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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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namentlich über die Hauptpunkte, die dem Organisations plane zu Grunde gelegt werden sollen, so erlaube ich mir, zu den Punkten unter 1, 2, 3, 4, auf Sekte 435 und 436 des Berichts Einiges hervorzuheben. Was den ersten Punkt betrifft, so ist ganz richtig, daß beide Pläne von verschie denen Seiten auszusassen und hiernach zu beurtheilen sind. Indessen, ich leugne nicht, daß, soweit ich aus der Praxis und aus Erfahrung es beurtheilen kann, mir der Plan der Regierung bei Weitem annehmbarer erscheint, als die von der Zweiten Kammer hierüber abgegebenen Ansichten. Was den zweiten Punkt betrifft, so bekenne ich offen, daß ich auch hier wieder der Vorlage den Vorzug geben muß ge gen die Bedenken und Einwendungen, die Seitens der Zweiten Kammer und auch von unserer Deputation die- seMalb im Berichte niedergelegt worden sind. Hier handelt es sich nämlich um die Verantwortlichkeit der Bau ämter. Die Regierung hat ganz Recht, wenn sie sagt, das Bauamt als Collegium habe im Allgemeinen die Verantwortlichkeit in Bezug auf die Ausführung und Überwachung der Gegenstände, die zu ihrem Reffort ge hören. Von der Zweiten Kammer wird das desavouirt; man will unter präcisester Bestimmung dasselbe vinculirt sehen und von unserer geehrten Deputation wird sogar verlangt, daß nächst der Verantwortlichkeit, die das Colle gium auf sich zu nehmen habe, auch noch jedes einzelne Mitglied des Bauamtes zu dieser Verantwortlichkeit ver bunden sein soll. Nun, meine Herren, ich habe bis jetzt immer geglaubt, daß kein Mensch Etwas mehr zu leisten verbunden ist, als er seiner Qualität nach wirklich zu leisten vermag. Nun stehen zwar die Herren Amtshauptleute in dem Credit, daß es ihnen zum großen Theil gelungen ist, sich so auszubilden, daß sie ihren Berufspflichten in der Hauptsache zu genügen vermögen, selbst in Geschäftsangele- genhcilen, die ihnen von Haus aus gänzlich fremd sind. Lebendige Anschauung, praktische Erfahrung, Austausch der Meinungen :c. haben da viel gethan und meist glücklich uachgeholfen. Aber Techniker sind sie darum noch lange nicht und wenn sie nun für das rein technische Element in den Geschäften die Verantwortlichkeit übernehmen sollen, so müßte ich wenigstens wünschen, daß es uns so ginge, wie den Herren Dfsiciers, die zu ihrer Ausbildung auf einige Zeit in die Kriegsschule und in den Generalstab commandirt werden, daß wir nämlich einen förmlichen Lehrcursus in einer polytechnischen oder in einer Gewerbe schule angewiesen bekamen. Dann könnten ebenfalls die gewonnenen Resultate eine Garantie bieten und würde es sich rechtfertigen lassen, wenn dem Amtshauptmann die Verantwortlichkeit auch vom technischen Standpunkte aus zugeschoben werden wolle; immer bleibt es aber sehr be denklich, und jedenfalls würde dadurch die schwierige Par tie in der amlshauptmannschaftlichen Function wesentlich gesteigert! Zu Punkt 3 wirb bemerkt, daß „sämmtliche Mitglie der eines Bauamtes zugleich die Pflicht haben sollen, unmit telbar auf Abstellung wahrgenommener Mängel bei den Ver kehrsmitteln hinzuwirken". Das ist nun freilich ganz richtig; da werden und müssen Collisionen entstehen. Ich würde wünschen, daß die Abstellung von rein technischen Mängeln nur dem technischen Mitglieds des Bauamtes zustehcn solle; treten combinirte Verhältnisse dazu und greifen namentlich die sogenannten politischen Elemente und Fragen ein, so wird der Techniker, der sich in richtiger Eckenntniß seiner Stellung schon selbst sagen dürfte, daß er hier einer andern Autorität nachzutreten hat, sich auch von selbst zurück ziehen, bis er mit dem betreffenden Mitglieds des Bauam- tes Rücksprache genommen. Das macht sich in Praxi un ter verständigen und coulanten Mitgliedern eines Colle- giums schon von selbst und so bedarf es gar nicht der positiven Vorschrift, um so gewisser, als sich Niemand dazu drängen wird, sich in Sachen zu immisciren, denen er nicht ganz sicher gewachsen ist, wo er also in Conflict kommen kann, da seiner Anordnung selbstverständlich die persönliche Verantwortlichkeit folgt. Im klebrigen erlaube ich mir späterhin noch bei der Detailbcrathung einige Bemerkungen. Präsident v. Schönfels: Zunächst der Herr Vice präsident und dann der Herr Amtshauptmann v. Bieder mann. Vicepräsidcnt v. Friesen: Es ist schon ein Haupt grund erwähnt worden, aus welchem man sich jetzt kurz fassen kann, nämlich, daß die ganze Organisation gegen wärtig noch nicht zur Entschließung vorliegt. Außerdem hat der Herr Finanzminister auch schon aus den vorgcleg- ten Grundzügen nachgewiesen, daß die Vermehrung des Personals gegen jetzt nicht sehr erheblich sein wird. Ich wollte nur aus früherer Kenntniß der Sache noch Einiges hinzufügen. Was die jetzt noch bestehenden Straßen- und Wasserbaucommissionen anlangt, die künftig in Straßen- und Wasierbauämter verwandelt werden sollen und zwar combinirt, während jetzt die Straßenbaucommission und die Wasserbaucommission etwas Besonderes ist, so kann ich ver sichern, daß bis jetzt oder wenigstens früher das Personal beinahe größer war, als cs künftig sein wird. Denn es gehörte zur Straßen- und Wasierbaucommission außer den Amtshauptleuten und außer den Justizbeamten und Rcnt- beamten auch noch der Kreishauptmann für 3, 4 oder 5 Amtshauptmannschaften, die zu seinem Kreise gehörten. Ferner befand sich in Dresden für die Straßenbauangelegen- heitcn ein Straßenbaucommissar für das ganze Land; end lich für die Wasierbauangelegenheiten auch in Dresden ein Wasserbaudirector und ein Adjunct und mehrere Wasser bauconducteure und ich kann in dieser letztem Beziehung es versichern, daß gerade in Wasserbausachen die technische Hülfe außerordentlich fehlte; denn wenn an den kleineren Flüssen des Landes etwas zu thun war, an der Elster,
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