Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
des Amtshauptmanns ausdrücklich hingewiesen und be tont worden, daß offenbar jetzt Kleppel durch die neu er- theilte Concession mehr bekommen habe, als er früher ge habt habe. Ich kann es auch durchaus nicht für eine For derung der Billigkeit und der Gerechtigkeit erkennen, daß Kleppel, der ja nur Reiheschankpachter war, jetzt wie der eine Schankconcession bekommen müsse, das würde allerdings darauf hinauskommen, daß, wenn z. B. ein Nittergutspachter von seinem Verpachter aus dem Pacht gesetzt wird, dann aus Billigkeits- und Gerechtigkeits rücksichten die Regierung ihn mit dem ganzen Rittergut be lehnen müßte. (Heiterkeit.) Nur so könnte ihm wieder zu seinem Pachte verhalfen wer den; aber ich weiß doch nicht, ob sich dieNegiernng in einem solchen Falle zu einem solchen Machtspruche für berechtigt halten würde. Meiner Ansicht nach ist das vorliegende Ver fahren aber auch h ö chst unpolitisch. Zuvörderst und ich muß gestehen, daß dies mehr noch in das Bereich der Jnconsequenzcn gehört, hat sich das hohe Ministerium des Innern sehr häufig für die möglichste Geltendmachung des Princips des Selfgovernments ausgesprochen. Wenn nnn aber die Negierung nicht einmal einer Gemeinde so viel Einsicht und Urthcilskraft zutrauen will, daß sie es am besten wissen muß, ob und wie viele Schankstätten in ih rem Orte nöthig sind, so scheint mir das doch aller dings eine große Jnconsegnenz gegen die Vertheidigung und die Beförderung des Selfgovernments zu sein. Allein hauptsächlich halte ich das beobachtete Verfahren für unpolitisch in Beziehung auf die Stellung der höch sten Behörde zu den Mittel- und Unterbehörden. Die höchste Staatsbehörde möge doch ja nicht die Autorität der Unterbehörden auf so eine Weise untergraben, wie es hier in diesem Falle geschehen ist. Ob dieser Fall gerade ein für das Ganze sehr wichtiger ist, darauf kommt es nicht an; genug, die Behörden dürfen, meiner Ansicht nach, bei den kleinsten, wie bei den wichtigsten und um fangreichsten Gegenständen wohl beanspruchen und erwar ten, daß ihre Entscheidungen, wenn sie auf Recht, aufBillig- keit und auf Moralität gegründet sind, dann auch von der höchsten Behörde unterstützt und aufrecht erhalten werden. Wo soll das Volk, wo soll das große Publicum noch Achtung für die Entscheidungen einer Mittel- oder Unterbchörde herbckommcn, wenn cs sieht, daß aus so eine Weise, wie hier geschehen, durch einen einzigen Machtspruch des Ministeriums alle Gutachten und Ent scheidungen der Unterbchvrdcn umgeworfen werden? Ist aber das Vertrauen, das Ansehen und die Achtung für die Unter- und Mittelbehördcn im Lande erschüttert, so kann dann die höchste Behörde nicht durch einen einzigen Machtsprnch diese Autorität wieder Herstellen und sie wird die Folgen davon in nicht allzulanger Zeit in Beziehung auf sich selbst fühlen. Also von diesem Gesichtspunkte ans betrachtet, scheint mir die hier vorliegende, wenn auch an und für sich ziemlich unbedeutende Angelegenheit doch sehr wichtig zu sein und namentlich auch der ernstesten Prüfung der Stände unterworfen werden zu können und zu dürfen. Ich wiederhole, daß es mir sehr erwünscht sein würde, wenn sich auf irgend eine Weise die Mittel und Wege ausfindig machen ließen, um dem auf jeden Fall sehr gekränkten Rechte und der großen Uebervorthei- lung des Petenteü eine genügende Entschädigung zu ge währen und seinem Gesuche Berücksichtigung zu Th eil werden zu lassen. Graf Wilding von Königsbrück: Zur Berich tigung ! Präsident von Friesen: Herr Graf Wilding von Königsbrück zur Berichtigung! Graf Wilding von Königsbrück: Nnr zur Auf klärung meines hochgeehrten Herrn Nachbars und zur Be richtigung seiner Ansicht, auf die ich einen gewissen Werth lege, von meiner Ansicht erlaube ich mir zu bemerken, daß die Entscheidung, welche ich vorhin dem großen Publicum in Beziehung auf die Bedürfnißfrage vindicirt habe, von mir nicht so verstanden worden ist, daß eine snüraAk uuiversöi oder eine Abstimmung in der Ge meinde eintreten solle; sondern ich habe gemeint, daß, wo bereits eine oder mehrere Schänken bestehen und eine neue etablirt wird, diese wieder eingchen wird, wenn sie wegen Mangels an wahrem Bedürfniß sich nicht halten kann, so hat dann das Publicum die Frage entschieden. Kammerherr von Zeh men: Ich trage auf Schluß der Debatte an! Präsident von Friesen: Es ist auf Schluß der Debatte angetragen, es haben aber noch drei Redner sich zum Worte gemeldet: Herr Rittner, Herr Bürgermeister Müller und Herr von Rochow. Jndcß ist dieser Antrag zuerst zu berücksichtigen und er muß unterstützt werden von Mitgliedern, die noch nicht gesprochen haben. Ach frage also: ob der Antrag auf Schluß der Debatte unter stützt wird? — Er wäre hinlänglich unterstützt. — Ach frage nun: ob Jemand sich für oder gegen den Antrag zu äußern gesonnen ist? Rittergutsbesitzer Rittner: Ich würde mich doch da für verwenden, daß die hohe Kammer die paar Redner, die sich bereits gemeldet hatten, noch aussprechen ließe; es sind Auslassungen, wie die heutigen, in der Ersten Kam mer gegen das Ministerium etwas so Seltenes, daß es wohl gestattet sein möchte, die Mitglieder sich ganz aus sprechen zu lassen, wenn auch nicht gerade zu erwarten sicht, daß viel Neues über die Sache sich noch werde sagen lassen. Kammcrhcrr von Zehmen: Ich gestatte mir zu be merken, daß man cs nicht mehr in der Hand hat, nur die jenigen Redner noch sprechen zu lassen, die sich einmal 232*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder