3444 6. Zu S. 16 bei 6, Frau en Hain betreffend. In der Feststellungsverordnung vom 25. Mai 1860, S. 5, ist erwähnt, daß gegen die dem neuen Wildbette zu gebende Richtung, weil dadurch einige kleine, dortigen Häuslern gehörige Wiesengrundstücke durchschnitten wür den, von den dortigen Deputaten reclamirt und eine Ver drückung der Linie nach links beantragt worden sei. Diese Reklamation ist aus den in der Verordnung an gegebenen Gründen abgewiesen, dabei jedoch bemerkt worden: es werde bei der von der dasigen Rittergutsherrschaft vorläufig, wenn auch noch nicht verbindlich erklärten Geneigtheit zu Ausgleichung des Landverlustes hoffent lich gelingen, die die Betheiligten treffenden Nachtheile möglichst zu vermeiden und es werde der Commifsar darauf thunlichst hinzuwirken haben. Es hat darauf und nachdem fich bei wiederholter Prü fung möglicher Varianten keine als empfehlenswerth her ausgestellt hatte, die genannte Gutsherrschaft am 25. Februar 1861 die aus der in der Kanzlei zur Einsicht ausliegenden Protokollsabschrift ersichtliche Erklärung abgegeben. 7. In der Beilage S. 15, bei 10, 11, sind Grund stückszusammenlegungen in Görzig und Bauda erwähnt. In Görzig, wo sowohl die betreffende Specialcommission, als auch die Vertreter der Betheiligten, zeitig genug von dem Projecte der Röderregulirung Kenntniß hatten, scheint letzteres allerdings unbeachtet geblieben zu sein. In allen anderen Fluren, namentlich auch in Bauda, ist durch Ver nehmungen der Specialcommissionen mit dem Commifsar für die Röderregulirung erzielt worden, daß die Planlage der Zusammenlegung und die bei letzterer herzustellende» Entwässerungszüge mit dem Röderregulirungsplane im Ein klänge stehen. (Acten 6.K. Nr. 53.) Redakteur H. Meinhold, Seeretär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von V. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 20. Juli 1861.