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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Präsident v. Schön fels r Herr v. Erdmannsdorff hat, wie die Kammer gehört haben wird- einen Antrag gestellt, der dahin geht, „die Kammer wolle die Staatsregierung ersuchen, den §. 42 in einer anderen Fassung wieder vor zulegen", und ich habe zu fragen? ob sie den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorff unterstützt? — Zahlreich. Es würde nun über diesen Antrag zu sprechen sein; ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort verlangt. Es scheint nicht so Referent Vicepräsident v. Friesen: Ich erlaube mir doch zuvörderst die Frage an die Staatsregierung zu stellen, ob sie denn geneigt sein würde, eine andere Fassung vor zulegen; denn für diesen Fall, daß sie hierzu nicht geneigt wäre, würde es völlig überflüssig sein, dafür oder dagegen irgend Etwas eknzuwendcn. Sollte die Regierung diese Absicht nicht haben, so würde ich etwas Mehreres dagegen zu sagen haben. Staatsminister v. Falkeustein-' Ich habe bereits in Abwesenheit des Herrn Referenten erklärt, daß das Mini sterium seinerseits freilich keine Veranlassung habe, an einen solchen Antrag zu denken, weil es sich nach der Fassung des Paragraphen rmd nach den Erklärungen, die es gegeben hat, vollkommen im Einverständniß mit Alle dem gesunden zu haben meint, was in der Kammer bis jetzt besprochen worden ist. Ich habe vorhin bereits erklärt, daß ich ge glaubt hätte, daß die Zweifel, die Einige der Herren erhoben gegen die Fassung des Paragraphen, eben durch die Er klärungen von Seiten des Ministeriums vollkommen be seitigt worden wären. Will die hohe Kammer den Be schluß fassen, den Paragraphen an die Deputation zurück- zügeben und daß die Deputation sich mit dem Ministerium anderweit vernehme über eine andere Fassung, so muß das Ministerium sich einem solchen Beschluß unterwerfen. Die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses einzusehen vermag ich indeß bei dem besten Willen nicht. Kammerherr v. Erdmannsdorff: Nachdem der Herr Staatsminister zu meinem Bedauern die Ungeneigtheit der Regierung erklärt hat, so sehe ich das Zwecklose meines An trages ein und erlaube mir mit Genehmigung der Kammer, ihn zurückzuziehen. Präsident v. SchönfelsrDie Kammer hat vernommen, . daß Herr von Erdmannsdorff seinen Antrag zurückzuziehen wünscht, und ich frage, ob die Kammer sich mit den neuer lich geäußerten Worten des Herrn v. Erdmannsdorff ein verstehen will? — Einstimmig Ja. Es würde nun die Discussion ihren Lauf haben können. Eingeschrieben finde ich weiter keinen Redner; ich habe da- her zu erwarten, ob irgend Jemand noch zu sprechen be> gehrt? Wenn dies nicht der Fall ist, so werde ich die Debatte bezüglich des 42 schließen und ertheile die Schlußworte zuerst an den Herrn Separatvotanten und dann an den Herrn Referenten der Majorität. Superintendent vr. Lech le r: Ich perzkchte aufs Wort; ich glaubte gar nicht, das Recht dazu zu haben. Präsident v. Schönfels: Dem Separatvotanten ist jederzeit ein Schlußwort zu ertheilen, indeß .... Superintendent vr. Lechlcr: Ich habe weder- ein Minoritätsgutachten zu vertreten, noch ein Separatvotum zu vertheidigen; es war nur ein Antrag, Pen ich in die Kammer eingebracht habe. Ich dan.ke für das Wort. Präsident v. Schönfels: Herr SuperintendentLechler ist Mitglied der Deputation und hat als solches einen von der Ansicht der Majorität abweichenden Antrag gestellt; derselbe ist demnach Separatvotant. Das Schlußwort hat nun der Herr Referent. Referent Vicepräsident v. Friesen: Nur noch einige Worte zum Schluffe; aber mit dem aufrichtigen Vorsatze der allermöglichsten Kürze. Meine Herren, ich bedauere, daß rin oder nunmehr zwei Deputationsmitglieder sich gegen den Paragraphen erklärt haben und ein Mitglied hat erst später sich dahin geäußert, nun sei es entschlossen, selbst gegen den Paragraphen zu stimmen. Ich bedauere das, weil ich durch die Discussion nun gerade erst recht belehrt und überzeugt worden bin, daß der Paragraph richtig ist und etwas Bedenkliches Und Verfängliches durchaus nicht enthält. Einige besondere Aeußenmgen sei es nur erlaubt zu berühren. Zuerst wurde geäußert, es wäre von einem ganz besonderen Standpunkte gesprochen worden, auf dem man stände, wornach eine Abänderung in der Liturgie durch aus ganz und gar nicht möglich wäre. Das ist meine- Wissens, .und soviel ich vernommen habe, nicht gesagt worden und konnte nicht gesagt werden. Ich habe es am wenigsten gesagt. Aenderungen in der allgemein einge führten Liturgie werden ja im Eingänge des Paragraphen dem Kirchenregimente ausdrücklich Vorbehalten und schon aus dem Worte „eingeführte Liturgie" geht hervor, daß die, die wir jetzt haben, auch erstlich einmal eingeführt wor den sein muß; also ist sie durch Berathung, durch Beschluß angenommen worden, und ins Leben getreten. Aber da gegen habe ich mich allerdings erklärt, daß man die Be rathung über die allgemeine Liturgie nicht dem Willen und den Beschlüssen und Wünschen jeder einzelnen Kirchen gemeinde preisgebe, weil das allerdings zu Spaltungen führe und zu einer immerwährenden, nie aufhörenden Auf regung; daß aber das Kirchenregiment und die Synode Abänderungen berathen und respective beschließen können, versteht sich von selbst; aber allerdings mit einer Weisheit/ mit einer Vorsicht, mit einer Behutsamkeit, die man, seien wir gerecht! jeder einzelnen KirchengeMeinde auf ihrem Standpunkte nicht zutrauen kann. Nun ist mehrmals die
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