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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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doch, die Aufmerksamkeit der geehrten Kammer auf diesen Gegenstand richten zu müssen; denn er scheint mir die Hauptursache zu sein, weshalb nicht so viele Zusammen legungen zu Stande gekommen sind und weshalb man sie, abgesehen von der Stimmenzählung, nicht von solcher Nütz lichkeit und Ersprießlichkeit begleitet hält. Es ist noch auf die besondere Intelligenz hingewiesen worden, welche sich in dem Gebrauche der Zusammenlegung von gewissen Sei len kund gegeben habe. Meine Herren, ich glaube, wir thun gut, weder hinüber, noch herüber das Wort Intelli genz so viel zu gebrauchen, ebenso wenig, als ich gewünscht hätte, daß man einer widerstrebenden Minorität gleich Hals starrigkeit oder Mangel an Einsicht vorwirft; ebenso wenig, wie man es dem einen Kheil verargt, in seinem eigenen Privatinteresse auf Zusammenlegung anzutragen, ebenso wenig darf man es dem widersprechenden Zlheile verargen, wenn er in seinem Privatinteresse sich damit nicht einver standen erklärt. Ich glaube daher, es ist in dieser Sache am besten, man überlasse es der Einsicht und dem guten Beispiele, im Einzelnen auf Vermehrung der Zu sammenlegungen hinzuwirken, greife aber nicht nach Zwangs- maaßregeln, die meiner Ansicht nach wirklich nicht noth- wendig sind. Denn so sehr die Zusammenlegungen im Privatinteresse der größeren Grundstücksbesitzer sind, seltener und weniger in dem der kleineren, so macht man doch mit Einführung einer Zwangsmaaßregel der landwirthschaftlichen Bevölkerung im Allgemeinen gewiß kein Complimcnt; denn wenn man sie für intelligent genug hielte, so würde man nicht für nöthig halten, gegen sie Zwang anzuwenden. Präsident v. Schönfels: In Bezug auf §. 2 stehen sich in der Deputation zweierlei Ansichten gegenüber. Die der Majorität der Deputation weicht von dem Regierungs entwürfe ab und wird daher zuerst zur Abstimmung zu bringen sein. Sie geht dahin: „Die Bestimmung in tz. 2 unter s abzulehncn und vielmehr anstatt derselben im Anschluß an die Gesetz gebung vom Jahre 1834 zu bestimmen: rr) wenn die Mehrheit der dabei betheiligten Grundstücksbesitzer damit einverstanden ist." Wird dieser Antrag angenommen, so würde eine weitere Frage auf den Zusatz zu richten sein, welcher auf S. 663 und 664 des Berichts zu finden ist; würde jedoch die erste Frage abgelehnt, dann würde ich auf diesen Zusatz paragraphen nicht zurückkommen, sondern mich sogleich zu dem Anträge der Minorität wenden. In Beziehung auf den Punkt d findet sich keine Verschiedenheit vor und es würde dann die Frage auf den Antrag der gesammten Deputation zu richten sein. Wenn gegen diese Modalität der Abstimmung Nichts eingewendet wird, so werde ich dar nach verfahren. Ich richte also die erste Frage auf den An trag der Majorität. Dieser Antrag geht dahin, die Be stimmung in Z. 2 unter a abzulehnen und statt dessen zu setzen: „») wenn die Mehrheit der dabei betheiligten Grund stücksbesitzer damit einverstanden ist." Ich frage,'ob die Kammer diesem Anträge der Majorität ihrer Deputation bei tritt? — Es haben sich 19 erhoben und 13 sind der Majorität beige treten; es ist demnach der Antrag der Majorität abge worfen mit 19 gegen 13 Stimmen. Es bedarf nun nicht einer weiteren Frage auf das fernere Majoittatsgutachten, sondern ich gehe über zu dem Anträge der Minorität. Er geht dahin, die Bestimmung, von der die Rede ist, in §. 2 unter a folgendermaaßen zu fassen: „Wenn sich für einen daraus gerichteten Antrag mehr als die Hälfte der Stimmen der dabei betheiligten Grund stücksbesitzer erklärt." Ich frage, ob die Kammer diesem Anträge der Minorität ihrer Deputation beitritt? — Ein stimmig Ja. Ich komme nun zu dem Anträge der gesammten Depu tation, der auf Seite 667 des Berichts sich befindet und dahin geht: „Die unverändert auch in der Zweiten Kammer an genommene Bestimmung in §. 2 unter b hat der ge- sainmten Deputation zu keiner Erinnerung Veranlassung gegeben und sie empfiehlt solche der hohen Kammer zur Annahme." - Ich frage, ob die Kammer hierin ihrer Depu tation beitritt? — Einstimmig Ja. Nun frage ich, ob die Kammer dem §.2 im Ganzen ebenso beistimmt, wie sie es im Einzel nen gethan hät?— Einstimmig Ja. Meine Herren, die Zeit ist, wie bereits Herr Kammer herr v. Zehmen erwähnt hat, sehr weit vorgeschritten; ich proponirc daher den Schluß der Sitzung; bitte aber, mor gen Vormittag 10 Uhr sich wieder hier einzustnden zur fortgesetzten Berathung deS hier abgebrochenen Gegen standes. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 2 Uhr 50 Minuten.) Redakteur H. Meinhold, Eecrctär im Königs. Ministerium dcS Innern. — Truck von B.K. Teubner in Dreöde». Letzte Absendung zur Post: am 7. Juni 1861. 1. K. (K. Abonnement.) 220
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