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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 247. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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4098 Da der Seer. Richter bemerkt, daß er die Fassung des Artikels im Anhang zum Protokoll nicht ausgeschrieben habe, daß aber die vermißten Worte sich in derselben befinden, erklärt -er Abg. v. v. Mayer sein Bedenken für erledigte Hierauf wird das Protokoll genehmigt und von dem Abg. Steiger und dem stellvertretenden Abg. v. Fries en nut-voll zogen.^ - - '' Auf der Registrande war verzeichnet: 1) Den S. August. Petition der braüberechtkgten Bür gerschaft zu Ortrand um Wiederherstellung.ihres Bierzmanges, »der aber um eventuelle Ablösung und Entschädigung wegen der bisherigen Einbuße. 7— .. c.i ! . - Stellvertretender Präsident: Es hängt diese'Petition mit dem bekannten Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Bann rechte zusammen und dürfte demnach an die I. Deputation ab zugeben sein. ' - - Stellvertretender Secr. Cun o: Die Petition ist von Or- trand, einer Preußischen Stadt, aüsgegangen und enthält einen ganz speziellen Antrag, der wenigstens auf unsere Gesetzgebung nicht von Einfluß sein dürste., Stellvertretender Präsident: Da die Petition aus dem Auslande kommt, dürfte sie wohl zuerst zu verlesen sein. Dies geschieht durch Seer. P ü sch e l. Stellvertretender Präsident:. Es ist in Frage grkym- .men, ob die Petition, nicht.an die 4. Deputation abzugehen sei; ach Lin immer noch der Meinung, daß die Sache her Connexität wegen vor die 1. Deputation gehöre, welche denryehrerwähn- ten Gesetzentwurf, die'Bannrechte betr., berathen hat; — indes sen wünsche ich, daß, da verschiedene Ansichten hierüber vorzu walten scheinen, die Kammer sich darüber ausspreche, und ich -werden dann' emö:Frage Harauf stellen, an.welche'Deputation rbie Petition zur Berichterstattung zu übergeben sei.: , Abg. v. Egidy:» Ich habe noch Etwas vbrauszufchicken und der Erwägung der. geehrten Kammer zu empfehlen. Nach dem, was ich aus der Petition vernommen habe, glaube ich, die ganze Vorstellung gehört zur Zeit noch gar nicht vor Uns, sondern . PH die I. Kammer- mach §.118. derLapdiagMdstuvgL, Sie iss ---nämlich, wie.ich geh^ an die Stanhe- . Versammlung.gerichtet. . 7 --7- -->7 Seer. Puschel: Die Petition, selbst ist ausdrücklich an dis H. Kammer gerichtet; nur in der Schlußbitte bedienen sich die Petenten des allgemeinen Ausdrucksr „Ständeversammlung." --Stellvertretender Seer,. Cuno: Ich habe durchaus Nichts gegen die Verweisung der Petition an die 1. Deputation.u-Nür : hielt ich eKfür Meine Schuldigkeit, -darauf aufnmksam,zu ma- . chen, -daß diel Eingabe,nfcht in unmittelbarem Zusammenhänge mit dem bearbeiteten Gesetze -über-Aufhebung der Bannrechte steht, sondem eine spezielle Beschwerde enthält und eigentlich nur die Wiederherstellung eines schott verlornen,Bannrechts und - die WtMb.ünK der. von mehren Sächsischen Dorsschasten an'. geblich verwirkten Geldbußen zuttt^Zweckechatk; - „ ' i : s Stellvertretender Präsident.-- Meine AHsicht gründet sich darauf, daß in der Petition von einer Entschädigung Und! Ablösung hie Rede ist. — Ich frage die Kammer: Ob sie wolle, daß die Petition an die 1. Deputation abgegeben werde? Wird gegen 11 Stimmen bejaht. Fttttttsteht auf dör Registrande:- - , ° i 2)'Last, Protokollexttäkt dek I.Uämmer vom 8. August über die Petition des Hm. 0. Rückert um Beseitigung -er das Jmpfgeschäst auf dem Lande ssörenden'MoMente. (An, die 4. Deputation.)— 3) Lock. Desgleichen über die Beschwerde des Hm. V. Bernhard und Genof. zu Borna wegen Verweigerung der Graulichschen Kkrkosten. (An die 4. Deputation.) —4.) Die 4. Deputation wünscht, wegen einer von der Besitzerin des Ritterguts Brandts eingrreichten Petition wegen verweigerten Lehngeldes sich mit einem Königl. Cömmissair zu vernehmen, und bittet- dieserhalb das Nöthige veranstalten zu lassen. (ES wird das Nöthige vom Direktorium besorgt werden.) — Stellvertretender Präsident: Es könnte nunmehr zur Berathung der Art. 275. und flg<des Criminalgesetzbuchs, bet -denen wir das letzte Mal stehen grbliebön sind , übergegangen werden. Zch ersuche den Referenten, der Kammer ferneren Vortrag zu machen, und bemerke vorläufig ,, daß sich bei der ge strigen Sitzung die Abgg. Hartenstein und v. Dieskau zum Spre chen gemeldet haben. Referent 0. v. Mayer äußert nachdem er die Redner bühne bestiegen: Da noch ! mehrere Abgeordnete über - diesen Artikel zu sprechen wünschen- so werde ich mir das Wyrt bis zuletzt versparem - . Abg. H ar t e nste i n: Nach meiner unmaßgeblichen Mei nung ist es ganz richtig, wenn-man behauptet, -aß im ge wöhnlichen Verkehr, wo man Kapitale aufnimmt, um damit einen Gewinn zu machen, manchen Zinsfuß seinem natürlichen Lauf überlassen kann.- In den Fällen,' wo Gewerbe einen ansehnlichen und einträglichen Gewinn gewähren,. Und wo die Kapitale unzureichend sind,, muß die Nachfrage darnach sich verstärken, und die Zinsen müssen steigen; wenn die Nachfrage sich vermindert, werden die Zinsen fallen. Zu einer so exorbi tanten Höhe, daß die Zinsen den Gewerbgewinn völlig'absor- biren und vielleicht übersteigen, können die Zinsen nur dann steigen- - wenn. außHordentliche Fälle - eintrrten, dis - das Ver trauens im Handel, und-Wandel stören und schwächen. IM gewöhnlichen Laufe der Geschäste-chängt hier Alles von dem Angebote und der Nachfrage nach Kapitalien'ad, und--wenn die- Anwendung von Kapitalien, bei einer gewissen Art von Be schäftigung einew größern Gewinn verspricht, als bei -einer an- Lerü',- so wen'dewsich dem neüen^Gewerb'e?gewöMich menschlichdiund- Geldkräste:zu --' bis' das<Gleichgewicht''vMtg wieder hergestellt ist. Jeder, der ein'Gewerbe betreibt)' zu dem man Vertrauen hat und der Sicherheit geben kann, wird sehr leicht zu billigemZlnsen Geld finden, und ich' habe- nöch nie gehört, daß die Zmsett- m solchen-Fallen die gesetzlichen Zinsen etwa weit überstiegen hätten. ' Eine gesetzliche Bestim mung des ZinsfußeöWnn also-'hier auch gürNichtssschäden. -Es kämmen aber doch tiuH- ä'n-eke Fälle bor,- wo'geÄdVNrit dem Kapital kein Gewinn gemacht wird. Mancher sieht sich
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