienst ungünstige Mißstimmung vermieden werden könne. Hingegen hat sich die Deputation nicht entschließen können, sich für die jenseits festgestellte Bedingung zum Anspruch an die Gehaltzulage, das Halten eignen Fort kommens, zu entscheiden. So wünschenswerth es in der Regel erscheinen muß, daß jeder Amtshauptmann damit versehen sei, so ist doch auch nicht zu verkennen, daß in einzelnen Fällen, wo vom Sitz der Amtshauptmannschaft aus das Reisen auf der Eisenbahn oft zu benutzen und ein anderes Fortkommen leicht zu erlangen ist, die Hal tung eines eignen nicht unerläßlich sein mag. Auch würde bei der jetzigen Kostspieligkeit eines solchen jene Bedingung die zuzubilligende Gehaltserhöhung hier und da geradehin illusorisch machen. Auch steht zu erwarten, daß die Ob sicht des Ministeriums immer auf das Behindern jeder - Dienstvernachlässigung in diesem Bezüge gerichtet sein werde.
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