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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Annaberger Eisenbahn auf dem Zrgenwärtigen Landtage zum definitiven Beschluß erhoben werde. Indem wir in zuversichtlicher Hoffnung mit größter Ehrfurcht verharren. ' . . ' ' Annaberg, den 29. Juni 1861. Der Eisenbahn-Comite. Emil Ehr. Hänel. Adv. Oehme. Es wird nun keine andere Resolution zu fassen sein, als die Eingabe zu asserviren so lange, bis der Gegenstand von der Zweiten Kammer zu uns herüber gelangt sein wird; denn die Zweite Kammer hat ein ähnliches Tele gramm erhalten, wie wir und es ist von ihr zuerst die Be- rathung der Sache vorzuirehmen. Es wird mir soeben vom Herrn Staatsminister Frei herrn v. Beust ein Decret überreicht, welches nachträglich der Registrande unter Nr. 500, allerhöchstes Decret vom 29. Juni 1861, den Schluß des Landtages betreffend, ein- zuvcrleiben ist und welches ich die Ehre haben werde, der geehrten Kammer initzutheilen, es lautet: Se. Königliche Majestät haben auf den Aller- Höch std em selb en über den Fortgang der ständischen Ar beiten erstatteten Vortrag, behufs eines möglichst vollständi gen Abschlusses der noch zu erledigenden Berathungsgegen- stände, den mittelst Decrets vom 14. vorigen Monats auf den 15. Juli dieses Jahres bestimmt gewesenen Schluß der Sitzungen der Ständeversammlungen nunmehr auf den 29. Juli dieses Jahres sestzusetzen geruhet, indem Allerhöchstdieselben nicht zweifeln, daß es dem erprobten Eifer der getreuen Stände gelingen werde, die noch rückständigen Vorlagen bis zu dem angegebenen Zeitpunkte zur Erledigung zu bringen. Se. Königliche Majestät verbleiben bei dessen Er öffnung den getreuen Ständen in Huld und Gnaden wohl beigethan. Dresden, am 29- Juni 1861. Johann. (4,. 8.) Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust. Von diesem allerhöchsten Dccrete wird eine Abschrift an die Zweite Kammer zu gelangen haben. Es war dies die letzte Nummer der heutigen Registrande. Ein Urlaubsgesuch ist eingegangen vom Oberhosprediger vr. Liebner von heute bis zum 29. Juli. Ich frage, ob die Kammer dieses Gesuch genehmigt? — Einstimmig Ja. Herr Bürgermeister Löhr wird die Güte, haben und uns Vortrag erstatten in Bezug auf die Justisicafionsscheine über die Rechnung der Staatsschuldencasse auf die Jahre 1856, 1857 Und 1858. . ). - '' ' v" ^Bürgermeister Löhr: Der über die Staatsschulden- caffMechnungen auf die Jahre 1856, 1857 und 1858 auf Grund des übereinstimmenden Beschlusses beider Kam mern ^ausgchertigte Fustisicationsschein lautet so: Die Zweite Kammer hat dem Justificationsscheine be reits vorläufig ihre Genehmigung ertheilt. Präsident v. Schö nfels: Es würde nun zu erwarten sein, ob^Jemand aus dieser Kammer Etwas gegen den vor getragenen Justificationsschein einzuwenden hat? wo nicht, so würde derselbe als genehmigt anzusehen sein und er wird in dieser Weise zum Abgang zu bringen sein. - H Wir können uns nun zu dem ersten Gegenstände un serer heutigen Tagesordnung wenden und ich würde Herrn Kammerherrn v. Zehmen ersuchen., den Rednerstuhl zu betreten und uns den ferneren Vortrag zu erstatten. Referent Kammcrherr v. Zehmen: Wir haben heute bei §. 4 der Gesetzvorlage anzufangen. 4- nebst Motiven s. L.M. II. K. S. 2436. ' Im Berichte hat die Deputation Folgendes zu be merken : Zu h. 4. Erläuterungsweise ist zunächst zu bemerken: g) der in Abschnitt 1 des Paragraphen einzuschaltende Paragraph des Gewerbegesetzes ist nach der neuen Redaction des Letzteren der §. 127. > b) Nach der Erklärung des königlichen Commissars, S. 897 des jenseitigen Berichtes, ist es in Absicht, den bei Einführung des Gewerbegesetzcs an einem Orte vorhandenen Bestand von anmeldepflichtigen Gewerbtreibenden, welcher den bisherigen Anfor derungen bereits entsprochen hat, aufzeichnen zu lassen, eine besondere Anmeldung aber von ihnen nicht zu erfordern, das Nähere darüber der Aus führungsverordnung vorzubchalteN. o) Vor Erlassung des Gewerbegesetzes ertheilte gewerb liche Concessionrn würden hinsichtlich ihres Einflusses auf Gewinnung des Hcimathrechtes an einem be stimmten Orte ebenfalls noch nach dem ze'itherigen Rechte zu beurtheilen sein. Hiernach entstand die Frage, wie es in Betreff der jenigen Personen zu halten sei, welche bereits vor dem Zeit punkte, mit welchem gegenwärtiges Gesetz in Wirksamkeit tritt, an irgend einem Orte des Landes, auf Grund von, tz. 1 des Gesetzes vom 12. October 1840 als Dorfhand werker oder Dorfkrämer sich niedergelassen haben Und hin sichtlich deren die fünfjährige, zur Erlangung des Heimath- rechtes erforderliche Frist zwar zu laufen begonnen hat, aber noch nicht völlig abgelaufen ist. Die jenseitige Deputation hat sich dahin a.stsgesprochey,. daß zum Nachtheile solcher Personen Nichts an der. zeit, herigen Gesetzgebung geändert werden' solle/ daß ihnen' eben falls ein bedingungsweise bereits erworbenes Hecht zzzrsIeite stehe und daß es folglich nur darauf ankomme, haß sie bis zum vollständigen Ablaufe dek füNsjähngeu^Feist noch in ihren bisherigen Verhältnissen blieben. Die Zweite Kam mer hat infolge dessen hinter den Worten,: „biß, hahin, er worbenen" —noch eingeschaltet: 'hBlrMAArM-. ritzenHeitr-uvD'MHchu„ womit sich auch der königliche Commiffar einverstandenes^
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