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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Kammerherr v. Zehmen: Ständische Schrift, einigc Zusätze zum Heimathgesetzc*) betreffend. (Wird verlesen.) Diese ständische Schrift ist von dem Referenten der jenseitigen Kammer entworfen, von der jenseitigen Depu tation geprüft, in der Kammer verlesen und darauf von der Zweiten Kammer genehmigt worden. Die diesseitige Deputation hat diese ständische Schrift einer Prüfung un terzogen, Nichts dagegen zu erinnern gefunden und bean tragt deren Genehmigung. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand Etwas gegen die Form und den Inhalt dieser verlesenen Schrift zu erinnern hat, so ist sie als genehmigt anzusehen und nachdem der Herr Referent erklärt hat, daß sie auch in der Zweiten Kammer Annahme gefunden hat, so wird sie in dieser Maße abgelassen werden. Wir können nun, da infolge weitere Mittheilungen nicht zu machen sind, zur Tagesordnung übergehen. In Betreff derselben bemerke ich, daß die Gegenstände, die auf der Tagesordnung stehen, einigermaßen abgeändert werden und zwar insofern, daß die Eisenbahn, das Depar tement des Ministeriums des Innern und die Zoll- und Steuerverhältnisse vorausgenommen werden. Es drängt dazu die Nolhwendigkeit in Bezug auf den bevorstehenden Landtagsabschied und dieFertigung der ständiscbenSchriften. Es können diese Schriften nicht eher gefertigt werden, als bis die betreffenden Differenzen ausgeglichen sind. Ich würde daher den Herrn Rittner ersuchen, den Rednerstuhl zu betreten, um uns die Resultate über das Ver- einigungsverfahren, die Eisenbahnfrage be treffend*) mi t z u t h e i le n. Referent Rittner: Ich habe der geehrten Kammer die Resultate milzruhetten, welche das Vereinigungsvcrfahren ergeben hat über die Differenzen, welche hinsichtlich der beiden Eisenbahnen zwischen beiden Kammern bestanden. Diese Verhandlung hat erst heute früh stattgcfunden und es liegt in der Natur dec Sache, daß meine Mirthcilungcn nur mündliche sein können. Zuerst mich zur Annabergcr Bahn wendend, habe ich mitzuthcilcn, daß zwei kleine Differenzen, die in Bezug auf die Petitionen bestanden, sich dadurch erledigt haben, daß die Zweite Kammer dem Be schlüsse der Ersten Kammer beigetreten ist und demnach in Bezug auf die Chemnitz-Annaberger Bahn kein Differenz punkt mehr vorhanden ist. Die zweite Bahn, die sogenannte voigtländische Verbindungsbahn anlangcnd, wolle sich die geehrte Kammer erinnern, daß in jener Kammer der Bau dieser Bahn an verschiedene Voraussetzungen gebunden S. Ü.M. l. K. S. 1096 stq. u- 2209 slg. II. K. S. 2371 flg., ISA) stq. n. 4202. ' , *) 'S. L.M. I. K. S. 2169 slg., 2178flg. II. .<i, S. 3712 flg.,3807 slg., 4265 flg. u. 4273. wat, von denen die Erste Kammer nur zwei angenommen hat, welche in dem von mir erstatteten Berichte, sub 1 und 2 zu ersehen sind. Bezüglich der dritten Voraussetzung hatte die Deputation gar keinen speciellen Beschluß vorge legt, weil er ihr als materiell erledigt erschien. Der be treffende Satz heißt so: „daß der Bau der fraglichen Bahn nur in dem Maße zu beginnen habe und fortzusühren sei, als die bei der Freiberg-Tharandter Bahn beschäftigten Arbeitskräfte frei werden". Diese Voraussetzung hatten wir Ihnen angerathcn, ab- zulchncn und zwar deshalb, weil nach unserer Ansicht dieser Zusatz keinen großen materiellen Werth hat; denn, wenn man ihr entgehen will, so wird man nur ganz einfach die Arbeitskräfte von einer Bahn wegnehmen und sagen, sie sind hier überflüssig geworden und cs ist trotzdem die Mög lichkeit geboten, eine andere Bahn anzufangen. Wir glaubten ferner, daß überhaupt die Bedenken gegen die Verwendung von Arbeitskräften in einem Landestheile, der in ziemlicher Entfernung liegt, nicht materiell in der Weise vorhanden sind, wie in Betracht der Nähe der Annabergcr Bahn. Wir haben ferner geglaubt, da überhaupt Re gierung und Stände im Principe einig sind, bei den bevor stehenden Bahnbauten dahin zu wirken, daß eben solche Kräfte nicht herbeigezogen werden, welche für andere Zwecke der Volksihäligkeit nothwendig sind, deshalb im Einverständnisse mit der Sraalsregierung der Antrag nicht nöthig sei. Allein die Zweite Kammer legt auf diesen Antrag großen Werth und zwar wegen der.Beschlüsse, welche übereinstimmend öfter bei anderen Bahnen gefaßt worden sind. In Bezug der Chemnitz-Annaberger Bahn hat die Erste Kammer auf Anrathcn der diesseitigen De putation diesen Antrag in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer angenommen, auch glaubt die Zweite Kammer eine formelle Bürgschaft darin zu finden, daß der Land- wirthschaft und Industrie keine Arbeitskräfte entzogen werden könnten und da die Staatsregierung gegen die Aufnahme dieses Satzes kein Bedenken geltend gemacht )at, so hat ihre Deputation geglaubt, diesen Antrag der Zweiten Kammer Ihnen bei der bevorstehenden Abstimmung zur Annahme empfehlen zu dürfen. Dieser Antrag lautet: „daß der Bau der fraglichen Bahn nur in dem Maße zu beginnen habe und fortzusühren sei, als die bei der Freiberg-Tharandter Bahn beschäftigten Arbeitskräfte frei werden." Ich will hier einschaltcn, daß nach der Ansicht beider Deputationen die Abstimmung nur eine sein soll. Die Zugeständnisse, die man Seiten der Deputation der diessei tigen Kammer gemacht hat, stehen durchaus in Verbindung mit den Zugeständnissen jener Kammer und wir bitten daher die geehrte Kammer, mit einer Abstimmung sämmt- liche Anträge abzutbun, damit nicht durch verschiedene Ab-
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