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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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über hier aussprechen wollte. Es ist das der Grund, der Mich auch abgehalten hat, bisher der geehrten Deputation für die schleswig-holsteinsche Angelegenheit weitere Mit- .theilungcn zu machen. Ich will indessennichtuntcrlassen, der hohen Kammer Dasjenige mitzutheilen dem Wortlaute nach, was in der letzten Bundestagssttzung von Seiten Sachsens erklärt worden ist. Folgende ist die Erklärung, welche der sächsische Gesandte angewiesen war, der Bundes versammlung zu unterbreiten: „Die Vorgänge, welche sich in der jüngsten Zeit in Rendsburg ereigneten, sind hoher Bundesversamm lung genugsam bekannt. Es ist nicht die Absicht der königl. Regierung, sie zum Gegenstände eines Antrages zu machen. Sie ist Dessen eingedenk, was sich seiner Zeit in Altona begeben hat, nicht minder der Erfolg losigkeit ihrer damaligen Beschwerden und Anträge. Die hohe Bundesversammlung hat auf die erfolgte Anzeige der Rendsburger Vorfälle die Einlegung einer Verwahrung beschlossen und sich Weiteres Vorbehalten. Die königl. Regierung hat vertrauensvoll zu erwarten, welche Anregungen von Seiten derjenigen hohen Bun desregierungen, deren Truppen nicht davon betroffen waren, welche aber gleiches Interesse an der Aufrecht haltung oes Ansehens des Bundes haben, infolge dessen geschehen werden. Sie für ihren Theil wird sich durch die neueste schmerzliche Erfahrung nicht ab halten lassen, die Verpflichtungen getreu zu erfüllen, die sie infolge des seiner Zeit ihr ertheilten Auftrages übernommen hat; aber sie ist nicht minder entschlossen, ° dafür Sorge zu tragen, daß bei einer abermaligen Zumuthung ihre Truppen nur der Gewalt und nicht der Drohung weichen, und sie lehnt im Voraus die Verantwortung für alle daraus entstehenden Folgen hiermit feierlich von sich ab.^ Es ist hierin Bezug genommen auf die Vorgänge in Altona. Dieselben werden der Kammer noch im frischen Gedächtniß sein. Die sächsische Regierung hat damals alsobald Be schwerde erhoben, in Frankfurt einen Protest des Bundes beantragt und zugleich beantragt die sofortige Verstärkung der Bundestruppen aus dem süddeutschen Armeexorps. Sie hat diese Anträge, so viel an ihr lag, weiter verfolgt; aber infolge der vielfachen Schwierigkeiten und Weit läufigkeiten, denen sie zu begegnen hatte, haben diese An träge damals keinen Erfolg gehabt. Sie hat eingedenk dieser Erfahrung dies Mal vorgezogen, von solchen An trägen abzusehen, sie hat auch darauf verzichtet, sich in Er örterungen über das Geschehene cinzulassen, dieThatsachen sind notorisch und eine Erklärung läßt sich zuletzt für Alles finden. Die Regierung ging ferner davon aus, daß tzs in Fällen dieser Art fast noch mehr der Beruf derjenigen Regierungen fei', deren Truppen nicht bethciligt waren, sich der Sache anzunehmem Die Hoffnungen, die sie auf diese Betrachtung begründete, sind auch nicht vergebliche gewesen. Die Negierung, hat in dieser Beziehung das Beste zu erwarten^ Dagegen schien es nicht überflüssig, im Voraus darauf aufmerksam jzu machen, was im näch sten ähnlichen Falle geschehen werde. Es ist gewiß sehr lobens- und anerkennenswerth, wenn man die Betrachtung verwalten läßt, daß unter deutschen Bundestruppen es nicht zu einem blutigen Conslicte kommen darf. Jndeß scheint es doch auch nothwendig, daß da, wo der stärkere Theil den schwächeren bedroht, dem ersteren die Verant wortung nicht allzuleicht gemacht wird. Es haben bereits öffentliche Blätter über die letzte Bundestagssttzung be richtet und dabei erwähnt, daß der preußischeBundestags- gcsandte gegenüber diesem Schlußsatz der sächsischen Er klärung ein Bedauern ausgesprochen habe.. Es ist dies der Fall gewesen und ich muß mich hierüber noch mit wenigen Worten verbreiten. Abgesehen davon, daß der Bundestagsgesandte nicht in der Lage war, eine Erklärung zurückzuhalten, welche abzugeben ihm seine Instruction verschrieb, daß die von Preußen abzugebende Erklärung hier nicht bekannt war, so würde dem /Bedauern, wenn dies überhaupt zulässig ist, höchstens dann ein Schein von Berechtigung zuerkannt werden können, wenn die voraus geschickte preußische Erklärung ein Entgegenkommen wirk lich enthalten hätte; da wir aber der Meinung sind, daß dies nicht der Fall war, so erlaube ich mir auch von dieser Erklärung der geehrten Kammer durch Vorlesen Kcnntniß zu geben: „Der hohen Bundesversammlung ist die am21.d. M. stattgefundene Besetzung von Rendsburg durch Truppcn- theile der unter dem Befehle Sr. königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Karl von Preußen stehenden ver bündeten Armee und die infolge dessen erfolgte Zurück ziehung der bishcrigenGarnison vonExecutionstruPpen, durch die Berichte des commandireudeu Generals von Hake bekannt worden. Die Regierung Sr., Majestät des Königs hält für ihre Pflicht, nach Lage der ihr zugegangenen amtlichen Berichte der Commandantur des Kronwerkes, der hohen. Bundesversammlung Auf klärung über die Angelegenheit zu geben. Die von dem Obercommando der Verbündeten ««geordnete Maß regel trägt einen rein militärischen, die Sicherung der in Rendsburg befindlichen Lazarethe und Depots, sowie der Verbindungslinien der verbündeten Armee be zweckenden Charakter. Die gegen die Truppen der verbündeten Mächte verübten Thätlichkeiten hatten am 18. und 19. d. M. eine Ausdehnung gewonnen, welche die Dimensionen einer einfachen «Schlägerei umsomehr überschritt, als der Maßstab für eine solche im Kriegs zustände ein anderer sein muß, als in Friedensgar nisonen, und als leider von der übelwollenden Stim mung .der Executionstruppen gegen die der verbündeten Heere Anzeichen vorlagen, welche die Befürchtung-einer weitern Ausdehnung des Conflictcs sehr nahe legten; die Schildwachen und die Lazarethe, in welchen Schwer verwundete lagen, waren angegriffen und in einer Weise bedroht worden, welche nicht allein eine augen blickliche Abwehr, sondern Maßregeln zur Verhütung der Wiederkehr ähnlicher Conflicte sofort gebieterisch erheischten. Die Befehlshaber der Executionstruppen waren, wie die zweitägige Dauer der Excesse gezeigt hatte, nicht in der Lage, diese Sicherheit sofort zu ge währen, sondern die. preußischen Truppen, welche nur in geringer Anzahl im Kronwerk befindlich, waren
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