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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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einer Regulirung der Reffortverhältnisse in dem von der geehrten Deputation empfohlenen Sinne kaum würde die Hand bieten können, daß es vielmehr darin eine ziemlich erhebliche und für das allgemeine Interesse nicht unbedenk liche Störung und Verrückung der bestehenden Ressort verhältnisse würde erkennen müssen. Nur das möchte ich im Voraus erwähnen, daß durch die Ueberweisung der Com- petcnz bei Verwendung des jährlichen Unterstützungsquan tums vom Ministerium des Innern an das Finanzmini sterium für den Zweck der Geschäflsvereinfachung kaum Etwas gewonnen werden würde. Gerade bei dieser Ange legenheit schlagen gemischte Ressorlverhältnisse gar nicht ein; es würde in dieser Hinsicht ziemlich gleichgiltig sein, bei welchem Ministerium die Sache behandelt wird. Der Gang des Geschäfts und die Art des Verfahrens würden dieselben bleiben müssen. Es kann sich also nur darum handeln, welches Ministerium vom Standpunkte der allgemeinen Res« sortverhättnisse aus das vorzugsweise geeignete ist. Uebrigens wiederhole ich, daß sich die ganze Frage kaum anders lösen lassen wird, als in Verbindung mir dem künftigen Straßen- baugcsetze. Wenn dieses im Entwürfe vorliegt, wenn man weiß, auf welchen Grundsätzen es beruht, welche Classifica tion der Straßen es ausstellt, dann wird auch für die Regelung der Ressorlverhältnisse die nölh'gc Grundlage gegeben sein. Noch vor Eintritt der neuen Organisation des Straßenbauwesens Etwas in den Rcssortverhälinissen zu ändern, kann wohl unter allen Umständen nicht beab sichtigt werden. Vicepräsident v. Friesen: Ich stimme dem Herrn königlichen Commissar ganz bei, wenn er bemerklich ge macht hat, daß in den Anträgen sub II s und b gewisser- maaßen ein Vorgriff gegen die von der Staalsregierung den Ständen künftig vorzulegenden Resultate ihrer Er wägungen enthalten sei. Jndeß ist doch auch die Andeu tung im Punkt 2 nur in einer ganz bescheidenen Weise gegeben, so daß es wohl kaum bedenklich sein sollte, diese Andeutung anzunehmen. Im Allgemeinen ist unsere Erste Kammer Anträgen, die auf das Negierungswesen und die innere Verwaltung Bezug haben, nie gerade sehr geneigt, man ist vielmehr immer der Meinung gewesen, in Verwal tungssachen der Negierung freie Hand zu lassen, weil hier Einiichiungen in Frage kommen, wo man sagen muß, das kann die Regierung einrichten, wie sie will; sie muß es am besten verstehen, wie das Geschäft am besten besorgt wer den könne. Dessenungeachtet glaube ich, daß der Antrag wohl Beachtung verdient, da derselbe auf Bedürfnissen und Wahrnehmungen beruht. Wenn man sich gegen den An trag övstu so entschieden erklärt hat, so glaube ich doch, daß man ihn für etwas zu wichtig angesehen hat. Die Hauptsache ist, daß die 20,OVO Thaler, welche zu gewissen Unterstützungen für die Gemeinden verwilligt werden, wo diese die ihnen obliegenden Straßenbaus aus..cigenen Mit ¬ teln nicht ausführen können, vom Finanzministerium ver waltet und von diesem an das Ministerium des Innern überwiesen werden, um dieselben denjenigen Gemeinden, welchen sie zukommen sollen, auszahlen zu lassen. Da nun alle Straßen unter der Aufsicht des Amtshauptmanns stehen, so ist es ganz einerlei, ob der Amtshauptmann sei nen Bericht an das Ministerium des Innern oder an das Ministerium der Finanzen erstattet und die und die Ge meinde zu einer Unterstützung empfiehlt. Die 20,000 Thaler befinden sich einmal in der Hand des Finanzministeriums; es scheint also beinahe eine Erleichterung und Vereinfachung daraus zu folgen, wenn das Finanzministerium diese 20,000 Thaler nach den Vorschlägen des Ministeriums des Innern distribuirt. Ferner standeN bisher alle Techniker, die Amtsstraßenmeister, die Oberchausseewärter, die Stra ßenaufseher unter dem Finanzministerium. Ohne technische Leitung wird aber eine Gemeinde selten im Stande sein, einen Bau zweckmäßig auszuführen und so, daß das Geld nicht unnütz aufgewendet wird. Wenn aber die technischen Beachten unter dem Finanzministerium stehen, so scheint e8 auch' ganz einfach, daß das Ministerium die Aufsicht über die CvMmunicationswege durch den AMtshausi'lmanU führe. Ferner ist eine Erinnerung gemacht worden gegen die Punkte oo und 66, nämlich gegen die Ueberweisung gewisser Chaus seen, die als solche nicht mehr gebraucht werden, an Pri vaten oder Communen und namentlich gegen die Beibe haltung der gesetzlichen Breite. Auch diese Anträge scheinen Nicht so gefährlich zu sein, wie sie erschienen sind. Ich' setze nämlich voraus, daß hier nicht int Wege des Zwanges, des Befehles verfahren werde, sondern int Wege der fielen Unterhandlung, und daß, wenn eine Chaussee, welche augen scheinlich nicht mehr von der bisherigen Wichtigkeit ijfi weil der Verkehr abgenommen hat, dieselbe den Com munen zur künftigen Unterhaltung überwiesen werde; denn warum sollte sie der Fiscus immerfort unterhalten, wenn sie nicht mehr nölhig ist. Es kann ja auch dann der Ge meinde, welche die Strecke übernimmt, eine Unterstützung zu ihrer künftigen Unterhaltung bewilligt werden; aber im mer glaube ich, daß das nie geschehen wird ohne vorherige Unterhandlung und ohne sich vorher mit der Gemeinde zu verständigen, ohne ihre Wünsche und Forderungen zu Horen und zu berücksichtigen. Eben so ist cs mit der gesetzlicher Breite; die Bkeite kann verschieden sein und ivarum soll bei einer 16elligen Chaussee, die einer ContlNuN Überwiesen wird, die Staalsregierung nicht die Berechtigung haben, zu sü'gdn : die Straße braucht künftig nur 1Ä Ellen oder nur 10 Ellen breit zu sein, weis sie keine Chaussee mehr sein soll. Das scheint mir alles Sache der Uebereinkunft zu sein und der Verständigung über die Umstände, die dabei gerade obwalten. Das also in Bezug auf den Antrag zub II. Die FinaNzdeputatiön' hüt den Antrag angenommen, weil er einmal in der Zweiten Kammer gewünscht und gestellt worden ist; sollte er aber nicht angenommen werden, so' 270 -
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