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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Sache einseitig beurtheile. Ja das ist einmal nicht anders. -Parteien sind Parteien und Parteien urthcilen von ihrem Standpunkte und der Standpunkt ist eben einseitig. Aber Sache der hohen prüfenden Behörde ist cs auch unpar- teiisch zu ermessen, ob die Sache wahr und gegründet ist? Ich begnüge mich damit, der hohen Staatsrcgierung den Wunsch an das Herz zu legen und hoffe, daß sie ihn be rücksichtigen wird. v. Erdmannsdorf: Ich bitte um Erlaubniß, noch Etwas hinzu zu fügen. Es ist bekannt, wie wichtig die Zusammenlegung der Grundstücke, womit doch die Commis sion jetzt hauptsächlich nur noch zu thun hat, in landwirth- schaftlicher und auch nationalökonomischer Beziehung ist, und ich kann dem hohen Ministerium versichern, daß man gerade darüber klagt, daß die Zusammenlegung noch nicht weiter vorgeschritten ist, ich kann aber auch versichern, daß wenigstens die Ansicht allgemein verbreitet ist, daß in die sen Sachen die Sporteln für die Specialcommissare zu hoch seien und gerade der wesentliche Grund es mit ist, warum die Zusammenlegung noch nicht weiter vorwärts geschritten sei, als es jetzt der Fall ist. v. Heynr'tz-Weicha: Ich habe mehrfach mit Zusam menlegungen zu thun gehabt, habe ähnliche Erfahrungen gemacht und muß mich also in demselben Sinne ausspre chen, wie es sehr zu beklagen ist, daß bei Zusammenlegun gen alle Mal so bedeutende Kosten stattsinden. Bürgermeister Starke: Ich kann gegen den Vor schlag, daß dergleichen Mißstände von der hohen Staats regierung erwogen werden möchten, etwas nicht einwenden. Ich gebe auch gern zu, daß die gemachten Erfahrungen eine Erwägung wünschenswert!) erscheinen lassen; allein die Ausführbarkeit des Vorschlags will mir noch nicht recht einleuchten. Wenn einmal sämmtliche juristische, so wie ökonomische Specialcommissare ft'xirt sind, wie vorgeschlagen worden, so wird es nicht ausbleiben, wie es auch jetzt der Fall ist, daß einzelne mehr oder weniger das Vertrauen der Parteien gewinnen und andre vielleicht gar nicht von den Parteien zugezogen werden, diese werden also die Ge halte ganz umsonst beziehen, während die fleißigen oder mit mehr Vertrauen beehrten Commissare alle Geschäfte besorgen müßten, und verhältnißmäßig gering dafür belohnt werden würden. Präsident v. Schönfels: Sofern Niemand weiter das Wort begehrt —. Königlicher Cvmmiffar vr. Weinlig: Die Be merkungen des Herrn Vicepräsidenten, welchen einige andre Kammermitglieder beigetreten sind, sind gewiß im höchsten Grade beachtenswerth und es kann durchaus nicht die Ab sicht der Regierung sein, sich einer Erwägung der Frage, welche hier angeregt worden ist, zu verschließen; in welchem Sinne aber das Resultat ausfallen wird, bin ich um so weniger im Stande, jetzt zu bestimmen, als in der Lhat dieser Antrag auf Fixation der Commissare bisher von kei ner Seite her im Lande gemacht worden ist und daher als ganz neu und überraschend kommt. Man verzeihe daher, wenn ich nicht in der Lage bin, auf der Stelle die Conse quenzen, die möglicher Weise aus einer solchen Einrichtung folgen könnten, vollständig zu übersehen; so weit es aber auf den ersten Blick scheint, dürfte es allerdings einige Schwierigkeit darbietcn, Leute, die nicht als eigentliche Beamte anzusehen sind, sondern als für einzelne Geschäfte Beauftragte, und zwar Geschäfte, die nach Zahl und Um fang außerordentlich wechseln, gleich festbezahlten Beamten zu sixiren, ohne auf der andern Seite in unnöthige Aus gaben zu verfallen oder der Thätigkeit und Regsamkeit dieser Leute selbst nachtheilig zu werden. Wenn aber auch auf einen Vorschlag der Art nicht eingegangen werden sollte, so dürfte vielleicht ein Mittel ausgefunden werden, die Fixation nicht als eine absolute zu bezeichnen, sondern mehr als eine Fixation nach Maßgabe der ausgeführten Geschäfte, um das Sportuliren für jeden einzelnen Act zu vermeiden. In dieser Weise würde sich vielleicht ein Mittelweg finden lassen. Es wird aber ganz bestimmt nicht eines besonder« Antrags der geehrten Kammer bedürfen, um die Regierung zu ver anlassen, Erwägungen in dieser Richtung anzustellen. Man hat aber dagegen auf der andern Seite, wie es scheint, sich beklagt über die Weitschweifigkeiten und Schwierigkeiten bei Ausführung der Zusammenlegungen. Es schien sich die Klage nicht lediglich auf die Höhe der Kosten zu richten, sondern auch auf die Umständlichkeit und Schwierigkeit des Verfahrens. Im Allgemeinen hat bisher die Regierung keine Veranlassung gehabt, überhaupt das bestehende Zu sammenlegungsgesetz und die bestehenden Bestimmungen der Ausführung als ungeeignet oder unpraktisch beklagen zu hören, wenigstens sind-dem Ministerium keine Beschwer den, weder in der einen, noch in der andern Richtung zu gekommen, selbst über den Punkt des zu hohen Liquidirens ist bei dem Ministerium nie Beschwerde geführt worden, es ist daher anzunehmen, daß die Generalcommission als Mittelbehörde mit Feststellung der Liquidationen in jedem einzelnen Falle fertig geworden ist, ohne daß es jemals des Eingreifens der Oberbehörde bedurfte. Jndeß, es scheint nicht so, und deswegen muß es der Regierung sehr ange nehm sein, bei dieser Gelegenheit von den Beschwerden in Kenntniß gesetzt zu werden, die wirklich bestehen, ohne daß das Ministerium und die Regierung darauf aufmerksam gemacht wurde. Was aber die Weitläufigkeiten im Ver fahren anlangt, so wäre sehr zu wünschen, daß, wenn auch nicht bei dieser Gelegenheit, bei der Budgetberathung in der Kammer, doch in einer andern Weise, die ernstlichen Wünsche des bei der Zusammenlegung betheiligten Publi kums, in Bezug auf etwaige Abänderungen der bestehenden Ausführungsbestimmungen, — denn auf das Gesetz selbst
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