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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Die zweite Kammer nahm hierauf die beiden Anträge ihrer Deputation einstimmig an. Die unterzeichnete Deputation glaubte zur Begrün dung ihres Gutachtens sich zuvörderst vom der hohen Staatsregierung über den Stand der Sache in Bezug auf die zwei Hauptfragen, welche dasselbe bedingten, Auskunft erbitten zu müssen. Die erste Anfrage betraf das Ergebniß der Erkundi gungen, ob sich bei den wichtigeren Industriezweigen Sach sens die Absicht der Betheiligung an der Ausstellung aus spreche? Hierauf wurde von dem Herrn Regierungscommissar mitgelheilt: daß eine ganz entsprechende Betheiligung in Folge angestellter Erörterung zu erwarten stehe aus Chem nitz, Glauchau, Meerane, Plauen, Reichenbach, Auerbach, Großenhain, Roßwein, Döbeln, Großschönau, Ebersbach, Zittau, Leipzig und mehreren andern Orten. Die zweite Frage war dahin gerichtet: ob auch von anderen Regierun gen und Ländern Deutschlands eine gleiche Theilnahme zu erwarten und ob ein Arrangement zu ermöglichen sein werde, das eine Bereinigung der deutschen Ausstellungen in gemeinschaftlichen Räumen gestatte? Hierauf wurde der Deputation erwidert: daß alle deutschen Zollvereinsstaaten sich betheiligen würden und daß namentlich von Preußen den Ausstellern die ganz glei chen Bedingungen in Aussicht gestellt seien, wie diesseits. Auch werde der Zollverein beisammen stehen, aber, wie im Jahre 1851, mit Unterabtheilungen. Aus der erfolgten Beantwortung der ersten Frage geht nun zweifellos hervor, daß die sächsischen Industriellen in den Hauplsitzen der Gewerbszweige, welche Sachsens Be- theiiigung am Welrmarkl rcpräsentircn, die Nothwendigkeit seiner Vertretung auch auf der bevorstehenden Londoner Ausstellung anerkennen. Es erscheint diese Erkenntniß auch um so begründeter, als die in der neuesten Zeit bereits ab geschlossenen oder dem Abschluß nahe stehenden Handels vertrage, in Verbindung mit den dadurch herbeigeführten Tarisänderungen es doppelt wünschenswerth machen, daß die Waarcnproduction Sachsens auf dem Orte vertreten erscheine, wo die Abnehmer aus allen Ehesten der Welt zusammenströmen, um die ihnen geeignet erscheinenden Handelsverbindungen zu begründen oder zu erweitern. Es war der lebhafteste Wunsch der Deputation, daß auf der Londoner Ausstellung nicht bloß einzelne deutsche Länder, sondern Deutschland als Gesammtmacht erscheinen möge, daß es sich auch in gewerblicher Beziehung dem Auslande als solche darstelle und damit auch seiner poli tischen Stellung als solcher ein Anerkenntniß verschafft werde. Aus der gegebenen Beantwortung der zweiten Anfrage geht wenigstens so viel hervor, daß der deutsche Zollverein in seiner Gcsammtheit und geschlossen bei der Ausstellung zur Gstlung kommen wird. Das unter den gegenwärtigen Verhältnissen Erreichbare« scheint der Deputation demnach erreicht und gewahrt. In Betreff des Kostenpunktes hat die Deputation zu erwähnen, daß die postulirle Summe dem Aufwande, wie er bei der letzten Londoner Ausstellung im Jahre 1851 wirklich verausgabt worden ist (14,680 Thlr., vergl. Landt.- Acten 1854, Beil, zur IU. Abth. 2. Bd., S. 714), ent spricht, und zugleich, da bei der bevorstehenden Ausstellung auch eine Ausstellung von Kunstwerken stattsinden soll, und es wünschenswerth iss daß manchen bei den früheren 1. K. (8. Abonnement.) Ausstellungen wahrgenommenen Mängeln eine würdige Ab' hülfe verschafft werden könne, die Grenzen nicht zu enge hält- Die Deputation glaubt daher, der geehrten Kammer den Beitritt zu dem Beschlüsse der Zweiten Kammer unter 1. anrathen zu dürfen. Die im jenseitigen Berichte sowohl, als bei Verhand lung der zweiten Kammer zur Sprache gebrachten, oben angeführten Wünsche halt die Deputation für gerechtfertigt. Sie hat zugleich eines ihr zugekommenen Schreibens des Vorstandes des Fabrik- und Handelsstandcs zu Chemnitz vom 25. April 1864 zu gedenken, worin derselbe den Wunsch ausspricht, es möge das Arrangement nach einem das Gleichartige vereinigenden Plane durch die Ausstellmrgs- Commissare unter Beirath einzelner geeigneter Persönlich keiten aus dem Kreise der Industriellen für alle Aussteller besorgt und nötigenfalls denselben, jedem zu seinem An- theile, der dafür zu bestreitende Kostenaufwand angerechnet werden. Unter dieser Voraussetzung, sowie dann, wenn die Staatsregierung sich entschließen wollte, den Ausstellern in Bezug auf den Kostenpunkt bestimmte Anforderungen zu stellen, hoffe man eine erhöhte Theilnahme der Industriel len Sachsens an der künftigen Londoner Ausstellung, zu gleich aber auch eine würdigere Vertretung der sächsischen Industrie in ihrer äußeren Erscheinung. Von dem Herrn Regierungscommissar, zu dessen Kennt- niß die Deputation diese Wünsche gebracht hat, ist darauf erklärt worden, daß zwar der Erfüllung des ersten derselben Nichts enkgegenstehe, es könne dagegen von vornherein ein fester Beitrag zu den Kosten für die Aussteller nicht aus- gcworfen werden, da die verschiedenen Artikel sehr verschie dene kostspielige Arrangements nöthig machen. Aber nach Feststellung der Art derselben werde wenigstens eine annä hernde Bestimmung für die Theilnehmer der gleichen Branchen möglich sein. Die Deputation rathet daher der geehrten Kammer an, dem Beschlüsse der Zweiten Kammer unter 2, „der Staatsregierung anheim zu geben, bei Verwendung vor gedachter Position soviel als thunlich den im gegenwär tigen Berichte enthaltenen Andeutungen gemäß zu ver fahren," mit der nöthigen Wortveränderung im Schlußsätze: „den in den Berichten beider Kammern", anstatt: „in dem ge genwärtigen Berichte", ebenfalls beizutretcn. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun zu erwar- rcn, ob Jemand das Wort verlangt, um über diesen soeben vorgetragenen Bericht zu sprechen? — Es scheint Niemand das Wort zu begehren und ich würde daher sogleich zur Fragstellung übergehen können. Es handelt sich um zwei Anträge, beziehendlich deren abzustimmen ist. Es ist zu nächst ein Antrag auf Seite 303 unter 1 und Seite 304 unter 2. Ich werde auf diese beiden Anträge zunächst die Frage richten in gewöhnlicher Weise und endlich, da es sich um ein königliches Decret handelt, werde ich die Frage an die Kammer richten, ob sie im Allgemeinen dem königlichen Decrete beitritt durch Namensaufruf. Der erste Antrag, den ich bereits erwähnte, steht auf Seite 303 und lautet folgendermaßen: „die von der königlichen Staatsregicrung mittelst Decrets vom 2. April 1861 für die angemessene Vertre- 3 ll
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