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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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wärtigen Ertrage unserer Grundstücke im Mißverhältuiß ständen zn den Grundsätzen der Geschäftsanweisung, nach welcher die Abschätzung der Ländereien erfolgt ist, oder daß vielmehr die gegenwärtigen Erträge die damals an genommenen Normen bedeutend überstiegen. Das mag zu gegeben werden; ich glaube aber nicht, daß diese Behaup tung geeignet ist, die Grundsätze der Geschäftsanweisung selbst zu erschüttern und eigentlich zn widerlegen. Nach meinem Dafürhalten beruhen diese erhöhten Erträge im Wesentlichen in den Getreidepreisen. . Bekanntlich findet die Ermittelung des Werthes der Grundstücke nach der Ge schäftsanweisung von 1838 nach den Roggenpreisen statt. Damals ist im Durchschnitt der Preis von 2Vs Thlr zu Grunde gelegt worden. Wollte man den gegenwärtigen Preis prüfen, wie er sich in zehnjährigem Durchschnitt darstellt, so würde man ungefähr aus die Höhe von4Thlr. kommen und es würde sich allein schon durch diese Preisdifferenz Vs Mehrertrag ergeben und auf diese Weise auch der gegenwärtige Ertrag der Grundstücke mit den Grundsätzen der Abschätzung der Geschäftsanweisung in Einklang gebracht werden können. Ich glaubte diese Be merkung machen zu müssen, um den häufigen Tadel, den man gegen die unzureichenden Erträge der Geschäftsan weisung ausspricht, zu begegnen. Was nun hiernächst die Anträge der geehrten Deputation betrifft, so werde ich kein Bedenken finden, für die Anträge unter a und k zu stim men; dagegen kann ich es nicht für angemessen erachten, den Antrag unter cr zu stellen, der auf die annähernde Gleichstellung der Roggenpreise im Lande Bezug hat. Ich gehe hierbei von der Voraussetzung aus, daß die Ausfüh rung dieses Antrags mit außerordentlich viel Unzuträg lichkeiten verbunden ist, daß die ganze Umarbeitung der Flurbücher und der Kataster eine solche Weitläufigkeit und Arbeit verursacht, die mit dem Resultate, was durch diesen Antrag erzielt werden würde, in keinem richtigen Verhält- niß steht. Deswegen würde ich gegen den Antrag unter o stimmen. Präsident von Friesen: Es folgt nun derKammer- herr von Metzsch! Kammerherr von Metzsch: Meine Herren! Der vor uns liegende Bericht ist in einer für mich so überzeu genden Klarheit, Umsicht und Sachkenntniß abgefaßt, daß cs vermessen von mir sein und ich nur in Wieder holungen verfallen würde, wenn ich den darin entwickelten Grundsätzen nicht zustimmen wollte. Ich beschränke mich daher auf die Erklärung, daß ich dem auf Seite 499 des Berichts enthaltenen Nesümä Wort für Wort beitrete und daß mir der Antrag sub 1 schon vollständig genügt hätte, dessen Annahme uns die Deputation empfiehlt, nämlich den Beschlüssen der Zweiten Kammer nicht beizutrcten; denn die geehrte Deputation giebt selbst zu, daß die von ihr gemachten Vorschläge sub 2 und zwar a d und o, wenn sie auch die Grundprincipien unseres Grundsteuersystems nicht alterireu und es zu ihrer Ausführung einer neuen Vermessung und Abschätzung nicht bedarf, doch immer noch sehr erhebliche Kosten, sehr umfängliche Arbeiten verur sachen werden. Es bedarf also wohl noch einer sehr reif lichen Erwägung der Fragen, ob das zu erzielende Ergebe niß mit dem zu machenden Aufwande in richtigem Ver- hältniß steht und ob dessen Ausführung jetzt schon an der Zeit sein dürfte? Zch kann mich daher für die Anträge 8ut> u 8 und v nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalt er klären, daß wir uns dadurch in der Beurtheilung derselben, wenn uns die weiteren Erörterungen der hohen Staats regierung vorgclegt werden sollten, in keiner Weise präju- dicireu. Was den drittenAntrag betrifft, dieNoggenpreise, so muß ich das vollständig bestätigen, was der geehrte Vorredner Herr Rittner darüber gesagt hat in Betreff der Zufuhren aus dem Niederlande ins Gebirge. Es beruht das vollständig in Wahrheit und cs hat sich das Verhält nis; gegen früher, nachdem wir die Eisenbahnverbindungen ins Voigtland und ins Gebirge besitzen, ganz verändert. Gestatten Sie mir aber, meine Herrn, noch des Umstandes zu gedenken, daß aus demVoigtlande kciulandwirthschaft- lich.er Verein, kein Grundbesitzer den vorliegenden Peti tionen beigetreten ist, trotzdem daß diese Provinz in ihren höher gelegenen Theilen an denselben klimatischen Ucbel- ständcn leidet, wie das Erzgebirge in seinen hohen Gegen den. Der Grund, daß wir keine Petitionen aus dcmVoigt- lande hier sehen, ist bereits in der jenseitigen.Kammer von einem der Herren Abgeordneten aus dem Vvigtlande erwähnt worden; er liegt darin, daß die Grundbesitzer des Voigtlaudes wohl in ihrer Mehrzahl anerkennen, daß die Grundsteuer in Sachsen auf einem wesentlich richtigeren Principe beruht, als in den meisten anderen Ländern, und daß man daher wohl alle Ursache hat, sich damit einver standen und befriedigt zn erklären. Zch füge dem noch meine Ueberzeugung hinzu, daß, wenn auch dereinst eine neue und revidirteAbschätzung ins Leben treten sollte, die ersehnte Gleichheit doch nimmermehr zu erzielen sein und es Districte genug geben wird und Grundbesitzer genug hervortrcten werden, die sich immer noch durch irgend eine Belastung für beschwert erachten. Es werden also diese Klagen selbst bei dem vollkommensten Grund steuersystem durchaus nie gänzlich verstummen. Dies ist oas Wenige, was ich mir erlauben wollte zu dem vorlie genden Berichte zu bemerken. Zch wiederhole es, daß ich mit. den darin ausgesprochenen Grundsätzen und schlüß- lichen Anträgen mit dem dabei gemachten Vorbehalte voll kommen einverstanden bin. Präsident vonFriesen: Es folgt nun Herr Bür germeister vr. Koch! Bürgermeister vr. Koch: Meine hochgeehrten Her ren! Wenn ich die Befürchtung hegte, daß die heutige
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