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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Bürgermeister vr. Ko ch: Meine hochgeehrtesten Herren! Ich bin durch Erfahrung belehrt worden, daß es doch nicht immer gut ist, wenn man zu nachgiebig ist. Ich glaubte, ein wohlerworbenes Recht, auf meinen Antrag zu haben, das, ist mir nun entzogen worden , nachdem er dem An träge des Herrn v. Nostiz einverleibt worden ist und somit ist er mir nun unter den Hayden verloren gegangen- Jn- deß ich füge mich dqrein und habe mir jetzt das Wort, nur erbeten, um zu erklären, daß im Wesentlichen durch den Vorschlag des Herrn Regierungscommifsars meine Bedenken gegen die §§.27 und, 30 erledigt sinh. Nur will yrir immer noch die Möglichkeit nicht als völlig abgeschnitten erschei nen, daß künftig bei der praktischen Ausführung sich immer noch Schwierigkeiten ergeben können, die wir jetzt zu über sehen, noch, nicht im Stande sind. Deswegen behalte ich mir vor, bei ß. 30 einen Antrag des Inhalts einzubringen, daß der Regierungs- oder Consistorialbehörde die Befugniß im Allgemeinen beigelegt werde, Abweichungen von dem gesetzlichen Wahlmodus durch ortsstatutarische Bestimmun gen zu gestatten, so daß im Allgeniechen eine Clausel, durch, welche der Regierung eine Disp.ensationsbefugniß ertheilt wird, in das Gesetz, ausgenommen werden würde. Ich glaube, dann sind alle Bedenken beseitigt und das Gesetz enthält doch gewisse allgemeine Normen, welche immer in Berücksichtigung gezogen werden müssen und die Dispen» sqtionsbcfugniß in der Ausübung etrpas erschweren,,. , Präsident v. Schönfels: Der Antrag dürfte zu er warten sein bei §. 30. Freiherr v. Rochow: Ich finde den letzten Satz im §. 27 des Entwurfs um so unbedenklicher, als er eben bei uns in Sachsen keine Verbindlichkeit für die Wähler in- volyirt. Das ist allerdings nach dem Preußischen Gesetz der Fall. Uebrigens ist mein Antrag nur ein Ergänzungs vorschlag, vorausgesetzt, daß, der letzte Satz in §. 27 stehen bleibt, und überhaupt die daselbst dem Pfarrer ertheilte Befugniß — diese Bevormundung, wie. man es bezeich net hat, — bleiben soll. Ich muß gestehen, ich halte es fortwährend für wünschenswerth, daß der Pfarrer theils um, Einseitigkeit zu vermeiden, theils um seine Aufgabe zu erleichtern, durch den Patron mit unterstützt werde. Präsident v. Schön fels:, Es scheint, als wenn die Debatte über §. 27 sich erschöpft habe. Ich kann daher dieselbe schließen und zur Ertheilung des Schlußworts an, den Herrn Referenten übergehen. Referent Vicepräsident v. Friesen: Die hauptsäch lichsten Anträge zu diesem Paragraphen sind ausdrücklich zurückgenommen worden und zwar besonders wegen des von der Staatsregierung ausgegangenen Antrags zu einem Zusatz. Ich hatte also über diese Anträge jetzt Nichts mehr zu sagen; indessen, da" gegen .den Paragraphen selbst verschiedene Bedenken geäußert worden sind, hätte ich diese noch mit einigen Worten zu beleuchten. Zuerst die zwei noch«, vorhandenen Anträge und zwar erstens den des Herrn v. Metzsch, — Ich sehe aber, er gehört zu §. 30 —7 also nur den Antrag des Freiherrn v. Mochow zum §. 27 und zwar, zum zweiten Satze, und, zwar nöthigt die vom Herrn v. Rochow vorgsschlagene Einschal tung, mich über den zweiten Satz im Allgemeinen auszu sprechen. Meine Meinung geht dahin, daß ich den zwei ten Satz für gänzlich unbedenklich halte und die Bedenken, die dagegen erhoben sind, in demselben nicht finden und aus ihm-herauslesen kann. Es sind ausdrücklich nur Vor schläge, an welche die Gemeinde nicht gebunden ist. Ich glaube nicht, daß dadurch eine. Mißstimmung oder Partei opposition hervvrgerufen, werden könne. Es sind eben freiwillige Vermittelungsvorschläge, die die Gemeinde völlig freie Wahl hat, anzunehmen oder nicht. Ebensowenig kann ich, darin eine Erschwerung finden, ebensowenig eine Be vormundung. Im Gegentheil, die ganze Sache scheint mir im Charakter eines Verfahrens zu liegen, welches möglichst von den äußeren, mechanischen Formen des Wahlverfahrens freigehalten werden soll, es soll eben dadurch der gewöhn liche Formalismus und todte Mechanismus abgehalten rverden, der bei politischen Wahlen, leider so sehr stattsindet und oft zu so ganz unerwarteten und unerwünschten Re sultaten führt. Indessen gebe ich zu, daß auch über diesen zweiten Satz die Ansichten ganz,verschieden sein können und ich möchte beinahe sagen, die eine Ansicht ist richtig und kannmit sehr guten Gründen unterstützt werden; die andere Ansicht ist aber auch richtig und kann mit ebenso guten Gründen unter stützt werden und deswegen glaube ich, daß über diesen zweiten Abschnitt durchaus nur durch die Abstimmung ent schieden werden kaum Wird der Satz beibehalten, wie ich es wünsche und wofür ich stimmen werde, so bin ich auch sehr einverstanden mit der Einschaltung, die Herr v. Rochow vorgeschlagen hak Ich glaube, Pfarrer und Patron können gut Hand in Hand gehen; sie können sich vorher verständigen, sogar mit der Gemeinde und den be deutenderen Mitglieder^ der Gemeinde und dadurch eine Wahl hervorbringen. Was aber den Inhalt des Para graphen selbst anlangt, so ist, obgleich nun die vorherigen Anträge zurückgenommen sind, ein hauptsächliches Bedenken in der absoluten Stimmenmehrheit gefunden worden und hatten die Anträge besonders den Zweck, den Zwang und die Erschwerung der Wahl, welche durch absolute Stimmen mehrheit- hervorgerufen würde, zu erleichtern oder zu ent fernen und einen Unterschied zu machen zwischen Stadt und Land oder größern und kleinern Orten. Ich erlaube mir aber doch, auf einen Umstand aufmerksam zu machen, der vielleicht beitragen dürfte, die Bedenken,.welche man gegen diese Bestimmung erhoben hat, zu beseitigen. Zu vörderst'muß ich erklären, wenn einmal die absolute Stim menmehrheit ein so großer Nachsheil wäre, wenn darin ein
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