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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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gehenden Entgegnung und erlaube km nur zu bemerken, baß, wenn von mir vorhin gelegentlich der ÄusdrNök: ,/Ueber- treibung" un^,^efilssentlichkelc" im Aüffü^en von ZröWln und Schwierigkeiten in Äezießung "auf den Depiltations- beric^t gebraucht wurde und wenn ich von einer etwas ein seitigen Auffassung vom Standpunkte des platten Landes aus gesprochen habe, die in dem Deputationsvorschlage sich kund zu geben scheine, dabei durchaus nicht Meine Absicht gewesen ist, der Unparteilichkeit und Unbefangenheit der geehrten Deputation im Mindesten zu nahe zu treten. Im Gegentheile lasse ich dieser und der scharfsinnigen und gediegenen Fassung des Berichts überhaupt die vollste An erkennung widerfahren. Es sind eben verschiedene Stand punkte, von denen die Regierung und die Deputation ausgeht, und Jeder muß berechtigt sein, den seinigen fest zuhalten und ihn mit allen Mitteln, die ihm zu Gebote stehen, zur Geltung zu bringen. Präsident v. Schönfels: Ich kann mich nun zur Abstimmung wenden. Es handelt sich um die 2 und 3 der Vorlage. In Bezug auf diese beiden Paragraphen hat die Zweite Kammer beschlossen, den zweiten in der Fassung des Entwurfes, jedoch mit Weglassung der Worte: „ohne Unterbrechung" im zweiten Absätze; den dritten aber unverändert anzunehmen. Die diesseitige Deputatton schlägt etwas Anderes vor; sie schlägt vor, diese beiden Pa ragraphen abzulehnen und dafür folgenden Paragraphen aufzunthmen: 8- 2. Aus Z. 8 a 2 des Hermathgesetzes vom 26. Novem ber 1834 entfallen, alp nicht weiter anwendbar, die Worte: „oder durch Gewinnung des Bürgerrechtes". An die Stelle des letzten Absatzes des Z. 8 des ge dächten Gesetzes tritt nachstehende Bestimmung: „Ansässigkeit begründet dir Heimathsangehörigkeit je doch erst Nach Ablauf eines fünfjährigen Zeitraumes, während dessen Jemand, nach Erlangung der Ansässigkeit mit einem Wohnhause, am Orte gewohnt hat". D?es ist der Vorschlag der diesseitigen Deputation. Ich werde zunächst auf diesen die Frage richten. Sollte derselbe angenommen werden, dann ist nicht weiter Notiz zu nehmen von dem Beschlüsse der Zweiten Kammer; sollte der diesseitige Beschluß abgelehnt werden, würde eine Frage noch zu richten sein auf den Beschluß der Zweiten Kammer. Ich habe soeben recapitulirt, was die Deputation der Kammer vorschlägt und habe nun zu fragen, ob die Kammer ihrer Deputation in dieser Beziehung beistimmt? — Einstimmig Ja, Und somit ist über H. 2 und 3 in dieser Kammer ent schieden. — Ich proponire hier den Schluß der heutigen Sitzung, da die Zeit sehr weit vorgerückt ist und wir doch wohl nicht fertig werden; beraume aber die nächste Sitzung auf künftigen Montag eilf Uhr an und bringe auf die Tagesordnung zunächst die Fortsetzung des so eben abge brochenen Gegenstandes und dann zwei adoptirte Berichte der Zweiten Kammer, einmal über die Beschwerde des Mühlenbesitzers Bretschneider in Wolfsgrün wegen ihm auferlegter Gewerbesteuer für esnen angeblichen Mehlhandel und dann Über die Beschwerde der Gemeinde Nünchritz wegen Regulirung der Gehaltsverhältnisse der dasigen Lehrerstelle. Beide befinden sich in Nr. 92 der Mittheilungen der Zwei ten Kammer. Die heutige Sitzung ist aufgehoben. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 48 Minuten.) Redacteur H. Weinhold, Sekretär im Königl.Ministerium des Innern. — Druck youW. G. Teubner'M Dresden» Letzte Absendung zur P-st: am 7. IM 1881.
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