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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Präsident von Friesen: Die Discussion ist aller dings geschlossen. Freiherr von Welck: Zn einer thatsächlichen Be richtigung! Ich wollte znr Entgegnung nur auführen, daß, wenn wir den Antrag annehmcn, wir im Gegcntheil eine Billigung des ministeriellen Princips aussprechen; denn das hoheMinisterium sagt, es habe auch den Grund satz, daß die Bedürfnißfrage berücksichtigt werden solle. Dieser Grundsatz ist in einer Verordnung, die hier erwähnt worden ist, ausdrücklich ausgesprochen, es fragt sich nur, -ob auch wirklich das Princip zur Ausführung gebracht wird? Das ist etwas ganz Anderes, darauf bezieht sich wein Antrag weiter nicht. Wenn man in dem Anträge sagt, mau wolle die Regierung bitten, daß sie also künftig überhaupt thunlichst Maß halte mit Conccsstonirung won Schankstätten und sie nur in den Fällen eintretcn lasse, wo wirklich ein Bedürsniß dazu vorhanden ist, so muß das Ministerium hierin eher unsere Billigung seiner Principien, als eine Mißbilligung derselben anerkennen; aber trotzdem scheint es mir nach gewissen Vorgängen doch Herathener, diesen Antrag zu stellen. Präsident von Friesen: Dies letztere war eine Be merkung über eine Thatsache, wenn auch über eine etwas zweifelhafte und deswegen war diese Bemerkung nach Schluß der Discussion und nach der Landtagsordnung noch zulässig. Wir können nun abstimmen. Die Kammer wird, glaube ich, damit einverstanden sein, daß zwei Fragen gestellt werden; die erste auf die eigentliche Peti tion des Gastwirths Miersch zu Blasewitz und auf den Antrag der Deputation bis zu den Worten „zur Berück sichtigung abzugeben"; die zweite Frage auf den Wclck- schen Antrag. Der Deputationsantrag lautet: „die Petition des Gastwirths Robert Miersch in Blasewitz und Gen-, insoweit sich dieselbe auf den un befugten Verkauf von Spirituosen bezieht, an die hohe Staatsregierung mit dem Ersuchen, eine Verordnung an die Polizeibehörden erlassen zu wollen, in welcher die strenge und recht fleißige Aufsichtssührung über die sogenannten Winkelschänken in Erinnerung ge bracht wird, zur Berücksichtigung abzugeben;" und ich frage nun die Kammer: „ob sie dies beschließen will?" Einstimmig. Sodann ist von Herrn Freiherrn von Welck bean tragt worden, hieran folgende Worte anzuschließen: „im Uebrigen aber im Vereine mit der Zweiten Kammer die Regierung zu ersuchen, daß in der Er- theilung von Conecssivnen zum Betriebe des Gast- und Schankwirthschaftsgcwerbes auf dem Lande thun lichst Maß gehalten und solche nur in den Fällen er- theilt werden, wo ein wirkliches Bedürfniß dazu als vorhanden anzuerkennen ist." Bei der Fragstellung würde ich jedoch die Worte-,,auf dem Lande" weglassen und nur die Frage auf diesen Antrag mit Ausfall der Worte „auf dem Lande" richten; endlich aber werde ich noch in Gemäßheit des von Erd mannsdorff'sehen Antrags die Frage stellen, ob die Kam mer beschließen wolle die Worte „auf dem Laude" ausfallen zu lassen. Sonach stelle ich also die Frage: „ob die Kammer beschließen wolle, daß man sich im Vereine mit der Zweiten Kammer bei der Staatsregierung dahin verwenden will: „daß in der Ertheilung von Concessivnen zum Betriebe des Gast- und Schankwirthschaftsgcwerbes thunlichst Maß gehalten und solche nur in den Fällen ertheilt werden, wo ein wirkliches Be dürfniß dazu als vorhanden anzuerkennen ist." Ich frage nun die Kammer: „ob sie diesen Antrag genehmigen will?" Gegen 6 Stimmen genehmigt. Nun frage ich zuletzt die Kammer: „ob 'sie beschließen will, daß die Worte aus dem von Welck'schen Anträge „auf dem Lande" weggelassen werden?" Einstimmig. Da'nun in zweierlei Beziehung für beide Anträge eine Erklärung gegen die Staatsregierung nothwendig ist, so ist noch der Namensaufruf vorzunehmen und ich frage nun die Kammer: „ob sie sich in der beschlossenen Weise gegen die Staatsregierung erklären will?" Mit Ja antworten: Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhamr. Secretär von Egidh. Secretär Bürgermstr. Wimmer. Bischof Forwerk. Fürst von Schönburg. Kammerherr von Zekmen. Landesbestallter Hempel. Bürgermeister Gottschalk. Bürgermeister Löhr. von Römer. Kammerherr von Miltitz. Kammerherr von Metzsch. Rittergutsbesitzer Kraft. Freiherr von Welck. Rittergutsbesitzer Rittner. Bürgermeister Müller. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz. Bürgermeister Clauß. Nittergutsbes. u. Advocat Kasten. Oberappellatiousrath von König. Kammcrhcrr von Einfiedel-Schar- fcnstein. von Böhlau. Freiherr von Schönberg-Bibran. Kammerherr von Erdmannsdorff. Präsident von Friesen. der Antrag ange- Mit 25 gegen 6 Stimmen ist nommen. Wir würden nun, wenn die Kammer solches gestattet^ auf den Vortrag des zweiten Berichts der vierten Depu tation übergehen können, zu der Beschwerde des Gasthofsbesitzers August Wilhelm Zentzsch in Tolkewitz über das Verfahren des königl. Ministeriums des Innern in einer Schank- concessionssache und bezüglich Petition um Schadenersatz rc. betreffend. Ich mache jedoch die geehrte Kammer darauf aufmerksam, daß vielleicht die Zeit die Berathung selbst nicht erlauben würde und daß wir vielleicht nach dem Vorlescn des Berichts für heute werden abbrechen müssen.
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