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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Haltung häufiger, ost unnöthiger Termine ihr Sportelein- kommen zu vermehren. Man ist nun zwar bemüht gewesen, diesen Uebelstän- den abzuhelfen und hat für die Inspektion über Kirchen und Schulen das Postulat von 13.354 Thalern bewilligt. Aber diese Summe reicht um so weniger aus, als dieselbe fast gänzlich absorbirt wird durch den Reise- aufwand bei den Schulrcvisionen, sowie durch den Büreau- aufwand. - Und dabei pflegen noch meist Expedienten gehalten zu werden, welche oft den mäßigsten Ansprüchen nur mangel haft entsprechen. Man kann dies zwar beklagen, aber nicht tadeln; denn diese Summe reicht nur sehr mangelhaft aus zur Bestreitung der Reise- und Büreaukosten und Besol dung eines Schreibers. Wei Anstellung eines tüchtigen Expedienten würde der Superintendent noch zusetzen müs sen. Und das ist ihm in der That doch nicht zuzumuthen. Man muß daher dem Ministerium wohl Glauben schenken, wenn es anführt, daß „unter diesen Umständen in der neueren Zeit die tüchtigsten Geistlichen oft nicht geneigt gewesen sind, Superintendenturen zu übernehmen und daß auch füglich nicht verlangt werden kann, daß Jemand ohne eine ent sprechende Remuneration ein so wichtiges und beschwer liches Amt verwalte, zumal das Einkommen der Pfarr stellen, welche die Superintendenten inne haben, in den meisten Fällen gering und für einen Beamten dieser Art unzulänglich ist." Da gegenwärtig in unserem Vaterlande 37 .Superinten- denturcn bestehen und für dieselben nur 13,354 Thaler bewilligt werden, so ergiebt dies im Durchschnitte die Trimme von 360 Thalern als Entschädigung sür Reise- und Expeditionsaufwand aller Art. Die Angabe dieser Summe genügt wohl, um darzu- thun, daß eine Mehrbewilligung für diesen Zweck dringend geboten ist. Schon auf vorigem Landtage hatte das Ministerium die Erhöhung dieses Postulats dringend begehrt. Die Kammern gingen aber darauf nicht ein, weil bei der nahe bevorstehenden Bcrathung der Kirchenordnung die Stellung, der Superintendenten mit in Frage kommen mußte. Nachdem nun aber mit der Kirchenordnung auch der Plan zur gänzlichen Umgestaltung der Ephorenstellung zu rückgezogen worden ist, hat das Ministerium das Nachpostu lat von 15,000 Thalern zur bessern Besoldung der Super intendenten gestellt, indem es darlegt, daß für größere Superintendenturen 500 Thlr. Gehalt, 300 - Expeditionsaufwand, 200 - Reiseaufwand, 1,000 Thlr. in 8a. nöthig seien. Durch dieses Nachpostulat von 15,000 Thalern wird die „sür Inspektion der Kirchen und Schulen" geforderte Summe auf 28.354 Thaler erhöht. Da gegenwärtig 37 Superintendenturen bestehen, kommen durchschnittlich 766 Lhgler auf jede, wenn das Nachpostulac von 15,000 Thaler be willigt wird. Die Deputation muß Anerkennen, daß das Ministerium mit diesem Nachpostulare n<ur eine durch die Nothwendig- keil gebotene Pflucht ausgeübt hat. Die Zweite Kammer hat auf Anrathen ihrer Finanz deputation diese Summe als Berechnungsgeld transitorisch und nur unter der Bedingung bewilligt: „daß die davon zu vertheilenden, auf das nothwen- dige Bedürfniß zu beschränkenden Zulagen nur provi sorisch und auf so lange gewährt werden, als nicht durch Einführung einer neuen Kirchenverfassung die dienstliche und geschäftliche Stellung der Superintendenten eine wesentliche Aenderung erfährt." Die unterzeichnete Deputation muß die Ansichten bil ligen und theilen, welche die jenseitige Deputation und Kammer bewogen haben, die geforderte Summe als ein Berechnungsgeld und nur unter der angegebenen Be dingung zu bewilligen. Diese Art der Bewilligung setzt das Ministerium in den Stand, den lange und dringend schon gefühlten Uebelständen abzuhelfen und präjudicirt andererseits die Kammern in keiner Weise. Es wird daher beantragt, auch die Erste Kammer wolle * zu Pos. 66s das Nachpostulat von 15,000 Thalern jährlich als ein Berechnungsgeld transitorisch un ter der Bedingung bewilligen, daß die da von zu vertheilenden, auf das nothwcn- dige Bedürfniß zu beschränkenden Zu lagen nur provisorisch und auf so lange gewährt werden, als nicht durch Einfüh rung einer neuen Kirchenverfassung die dienstliche und geschäftliche Stellung der Superintendenten eine wesentliche Aen- dcrung erfährt. Zur Notiz für die geehrten Kammermitglieder sei noch bemerkt, daß in den zur Einsicht in der Kanzlei ausliegen- dcn Deputativnsactcn, Blatt 163 bis 166, eine genaue Uebersicht enthalten ist, welche die Dotation sämmllicher 37 Ephoren nach ihrem Pfarreinkommen, Ephoralsixum und Sporteln nachweist. Präsident v. Schönfels: Es wird nunmehr über Pos. 66 s zu sprechen sein. Advocat v. Könneritz: Bei der Betathung dieser Position in der Zweiten Kammer ist folgender Fall zur Sprache gebracht worden: Ein zum Tode erkrankter schwerer Verbrecher habe das heisige Abendmahl verlangt; der be treffende Geistliche habe sich aber geweigert, dem Mann das Abendmahl zu erlheilen, weil der Mann noch nicht vorbe reitet genug gewesen sei. Der Mann hahe also warten müssen, der Tod habe aber nicht gewartet und so sei der Mann gestorben, ohne das letzte Gnadenmittel unserer Re ligion genossen zu haben. Der Herr Kultusminister hat sich in der jenseitigen Kammer hierüber dahin ausgesprochen, daß er dielen Fall nicht kenne und daher auch nicht Auf- i schluß darüber zu geben vermöge, ob dem betreffende«
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