Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
And ähnlichen Gegenständen, welche zum Verkauf oder' zum Verbrauch zusammengcbracht zu werden pflegen und deren Bestand nach Größe und Werth daher einem steten Wechsel unterworfen ist, soll die Versicherung auf den durchschnittlichen oder selbst auf den muihmaßlichcn höch sten Betrag, der nach dem Umfange des Geschäfts, der Production u. s. w. anzunehmen stehet, zulässig sein." 5. Zu §. 16 ist folgender Zusatz angenommen worden: ,,Jn dem 15 gedachten Falle bleiben jedoch die betreffende Versicherungsanstalt und beziehendlich der be stätigte und bei der Versicherung betheiligt gewesene Agent straflos, wenn nachgewiesen werden kann, daß die Uebervcrsicherung ohne ihr Wissen und ohne ihre Mit wirkung stattgefunden hat." Die unter 1 bis mit 5 angeführten Anträge und Zu sätze beruhen auf Einvcrständniß der Staalsregierung und der jenseitigen Deputation und sind daher, wenn der obige Hauprantrag angenommen wird, als mitangenommen zu betrachten' wie dies auch in der Zweiten Kammer geschehen. Sollte der Hauptantrag auf en bloo-Annahme keine Annahme finden, so wird sich die Deputation einer spcciellcn Beurrheilung der einzelnen Paragraphen und mithin auch der vorbemerklen Punkte zu unterziehen und anderweit Be ucht zu erstatten haben. Zum Schluß ist noch verschiedener Petitionen zu ge denken; sie beziehen sich sämmilich auf das Mobiliarvcr- sicherungswesen und stehen sich in ihren Ansichten über die wesentlichsten Fragen direct entgegen. Im jenseitigen Be richte, S. 295 flg., haben sie eine ausführliche Beleuchtung erfahren und cs erlaubt sich die Deputation, darauf Bezug zu nehmen. Die Petitionen* *) sind folgende: 1) Petition des mituntcrzeichneten Bürgermeisters Müller aus Chemnitz um Erlaß einer Gesetzvorlage, nach welcher mir der jetzigen Landesimmobiliarvcrsiche- rungsanstalt ein Institut für freiwillige Mobiliar versicherung verbunden werde; 2) Petition des landwirthschaftlichen Vereins zu Ma rienberg, die Uebernahme der Mobiliarversicherungen an den Staat betreffend; 3) Petition des Landwirthschafts- und Gewerbevcreins zu Forchheim um Errichtung einer Staatsmobiliar versicherungsanstalt; 4) Petition des Stadtraths und der Sradtvcrordneten- schaft zu Marienberg, überreicht vom stellvertreten den Abgeordneten der Zweiten Kammer, Schneider, um Erlaß einer Gesetzvorlage, nach welcher mit der jetzigen Landes-Im Mobiliarbrandversicherungsanstalt ein Institut der Mobiliarversicherung verbunden werde; L) Petition der Dresdener Feuerversicherungsanstalt, die das Mobiliarfeuerversicherungswesen betreffenden Bestimmungen des mittelst königlichen Decrets vom 29. Januar 1861 an die hohe Ständeversammlung gelangten Gesetzentwurfs, das Jmmobiliarbrandver- sicherungswcsen betreffend; 6) Petition des Stadtrarhs und der Stadtverordneten zu Marienberg und des Directoriums des landwirth- schastlichen Vereins daselbst, 1) um Unterstützung derjenigen Staatsangehörigen aus Staatskassen in Brandunglücksfällen, *) S. L.M. N. K. S. 3170 u. 3223. welche wegen der Beschaffenheit ihrer Gebäude von den Privatvcrsicherungsanstaltcn zur Ver sicherung ihres Mobiliars entweder gar nicht oder doch nur zu unerschwinglicher Prämie angenom men werden; 2) um Erlassung vinculirender Bestimmungen für dieselben Anstalten, wodurch der Willkür bei Vergütung von Brandschäden, Annahme von Versicherungen und Stellung der Prämiensätze vorgebeugt werde; 7) Petition des Landwirthschafts- und Gewcrbcvereins zu Niederforchheim, als Anschluß an die sub 6 ge nannte Petition; 8) Petition des I)r. Hcyner, Abgeordneten der Zweiten Kammer; sie beantragt, bei der Staatsregierung sich dahin zu verwenden: a) daß die Zahl der Agenten obnc besondere Ge nehmigung der Brandversichcrungscomnnssion vermehrt werden dürfe; b) daß das Verbot des Herumreisens der Agenten zu Sammlung von Versicherungen gänzlich und c) daß das Verbot, nach welchem die als Agenten concessionirten Chefs von Handlungshäusern die Agenturgeschäfte durch ihre Geschaftstbeil- baber und Prokuristen und sonst zum Firmiren für das Geschäft berechtigten Personen nicht besorgen lassen dürfen, insoweit, daß die An nahme von Anmeldungen bei diesen Geschäfts- theilhabern und Gehülfen ebenfalls erfolgen dürfe, wieder aufgehoben werde. Sie fällt mir der Petition der Dresdener Gesellschaft unter 5 zusammen, insoweit daselbst ebenfalls die Aufhebung von Beschränkungen bezüglich des Agentcnwescns bean tragt wird. Das Verbot unter e besteht keineswegs in der behaup teten Allgemeinheit; es ist durch die Verordnung vom 13. December 1836 nicht ausgeschlossen, daß die bezeich neten Chefs in ihrem Geschäftslocale die eingehenden An meldungen durch ihr Geschäftspersonal annehmcn lassen, cs ist vielmehr in §. 15 nur verboten, daß sie Personen zur Sammlung von Versicherungen ausschicken, wenn düse nicht ebenfalls verpflichtet sind. 9) Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Pausa; sie beantragen ein Gesetz, durch welches mit der Landesimmobiliarbrandversickerungsanstalt eine Mobiliarversicherung verbunden werde; 10) Petition des Stadtraths zu Oelsnitz; er bittet eben falls um Vorlegung eines Gesetzes, durch welches mit der Landesimrnobiliaranstalt eine Mobiliarvcr- sicherung verbunden werde, ferner, wie die Petenten 6. unter 1 und 2, um Unterstützung der dort be zeichneten Calamitosen aus Staatsmitteln und um bindende Bestimmungen für die Anstalten bei Ver gütung von Brandschäden u. f. w. In der Zweiten Kammer ist beschlossen worden: 1) die Petition der Dresdner Fcuerversicherungsgcsell- schaft, soweit sie nicht durch die getroffenen Abän derungen Erledigung gefunden, was namentlich durch die veränderte Fassung des h. 1g, sowie durch Er leichterung des Verkehrs mit den Behörden und Auf hebung der Kosten durch §. 13 geschehen, sowie die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder