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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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I. K. 28. Sitzung, am 13. Mai 1918 453 (Berichterstatter Sekretär Domdechanl vr. v. Hübet.) O) durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären, und ich bitte Sie, diesem Beschlusse beizutreten. Endlich ist noch eingegangen eine Bittschrift des Landesverbandes der Sächsischen Presse. In dieser Bitt schrift wird gebeten, bei der Organisation und bei den Organen der Wohlfahrtspflege auch die Presse zu berück sichtigen. Die Zweite Kammer hat beschlossen, diese Petition auf sich beruhen zu lassen, und wir bitten eben falls darum, diesem Beschlusse beizutreten. Ich kann nach alledem beantragen, die Anträge in Drucksache Nr. 159 anzunehmen. Präsident: Das Wort hat Se. Magnifizenz Herr Oberhofprediger 0. Dibelius. Oberhofprediger vvr. Dibelius, Magnifizenz: Meine hochgeehrten Herren! Ich muß meiner Über raschung und meinem Bedauern Ausdruck geben, daß man bei dem Entwürfe eines Gesetzes für die Wohl fahrtspflege, wie er uns jetzt vorliegt, die Kirche, wenn auch nicht absichtlich ausgeschaltet, aber doch tatsächlich nicht berücksichtigt hat. Das ist ein völliger Bruch mit der Vergangenheit. Als im Jahre 1884 der Ärzte kongreß in Kopenhagen tagte, besuchten die Mediziner mit größtem Interesse und höchster Anerkennung die ersten Krüppelanstalten des dortigen Pfarrers Knutsen M und lernten von ihm, dem einstigen Missionar, die Wohlfahrtspflege, die er dort schon 12 Jahre lang, seit 1872, armen Krüppeln zum Segen, mit großem Er folge betrieb. Katholische und evangelische Kirche haben in Süddeutschland gewetteifert, durch ihre sogenannten Krippen die Grundsätze gesunder Kinderpflege im Lande zu verbreiten. In Norddeutschland hat besonders Pastor Hoppe in Nowawes bei Potsdam die Krüppelhilfe in Schwung gebracht; und für die Kleinkinderpflege hat die Kirche in Linden bei Hannover und in Schwerin Muster anstalten eingerichtet. Bei uns in Sachsen hat das Dresdener Diakonissenhaus bis heute beiden genannten Gebieten der Wohlfahrtspflege, und zwar der Krüppel hilfe durch die Anstalt in der Niederlößnitz und der Kleinkinderpflege durch ihr Dresdener Kleinkinder lehrerinnenseminar, mit großen Opfern und mit bestem Erfolge bis heute gedient. Es haben die Geistlichen im ganzen Lande hin und her sich dieser beiden Gebiete der Wohlfahrtspflege unermüdlich angenommen. Ein sächsischer Geistlicher gibt die Monatsschrift „Christliche Kinderpflege" heraus; von sächsischen Geistlichen ist die Konferenz der Deutschen Kleinkinderlehrerseminare ins Leben gerufen; das Krüppelheim Bethesda in der Nieder lößnitz hat vier Werkstätten, die von Krüppeln geleitet werden, für Krüppel eingerichtet: Korbmacherei, Tisch lerei, Stroh- und Stuhlflechterei und Schuhmacherei. Die Krüppelanstalt in Zwickau läßt die Krüppel von Dresdener Diakonissinnen pflegen. Die von einem Pfarrer begründete Jugendfürsorge hat eine Anstalt für halbe Kräfte errichtet. Die Kuratoren der besonders segensreich wirkenden obererzgebirgischen und vogt ländischen Frauenvereine, die sich der Säuglingspflege und der Bekämpfung der Tuberkulose annehmen, sind zum großen Teile Geistliche unserer Landeskirche. In den Deutschen Ausschuß für Kinderfürsorge sind nach dem Verzeichnis von 1918 zwei Geistliche berufen, nämlich ein evangelischer Geistlicher aus Sachsen und ein katho lischer Prälat aus Freiburg i. B. Wenn man nun nach dieser anerkannten Tätigkeit der Kirche und ihrer Vertreter gerade in Sachen der Wohlfahrtspflege den Entwurf unseres Gesetzes für Wohlfahrtspflege liest, und zwar nicht die Regierungs vorlage, die ja auf einen Pflegeausschuß und dessen Zusammensetzung nicht näher eingeht, sondern den Ent wurf, wie er bei den Beratungen der Zweiten Kammer entstanden ist und nun von unserer verehrten Deputation diesem Hohen Hause zur Annahme empfohlen wird, und ihn jener Tätigkeit gegenüberstellt, so muß man den Eindruck gewinnen: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen! Die Kirche ist ausge schaltet. D) Gewiß steht diese Arbeit der Kirche und ihren Geist lichen viel zu hoch und ist ihnen als Erfüllung ihrer Amts pflicht viel zu lieb, als daß sie sie nicht auch noch ferner treiben sollten, aber sie werden sie treiben müssen mit dem bedrückenden Gefühl, daß der Staat die Mitarbeit anderer Kreise höher schätzt, mehr liebt und dem Volke mehr wünscht als die ihre. Ist diese Zensur wirklich verdient? Gewiß läßt zwar unser Gesetzentwurf die Möglichkeit offen, daß der Geistliche in den Pflegeausschuß gewählt werden kann; aber ich bitte zu bedenken: drei Sitze sind zu vergeben durch Wahl in den Pflegeausschuß nach 8 4. Der eine Sitz ist einem Arzte Vorbehalten und der andere der Bezirkspflegerin. Wenn man also nicht von vornherein von der Füglichkeit Gebrauch macht, über die Zahl drei hinauszugehen, so ist die Möglichkeit der Wahl eines Geistlichen außerordentlich beschränkt. Jedenfalls soll doch nach dem Gesetzentwurf die Teilnahme des Gewerbe inspektors und des Bezirksschulinspektors nötig sein im PflegeauSschusse; die Teilnahme eines Geistlichen aber soll für dieses Gebiet, für die hier gemeinte Volkswohlfahrt nicht nötig sein. Alle Hochachtung vor jenen Berufen und ihren hochverdienten Vertretern; aber ich frage mich: Sind ihre Erfahrungen gerade auf dem hier vorliegenden
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