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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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länger fortdauern zu lassen, wenn nicht ganz überwiegende Gründe, denen inan sich fügen mußte, den Ausschlag ge geben hatten. Daß aber die Academie, wenn ihre Aufhebung erfolgt, mit Ehren von dem Schauplatze abtritt und den Ruf einer für das Land segensreichen Wirksamkeit hinter sich läßt, ist eine Anerkennung, auf die sie vollgültigen Anspruch hat und es wird in dieser Beziehung nicht der nochmaligen Versicherung bedürfen, daß Niemand weniger, als die Academie selbst die Schuld daran trägt, wenn die Zwecke, für die sie ursprünglich errichtet worden ist, jetzt auf andere und vollkommenere Weise ohne ihre Mitwirkung erreicht werden können. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort verlangt? — Da dies nicht der Fall ist, so kann ich die Debatte über diesen Theil des Berichtes schließen und insofern der Herr Referent nicht noch Etwas zu bemerken hat, zur Abstimmung übergehen. Der Antrag, um den es sich handelt, befindet sich auf Seite 880 des Berichts. Derselbe wird erledigt werden durch Namens aufruf. Der Antrag geht dahin: „Die Kammer wolle sich damit einverstanden er klären, daß die chirurgisch-medicinische Academie zu Dres den als medicinische Lehranstalt und Prüfungsbehörde behufs der Zulassung zur ärztlichen Praxis noch vor dem Ende der laufenden Finanzperiode aufgehoben werde." Ich frage, ob dieKammer diesem Antrage ihrer Deputation beipflichtet? Die Frage bejahen sämmtliche Anwesende: Vicepräsident v. Friesen. Secretär v. Egidy. Domherr v. Watzdorf. Graf Solms-Wildenfels. Advocat v. Kdnncritz. Hofrath vr. Hänel. Graf Wilding v. Königsbrück. Obcrhofprcdiger l)r. Licbner. Bischof Forwerk. Superintendent vr. Lechler. Domherr v. Stammcr. Graf v. Schönburg. Bürgermeister Löhr. Bürgermeister Clauß. Freiherr v. Wclck. Rittergutsbesitzer Rittner. Bürgermeister Gottschald. Rittergutsbesitzer v. Römer. Rittergutsbesitzer Kraft. Bürgermeister Hennig. Kammerherr v. Zehmen. Graf v Stolberg. Klostervoigt v. Posern. Rittergutsbesitzer v. Böhlau. Kammerherr v. Mctzsch. Bürgermeister Müller. Freiherr v. Schönberg-Bibran. Oberbürgermeister Pfotenhauer. Landesbestallter Hempel. Präsident v. Schönfels. Präsident v. Schönfels: Es hat daher der Antrag einstimmige Zustimmung erhalten. Referent Vicepräsident v. Friesen: Ich fahre nun fort im Vortrage des Berichts der Zweiten Kammer: (S. L.M. H. K. S. 4088, Sp. 2 bis Z. 8 v. u. „Dem nächst hat nun die Berichterstattung" bis „allenthalben gewahrt werden.") Die zweite Deputation der jenseitigen Kammer hat nun zu diesen vier Punkten in ihrem Berichte sehr aus- l- K- (9. Abonnement.) führliche Motiven gegeben und ich bitte um die Erlaubruß, mir zu gestatten, daß die Vorlesung dieser einzelnen Mo tiven im Berichte unterbleibe. Die Deputation bringt nun blos die Anträge zur Beschlicßung. Präsident v. Schön fels: Es würde nun wohl der Vorschlag des Herrn Referenten zu genehmigen sein, daß von Vorlesung -der Motiven abgesehen werde, wenn von Selten der Staatsregierung eingewilligt würde. — Dies geschieht. (S. L.M. II. K. S. 4088, Sp. 2, Z. 7 v. u- bis 4089 Sp. 2, Z. 20 v. o.) Referent Viccpräsident Freiherr v. Friesen: Zu dem ersten Punkte macht nun die jenseitige Deputation drei ver schiedene Anträge, die auch von unserer Deputation zur Annahme empfohlen werden. Es wird nämlich vorge schlagen: „Die Kammer wolle ihre Zustimmung zu folgenden Sätzen der Grundzüge unter erklären: g) Punkt 1. Abs. 1. Von dem durch Verordnung zu bestimmenden Zeitpunkte an findet eine Ausbildung zu Ausübung der Heilkunde in der Eigenschaft als Arzt zweiter Elaste oder bloscr Wundarzt nicht mehr statt. b) Punkt 2. Wer von jetzt an die Berechtigung absol- virt habe." Zu Punkt 3 wird vorgeschlagen, ihn ebenfalls anzu nehmen, welcher so lautet: „Die als nothwendige Vorbedingung für die Zu lassung zur selbständigen ärztlichen Praxis über die Er gebnisse des akademischen Studiums abzulegenden Prü fungen sind in Beziehung auf den Umfang und das Maß der an die wissenschaftliche und praktische Reife und Tüchtigkeit der zu Prüfenden zu stellenden Anforderungen für alle Candidaten gleich. Sie erstrecken sich über alle Zweige der Heilkunde ohne Rücksicht darauf, welchem derselben der Candidat sich vorzugsweise zu widmen gedenkt. Es gicbt daher inskünflige nur eine Elaste von Aerzten mit gleicher Berechtigung und formell gleicher Befähigung (vergl. jedoch Punkt 8, 9, 12). Die Erlangung der medicinischen Doctorwürde ist kein nothwendiges Erforderniß der letzteren." Unsere Deputation schlägt nun vor, der Zweiten Kam mer in der Annahme dieser Punkte beizustimmen Seite 424 unseres Berichts, wo es heißt: II. folgenden Beschlüssen der Zweiten Kammer in glei cher Weise beizutreten: 1) der S. 883 des Berichts vorgeschlagenen Zustim mung zu Punkt I, 2 und 3 der Grundzüge sub 2) der S. 884 beantragten Genehmigung zu Punkt 5 der Grundzüge; Z
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