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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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fahren in ihrem Streben für conservativcs Wirken; auch fernerhin wird die Minorität Hand in Hand mit der Ma jorität und den übrigen Mitgliedern der Kammer fortfah ren, nach allen ihren Kräften das Wohl des Königs und des Vaterlandes stets befördern zu helfen. Kammerherr v. Metz sch: So sehr man auch die Noth- wendigkeit einiger Abänderungen desWahlgesetzesanerkennen und daher das Erscheinen des Gesetzentwurfes subL als zeitge mäß bezeichnen muß, um so überraschender war, wenigstens für die Mehrzahl der Mitglieder dieser Kammer, zu welchen ich mich rechne, das gleichzeitige Erscheinen des Gesetzent wurfes sub^, da durch denselben die Verfassungsurkunde abgeändert werden soll, theils durch die Vermehrung der Ersten Kammer um drei von der Krone zu erwählende Mitglieder, theils durch Vermehrung der Zweiten Kammer um fünf Mitglieder aus dem Handels- und Fabrikstande. Nach Berathung der Vorlage in der Zweiten Kammer bin ich eine Zeit lang in der von mir stets festgehaltenen Mei nung, daß cs nicht gerathen sei, an der verfassungsmäßigen Zusammensetzung sowohl der Ersten, wie dcrZweiten Kammer irgend Etwas zu ändern, einigermaaßen schwankend gewesen und ich kann es nicht leugnen und muß es offen bekennen, daß gerade die in der Zweiten Kammer von den principiellen Widersachern der Ersten Kammer gefallenen Aenßerunqen wie z. B-, die Erste Kammer müsse von selbst einem fort schreitenden Zersetzungsprocesseunterliegen, die und t gebotene Reform derselben sei bedenklich, weil bei Annahme derselben die Meinung sich festsetzen könnte, als wäre mit dieser Re form genug geschehen u. s. w., ich sage also, daß gerade diese Aeußerungen mehr dazu geeignet waren, Einen für die von der hohen Staalsregierung vorgeschlagene Vermehrung der Ersten Kammer umzustimmcn, weil eben die Gegner hierin einen neuen Baustein zu einer nur noch festeren Begründung der Ersten Kammer gelegt zu sehen fürchten und es gerade ihren Wünschen nicht zu entsprechen schien, wenn die Erste Kammer in diesem Punkte mit der Regie rungsvorlage sich einverftehen würde. Der vorliegende, von unserer geehrten Deputation erstattete Bericht hat mich je doch in meiner ursprünglichen Meinung wiederum vollständig befestigt und die von der Majorität Seite 222 und 223 ausgesprochenen Gründe für Aufrechthaltung der Ersten Kammer in ihrer jetzigen Zusammensetzung sind für mich so überwiegend und überzeugend, daß ich mich dieser Ansicht unbedingt anschließe. Ja, ich hege die feste Ueberzeuqung, daß, so lange die Erste Kammer aus solchen Elementen zu sammengesetzt ist, wie jetzt, der ihr prophezeihte Zersetzungs- proccß schwerlich von Statten gehen dürfte, so sehr dies auch eine gewisse Partei wünscht und immer wünschen wird. Ich fürchte diesen in Aussicht gestellten Proccß durchaus nicht. Was dagegen die von der gesammken Deputation befürwortete Vermehrung der Zweiten Kammer um fünf neue Vertreter aus dem Handels und Fabrikstande betrifft, so habe ich dieselbe Ansicht, wie sie Herr v. Beschwitz aus sprach. Ich kann mich consequenterweise hierfür auch nicht erklären. Ich sage mit Fleiß, consequenterweise; denn ich erkenne es für eine Jnconsequeiiz, wenn man die drei Mitglieder für die Vermehrung der Ersten Kammer ablehnt, dagegen die fünf Mitglieder in der Zweiten Kam mer annimmt, wenn man auf der einen Seite die Ver fassungsurkunde aufrecht erhält und auf der anderen Seite sie durchlöchert. Meine Herren, ich halte zwar die Verfassung von 1831 keineswegs für eine für alle Zeiten abgeschlossene, der Veränderung niemals unterzustellende Urkunde, dafür halte ich sie nicht; allein auch ich verlange zu einer Ver änderung in der von der Staatsregierung vorgefchlageneu Richtung den Nachweis eines Bedürfnisses und zwar eines dringenden Bedürfnisses. Daß nun hier ein solches vorliege, leuchtet mir noch nicht ein. Am aller wenigsten bin ich in dieser Beziehung durch die Motiven überzeugt worden, in welchen die hohe Staatsregierung selbst hervorhebt: „daß die Principien, auf denen der neue Aufbau der Verfassung errichtet, sich in der Hauptsache bewährt hätten. Dies beweist nicht nur der blühende Zustand des Landes, es bestätigen dies die hocherfreulichen Fort schritte, welche in den verflossenen 30 Jahren die Land- wirthschaft, wie die Industrie, der Wohlstand, wie die Bildung des Volkes gemacht haben." Warum, frage ich. will man also nach diesen befriedi genden Erfahrungen, um die uns mancher andere deutsche Staat zu beneiden alle Ursache hat, an einem wesentlichen, bisher sich bewährten Princip unserer Verfassung rütteln? Blos etwa deshalb, weil die eminente Entwickelung der sächsischen Industrie in der neuern Zeit eine größere Be theiligung neben dem Grundbesitz bei der ständischen Ver tretung haben soll und will? Oder hat man sich etwa von Seiten der Industrie darüber zu beklagen, daß in den ver flossenen 30 Jahren die Ständekammern sich ihren Wün schen und Anträgen widersetzt haben? Haben nicht viel mehr beide Kammern in voller und gerechter Anerkennung der hohen Stellung, welche die Industrie in unserm Vater lande einnimmt, dazu beigetragen, wo es galt, sie zu för dern und zu kräftigen? Wenn es sich also hier durchaus nicht darum handeln kann, den Vertretern der Industrie ein numerisches Uebergewicht in der Ständevertretung zu geben, so vermag ich auch nicht einzusehen, welche große Vortheile die Industrie daran haben soll, daß noch ein paar Vertreter derselben mehr in die Zweite Kammer kommen sollen, da doch dieselben in der zeitherkgen Anzahl, wie die Erfahrung gelehrt, vollkommen genügt haben, die Bedürf nisse des Handels und der Industrie zu wahren. Ich ver mag also mit der Deputation nicht zu stimmen, insoweit selbige für die Vermehrung der Zweiten Kammer um fünf Mitglieder aus dem Handels- und Fabrikstande sich ent schieden hat, weil ich principiell eben Nichts an der
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