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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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und 1855 veranlaßten Aufwand betreffend, den heute gefaßten Beschlüssen gemäß der Staats regierung gegenüber erklären will? Es antworten mit I a: Vicepräsident v. Friesen. Secretär v. Egidy. Secretär Wimmer. Domherr v. Watzdorf. Hofrath 0r. Hänel. Graf Wilding v. Königsbrück. Oberhofprediger vr. Liebner. Bischof Forwerk. Graf v. Schönburg. Bürgermeister Löhr. Bürgermeister Clauß. Bürgermeister Gottschald. Rittergutsbesitzer v. Römer. Rittergutsbesitzer Kraft. Bürgermeister Hennig. Freiherr v. Beschwitz. Kammerherr v. Zehmen. Klostervoigt v. Posern. Rittergutsbesitzer v. Böhlau. Kammerherr v. Metzsch. Bürgermeister Müller. Freiherr v. Schönberg-Bibran. Kammcrhcrr v. Miltitz. Oberbürgermeister Pfotenhauer. Landesbestallter Hempel. Präsident v. Schönfels. Präsident v. Schönfels: Es hat somit der Antrag einstimmig Annahme gefunden und es ist der zweite Gegenstand unserer Tagesordnung erledigt. Wir würden nun zum dritten übergehen und zwar zum Berichte der ersten Deputation über das könig liche Decret vom 25. März 1861, den Gesetzent wurf, die gütliche und kostenfreie Vermittelung streitiger, noch nicht gerichtlich anhängiger Ci- vilansprüche durch die Untergerichte betreffend, 'otern es die Kammer genehmigt, daß dieser Gegenstand rorgetragen werde. Ich sage deshalb, sofern es die Kam mer genehmigt, weil der betreffende Bericht erst gestern ausgegeben wurde und daher die gesetzliche Frist nicht inne liegt. Ich frage, ob die Kammer diesen Bericht, den ich als eventuellen auf die Tagesordnung gebracht habe, be- ralhcn will? — Einstimmig Ja. Ich würde nun Herrn Bürgermeister Müller als Re ferenten ersuchen, den Rednerstuhl zu betreten und den Bericht vorzutragen. Referent Bürgermeister Müller: Las königliche Decret lauter: (S. L.M. U. K. S. 3503.) Dec Eingang des Entwurfes lautet so: (S. L.M. ll. K. S. 3503.) Ich würde nun die allgemeinen Motiven vorzulesen baden, indessen kann ich wohl annehmen, daß die hohe Kam mer wünscht, daß, da sie durch die mitgetheilren Unterlagen bekannt sind, davon, sowie von Vorlesung der speciellen Motiven abgesehen werde. Ich schlage das Absehen vor und bitte den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen. Präsident v. Schönfels: Sofern die hohe Staats regierung Nichts dagegen hat, (das Einverständniß wird erklärt - frage ich nun die Kammer, ob Jemand wünscht, daß die allgemeinen und speciellen Motiven vorgelescn werden? — Aus dem Stillschweigen entnehme ich, daß dieses nicht der Fall sein soll; wir gehen daher zum Berichte über. (Die nicht zum Vortrage gekommenen allgemeinen Mo tiven s. L.M. II. K. Nota S- 3503.) Referent Bürgermeister Müller: Ich gehe nun zum Berichte über. Dieser lautet: Um den mit Proceßführungen verbundenen Nachtheilen vorzubeugen, sind fast in allen Staaten Einrichtungen ge troffen, welche die baldmöglichste gütliche Ausgleichung der Parteien bezwecken. Es erstrecken sich dieselben entweder auf Maßregeln, welche noch vor Beginn der Procesfe zu beobachten sind, oder es wird die Gütepflegung nach Ein gang der Klage und erfolgter Ladung der Parteien als der erste gerichtliche Schritt zur Pflicht gemacht. In letzterer Hinsicht enthalten die sächsischen Proceßordnungen die be kannten, von Zeit zu Zeit neu eingeschärften Bestimmungen. In erstgedachter Beziehung ist das Gesetz vom 22. Juni 1846 zu nennen, nach welchem besonders gewählte Frie densrichter der Ausgleichung noch nicht rechtsanhängiger Civilstreiligkeiten sich unterziehen sollten. Die gute Absicht die ses Gesetzes ist jedoch nicht erreicht worden. Der Grund davon lag, wie bekannt ist, theils in der Schwierigkeit, die geeigneten Persönlichkeiten für dieses Friedensamt zu finden, theils darin, daß diese Friedensrichter nicht die Macht hat ten, die geladene Partei zum Erscheinen zu nöthigen. Es wurde daher das gedachte Gesetz wieder aufgehoben. Die demselben zum Grunde gelegene gute Absicht soll nun durch den vorliegenden Gesetzentwurf auf anderem Wege erzielt werden. Nach demselben sollen die unteren Gerichtsbehör den an die Stelle der früheren Friedensrichter treten und diese Behörden sollen berechtigt sein, die Parteien bei Ver meidung von Geldstrafen zum Erscheinen vorzuladen. Die Zweite Kammer hat dem Entwürfe mit 44 gegen 12 Stimmen die Genehmigung ertheilt und von diesen letz teren würden die meisten mit „Ja" geantwortet haben, wenn nicht im §. 7 der Gegenpartei das Recht der Ablehnung der Verhandlung anheim gestellt worden wäre. Die unterzeichnete Deputation wird auf diesen letzt bemerkten Punkt weiter unten zurückkommen, sie schließt sich aber im Allgemeinen der Ansicht, daß der Gesetzent wurf zweckmäßig erscheine und anzunehmen sei, hiermit an. Präsident v. Schönfels: Es würde nun die allge meine Debatte zu beginnen haben, sofern eine solche beliebt werden sollte. Ich muß die Anwesenden auf der Tribüne ersuchen, sich ruhig zu verhalten, ich sehe mich sonst genö- thigt, die Galerie räumen und die Thüren verschließen zu lassen. Schon mehrfach ist der Fall vorgekommen, daß auf den Tribünen Unruhe herrscht, ich muß bedauern, daß ich diese Mißbilligung öffentlich ergehen lassen muß. Wenn Niemand bei der allgemeinen Debatte sich be- theiligt, so würden wir zum speciellen Theile des Berichtes übergehen können. Referent Bürgermeister Müller: 8- * des Entwurfs mit Motiven s. L.M. ll. K. S. 3504.
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