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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Her sorgfältigen Auseinandersetzung des Herrn Ministers aber kann ich mich mindestens für.die Vergangenheit be ruhigen. .Sie werden auch begreifen, meiue Herren, daß Ich nicht der Verwaltung ein Bedenken entgegenstellen oder .gegen dieselbe tadelnd austreten will; ich wollte blos das Bedenken beseitigt wissen, welches mir in juristischer Hin sicht beigegangen ist. Nun hatte ich zwar die Absicht, für «die Zukunft einen Antrag zu stellen und die hohe Staats regierungzu bitten, zu erwägen, ob und inwieweit vielleicht doch Maßregeln getroffen werden könnten, für deponirte Privatgelder, wenn auch nur geringe Zinsen zu gewähren. Aber ich begnüge mich nach den gründlichen Einwendun gen, die mir gemacht worden sind, mit der Anregung, da Ich das Vertrauen habe, daß die hohe Staatsregierung Won selbst, nachdem die Sache zur Sprache gekommen ist, die Sache anderweit in Erwägung ziehen und namentlich erwägen wird, ob vielleicht nicht doch Maßregeln auf irgend eine Weise getroffen werden könnten, wonach einige Zinsen, welche der Staat für die Deposita bezieht, den -Eigenthümern der Gelder gewährt werden können? Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Mit der zuletzt ausgesprochenen Ansicht meines geehrten Nachbars kann ich mich in keiner Weise einverstanden erklären. Wir haben neulich gehört, daß die Summe der Depositen, welche der Staat zu verwalten hatj 35 Millionen beträgt. Damit ist ein solcher Aufwand von Zeit, Mühe und Arbeits kraft verbunden, daß es mir nur billig scheinen würde, wenn'der Staat für diese Verwaltung ein Entgeld nähme won Seiten der Deponenten. Ich glaube, man könnte dann auf der andern Seite weiter gehen, so daß durch Gesetz dem Staate für die Verwaltung der Deposita ein -gewisser Antheil von den Zinsen derselben zugesprochen würde. Bürgermeister Müller: Ich bitte ums Wort zur Widerlegung! Präsident von Friesen: Herr Bürgermeister Müller zur Widerlegung. Bürgermeister Müller: Auf die zuletzt gethane Aeußerung habe ich einfach zu bemerken, daß nach den ge setzlichen Bestimmungen der Staat nicht blos für die Ein zahlung, sondern auch für die Auszahlung und auch-für die Aufbewahrung sich bezahlen läßt. Nach den gesetz lichen Bestimmungen muß der Deponent Geld bezahlen für die Einzahlungsregistratur, für die Aufbewahrung und auch wenn es ausgezahlt wird. Der Staat läßt sich's also bezahlen. Oberappellationsrath von König: Herr Bürger meister Müller schien anzunehmen, daß meine Aus einandersetzung um deswillen nicht zutreffend sei, weil es sich im vorliegenden Falle nicht um freiwillige Deposita handelt, sondern um solche, welche auf irgend einer gesetz ¬ lichen oder sonstigen Nothwendigkeit beruhen. Ich Wilk dieser Ansicht noch die einzige Bemerkung entgegenstellen^ daß ich nicht glaube, daß in dieser Beziehung ein Unter schied gemacht wird in Bezug auf die rechtlichen Verhält nisse der Deposita. - Präsident von Friesen: Wünscht noch Jemand das Wort zu nehmen in dieser Angelegenheit? Staatsminister von Friesen: Ich wollte nur auf eine einzige Bemerkung des Herrn Bürgermeisters Müller Etwas erwidern. Derselbe hat bemerkt, daß, so viel er wisse, die Depositen in kleinen Beträgen nicht an die De positenhauptkasse eingesendet würden. Meine Aeußerung bezog sich aber überhaupt nicht auf kleine, sondern auf die übrig bleibenden Spitzen von größeren Depositen. Die Gerichtsbehörden sind zwar verpflichtet, so wenig, als möglich, baares Geld an die Depositenkasse zu schicken, dasselbe in sicheren Papieren änzulegen; aber damit wird natürlich in der Regel nicht die ganze Summe des Depo situms erschöpft, sondern es bleibt eine kleine Summe übrig, die nicht angelegt werden kann. Diese habe ich hauptsächlich im Auge gehabt. Präsident von Friesen: Wünscht noch Jemand über diese Angelegenheit zu sprechen? — Wenn Niemand die Absicht hat, so betrachte ich die Berathung als geschlossen und es könnte nach dem Schlußworte des Herrn Refe renten zur Abstimmung übergegangcn werden. Referent Bürgermeister vr. Ko ch: Da mein verehrter College Müller keinen Antrag gestellt hat, so darf das, was ich vorhin zu sagen mir erlaubte, als Schlußwort betrachtet werden. Präsident von Friesen: Die Anträge befinden sich auf Seite 505 des Berichts. Es würde nun über jeden Antrag der Reihe nach abzustimmen sein. Die Deputation beantragt, die geehrte Kammer wolle 1) genehmigen, „daß der Forst- und Jagd- dienerwittwen- und Waisennnterstützungskasse von jetzt an auf 30 Jahre, also bis zum Jahre 1894, als auf welche Zeit die Ausführung des Auf lösungsplanes dieser Kasse, unter Befriedigung aller schon erworbenen und künftig noch eintre tenden Ansprüche auf Benestcien, berechnet ist, eine jährliche Unterstützung von 500 Thlrn. aus den Erträgnissen des Lei der Depositen!) auptkasse angelegten werbenden Fonds zu den vorbezeichneten Zwecken gewährt und zu dem Ende aus den Lei diesen Fonds erlangten Ucberschüssen ein, jene - Unterstützung deckender Nominalbetrag von 12,500 Thlrn. in vierprocentigen königl. sächsischen Staats- schuldenkassenscheinen zeitweilig entnommen ünd als besonderer Nebenfond hinterlegt werde." Ich frage die Kammer-' „ob sie, diesen ersten Antrag genehmigen wolle?" Einstimmig: Ja.
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